Betreff
Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011-2015;
TZ 24 Hinweise zum Essensbezug an Schulen
Vorlage
2017/272
Aktenzeichen
13-963
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Neben den hier dargestellten Erläuterungen wird auf auf die beigefügte Stellungnahme des Amtes 1/SG 13 zu TZ 24 vom 12.04.17 (Anlage 1) verwiesen.

 

 

Ausgangssituation:

 

Mit Einführung der gebundenen Ganztagsklassen an Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung musste ein Verpflegungssystem implementiert werden, da die gemeinschaftliche Schulverpflegung im gebundenen Ganztag eine Voraussetzung darstellt.

 

Daraufhin wurde das Küchensystem auf das „Cook&Chill“-System festgelegt. Der Auftragnehmer wurde beauftragt, das Essen herzustellen, an die Schule zu liefern und auszugeben. Der Auftragnehmer bereitet die Speisen in seinen Betriebsräumen zu, liefert sie an die Schule und stellt das zur Ausgabe notwendige Personal zur Verfügung.

 

 

Vertragliche Situation:

Ein entsprechender Werk-/Liefervertrag zwischen dem Auftragnehmer und der Stadt Kitzingen wurde am 29.08.08 bzw. 04.09.08 auf unbestimmte Zeit geschlossen. Vertragsbeginn war der 10.09.2008.

 

Kündigungsfrist:

Gemäß des geschlossenen Vertrages beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende des Monats.

è Eine Kündigung wäre daher recht kurzfristig möglich. Sollte der Vertrag zum Ende dieses Schuljahres gekündigt werden (31.07.2018) müsste die Kündigung spätestens bis zum 30.04.2018 ausgesprochen und dem Vertragspartner zugegangen sein.

 

 

Derzeitige und künftige Situation:

Derzeit ist die Mensa aufgrund der Baumaßnahme am Schulgelände im Stadtteilzentrum ausgelagert. Nach Fertigstellung der neuen Mensa sollen die vorhandenen Gerätschaften (Dampfgarer etc.) dort integriert werden.

Derzeit werden Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung als auch die Mittagsbetreuung der Grundschule über den Leistungsanbieter verpflegt. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme kämen die Hort-Kinder für die Verpflegung noch hinzu. Die Abrechnung für den Hort wird nicht über den städt. Haushalt laufen sondern direkt mit dem Betriebsträger.

 

 

Finanzielle Abwicklung der Schulverpflegung:

Derzeit erhält die Stadt Kitzingen vom Auftragnehmer eine monatliche Rechnung über die gelieferten Essen.

Die Stadt bzw. die Schulen informieren die Eltern, welchen Betrag diese monatlich an die Stadt zu entrichten haben. Am Schuljahresende wird eine Abrechnung erstellt.

Die Stadtkasse zieht die fälligen Beträge ein. Es gibt aber einen Großteil der Zahlungspflichtigen die das Essensgeld nicht zahlen und somit hohe Außenstände zu verzeichnen sind. Bei den Essenskosten handelt es sich um eine privatrechtliche Forderung, die zivilrechtlich eingetrieben werden muss (Mahnverfahren, Gerichtsvollzieher).

Der Verwaltungsaufwand im SG 13 und SG 21 ist enorm.

Aufgrund des hohen Aufwands wurde überlegt, die Schulverpflegung mittels öffentlich-rechtlicher Satzung zu regeln. Aus Zeitgründen wurde diese Möglichkeit noch nicht weiter verfolgt.

 

 

 

 

Forderung nach öffentlicher Ausschreibung gem. BKPV-Textziffer

Der BKPV fordert die Stadt Kitzingen auf, die Schulverpflegung in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren neu zu vergeben. Der Schwellenwert wird nicht überschritten, sodass keine europaweite Ausschreibung (offenes Verfahren) durchgeführt werden muss.

 

 

Weiteres Vorgehen:

Als erster Schritt sollte überlegt werden, welche Art von Ausschreibung zu tätigen ist bzw. welcher Leistungsumfang gewünscht ist.

 

  1. Werk/Liefervertrag (wie bisher)
  2. Dienstleistungskonzession (Betreiber organisiert alles auf eigene Rechnung, d.h. er kümmert sich auch um die finanzielle Abwicklung der Essenskosten [Einzug der Gebühren bei den Eltern; Beitreibung, etc.])

 

 

Gleichzeitig muss eine Markterkundung erfolgen, ob und welche Anbieter welchen Leistungsumfang anbieten. Abhängig vom Leistungsspektrum ist die Verfahrensart (Dienstleistungskonzession oder Werk-/Liefervertrag) zu wählen. Anschließend ist die entsprechende Leistungsbeschreibung und ein Leistungsverzeichnis zu erstellen.

Erfahrungswerte können sicherlich von anderen Kommunen erfragt werden, auch in Bezug auf die Dauer des Verfahrens. Neben der Markterkundung und der Erstellung der Leistungsbeschreibung sind die Fristen gem. der VOL zu beachten und das Projekt „Ausschreibung der Schulverpflegung“ in eine terminliche Reihenfolge eingeordnet werden.

 

Ob dieses Projekt zum Schuljahresbeginn 2018/2019 abgeschlossen, d. h. die Ausschreibung durchgeführt, der neue Vertrag mit einem Leistungsanbieter geschlossen und der alte Vertrag gekündigt, ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

 

Die Anmerkungen des BKPV zur TZ werden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen und künftig beachtet.

 

 

Zur TZ 24 Buchstabe b) 1. Spiegelstrich sei angemerkt, dass die Wirtschaftsschule im Berichtszeitraum lediglich im Jahr 2009/2010 bzw. 2010/2011 eine gebundene Ganztagesklasse gemeldet hatte. Da die Schule mit der Qualität unzufrieden war, würde die Schule bei einem erneuten Zustandekommen einer gebundenen Ganztagesklasse den Essensanbieter wechseln wollen. Da in der Schule selbst keine Küche/Speisesaal vorhanden ist könnte die Schule auch auf das System „Cook&Hold“ umsteigen (hier wird das Essen vom Anbieter gekocht und warm an die Schule angeliefert). Eine Ausstattung wie in der Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung ist für dieses Verfahren nicht notwendig.

 

 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/272 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 18.07.2017 die Stellungnahme des Amtes 1/SG 13 anerkannt hat.