Betreff
Einrichtung Kita-Bus für Asylkinder in 2018
Beförderung von den Gemeinschaftsunterkünften in die Kitas
Vorlage
2017/274
Aktenzeichen
13-4236/18
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

 

Im Sommer 2016 wurde erstmals durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration eine Förderrichtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskinder in Kindertageseinrichtungen aufgelegt.

Dem Zuwendungsempfänger werden für bestimmte Maßnahmen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten wieder erstattet. Antragsberechtigt sind neben den Kitas auch die Kommunen.

 

Die Träger der Kitas hatten sogleich die Idee, die Asylbewerber- und Flüchtlingskinder aus der Gemeinschaftsunterkunft in die einzelnen Kitas mit einem Bus zu transportieren.

Seitens der Kitas und der Asylsozialberatung der Caritas wurde die Ansicht vertreten, dass die Stadt als „übergeordnete Stelle“ den Förderantrag für die Buskosten übernehmen möge.

Aufgrund der Komplexität, alle Kinder in die einzelnen Kitas zu befördern, erschien dies durchaus nachvollziehbar.

 

Für 2016 wurde nun die Beförderung dieser Kinder für die Monate September bis einschließlich Dezember organisiert.

Die Kosten beliefen sich auf insgesamt: 7.320,94 €

Eine Zuwendung für diesen Zeitraum in Höhe von 6.930 € wurde beantragt;

6.300,00 € wurden als Abschlagszahlung geleistet.

 

Bereits für das Jahr 2017 wurde angeregt, eine ganzjährige Beförderung zu organisieren. Dies wurde auch beim LRA beantragt. Der Stadt wurde daraufhin mitgeteilt, dass die bereitgestellten Fördermittel in 2017 wesentlich geringer ausfallen werden, als noch in 2016.

Dementsprechend wurde die Beförderung nur für einige Monate beantragt. Den Bewilligungsbescheid erhielten wir am 30.12.16 bzw. 26.06.17 und 15.09.17.

 

Januar – März 2017 (Gesamtkosten) 6.591,20 € und

November – Dezember 2017  (bisher 756,23 € angefallen, Rechnungen stehen noch aus)

 

 

Im Jahr 2017 wurde erstmals die zweite Gemeinschaftsunterkunft im INNOPARK mit an die Beförderung angegliedert. Dementsprechend stiegen auch die Kosten für die Beförderung.

Weiterhin wird eine weitere Kita angefahren – das neue BRK-Kinderhaus an der B8.

 

 

 

 

Beförderung für das Jahr 2018

 

Mit Email vom 14.11.17 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass für das Jahr 2018 die entsprechende Förderrichtlinie nochmals aufgelegt wurde.

 

Es besteht weiterhin der Wunsch, eine ganzjährige Beförderung von den Gemeinschaftsunterkünften zu den einzelnen Kitas zu organisieren.

 

Es kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, in welcher Höhe der Landkreis Kitzingen eine Förderung aus dieser Richtlinie erhält.

Gleichwohl hat die Verwaltung zum 24.11.17 bereits einen vorläufigen Zuwendungsantrag beim Landkreis eingereicht.

 

Nach der letztmalig durchgeführten Ausschreibung für die Kita-Beförderung wurde durch die Verwaltung die geschätzten Gesamtkosten für eine ganzjährige Beförderung ermittelt.

Die vorläufigen Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 65.500 € (brutto).

Der Antragssteller muss mind. 10 % Eigenmittel aufbringen (6.550 €).

Es ist allerdings noch ungewiss, ob die Stadt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten erstattet bekommt, oder einen höheren Eigenanteil leisten muss (freiwillige Leistung).

 

Bei der Kita-Beförderung handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung der Stadt Kitzingen.

 

Es gilt nun zu entscheiden, ob die Stadt weiterhin die Beförderung der Kita-Kinder übernimmt und in welchem Umfang.

 

Alternative a)

Die Stadt Kitzingen leistet weiterhin die Kita-Beförderung für das gesamte Jahr 2018 unabhängig von der zu erwartenden Zuwendung durch den Landkreis/Staatsregierung

 

Alternative b)

Die Stadt Kitzingen leistet weiterhin die Kita-Beförderung, allerdings nur für Zeiträume die durch die staatl. Förderung abgedeckt sind (je nach Höhe der zu erwartenden Zuwendung), z. B. Januar – März und November – Dezember.

 

Alternative c)

Ab 2018 leistet die Stadt organisiert keine Kita-Beförderung mehr.

 

Anmerkungen:

Bei der Kita-Beförderung handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung der Stadt Kitzingen, es besteht keine Beförderungspflicht im Kita-Bereich.

 

Durch die allmähliche Schließung der dezentralen Unterkünfte werden in beide vorhandenen Gemeinschaftsunterkünfte weiterhin Familien einziehen. Die Lage der beiden Gemeinschaftsunterkünfte macht eine fußläufige Erreichbarkeit von Kitas fast unmöglich.

Hierzu wird auf die Stellungnahme der Integrationsbeauftragten der Stadt Kitzingen verwiesen (Anlage).

 

Für die Integration der Kleinsten ist der Besuch der Kita (Krippe und KiGa) sehr wichtig. Hier erlernen sie rasch die deutsche Sprache, kommen in Kontakt mit anderen Kindern und können sich bereits im Vorschulalter auf die Schule einlassen. Ohne den Besuch in der Kita wird der weitere Weg für diese Kinder erschwert.

 

Aus organisatorischen Gründen ist eine Beförderung für das gesamte Jahr zu bevorzugen. Weiterhin könnte durch die ganzjährige Beförderung vielleicht ein besseres Angebot erzielt werden.

 

Daher spricht sich die Verwaltung dafür aus, eine Beförderung weiterhin zu organisieren, jedoch von der Fördermittelhöhe abhängig zu machen (siehe Alt. 2).

 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/274 wird Kenntnis genommen.

 

2.1   Im Jahr 2018 wird ganzjährig ein Kita-Bus für die Beförderung der Asylbewerberkinder aus beiden Gemeinschaftsunterkünften in die Kitas der Stadt Kitzingen eingerichtet.

  Die benötigten Haushaltsmittel sind auf HH-Stelle 4641.6029 einzustellen.

 

   Alternativ:

2.2.  Der Kita-Bus wird nur für einen begrenzten Zeitraum eingerichtet, abhängig von der Fördermittelhöhe.

  Die benötigten Haushaltsmittel sind auf HH-Stelle 4641.6029 einzustellen.

 

               Alternativ:

2.3   Im Jahr 2018 wird keine Kita-Beförderung mehr organisiert.