Betreff
Außerplanmäßige Tilgung der KfW-Kredite Nr. 656 011 0584 und Nr. 552 5717 sowie Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Vorlage
2017/279
Art
Dringlichkeitsentscheidung

Die Stadtkämmerei hat die derzeit laufenden Kredite der Stadt Kitzingen mit hohen Zinssätzen hinsichtlich möglichen Umschuldungen bzw. außerplanmäßigen Rückzahlungen geprüft; bei zwei der insgesamt 21 laufenden Krediten ergibt sich die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung:

 

Bei einem KfW-Kredit (aufgenommen über die Sparkasse Mainfranken Würzburg, Kredithöhe: 26.000 €, Kreditrest zum 30.11.2017: 7.833,04 €, Laufzeitende: 30.12.2019, Zinssatz: 2,45 %) besteht die Möglichkeit der außerplanmäßigen Tilgung ohne Entschädigungszahlung. Mit der Sparkasse Mainfranken Würzburg wurde vereinbart, den Restbetrag von 7.833,04 € sowie die bis dahin fälligen Zinsen zum 15.12.2017 vom Konto der Stadt Kitzingen einzuziehen.

 

Bei einem weiteren KfW-Kommunalkredit (Kredithöhe: 600.000 €, Kreditrest zum 30.11.2017: 352.928 €, Laufzeitende: 15.08.2027, Zinssatz: 4,00 %) besteht die Möglichkeit einer außerplanmäßigen Tilgung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Diese beträgt lt. Schreiben der KfW vom 22.11.2017 ca. 64.560 €. Die genaue Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wird von der KfW erst nach Rückzahlung des Kreditrests ermittelt und der Stadt Kitzingen mitgeteilt. Die gemäß Tilgungsplan zu leistenden Zinszahlungen bis zum Ende der Laufzeit betragen 74.108,80 € und liegen damit ca. 9.500 € über der zu erwartenden Vorfälligkeitsentschädigung. Zudem wird durch die Zahlung des Gesamtbetrages von ca. 417.500 € der verwahrentgeltpflichtige Betrag auf dem Konto der Sparkasse Mainfranken Würzburg verringert. Geht man vom derzeitigen Verwahrentgelt in Höhe von 0,4 % auf die gesamte Restlaufzeit bis 2027 aus, errechnet sich bei der außerplanmäßigen Tilgung und Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung außerdem eine Ersparnis an Verwahrentgelt von ca. 10.000 €.

 

Der Kredit wird am 11.12.2017 durch die außerplanmäßige Zahlung von 352.928 € vollständig getilgt. Nach Mitteilung der endgültigen Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wird auch diese noch im Haushaltsjahr 2017 an die KfW überwiesen.

 

Die erforderlichen Mittel auf der Haushaltsstelle 9121 9767 – Außerordentliche Tilgung wurden außerplanmäßig bereitgestellt. Nach Mitteilung der endgültigen Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung werden auch die erforderlichen Mittel auf der Haushaltsstelle 9121 8060 – Zinsen überplanmäßig bereitgestellt.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Oberbürgermeister den außerplanmäßigen Tilgungen der KfW-Kredite

 

Nr. 656 011 0584, Kreditrest zum 30.11.2017: 7.833,04 € und

Nr. 552 5717, Kreditrest zum 30.11.2017: 352.928,00 €

 

sowie der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von voraussichtlich ca. 64.560,00 € für die vorzeitige Rückzahlung des KfW-Kredites Nr. 552 5717 im Wege der Dringlichkeit gem. Art. 37 Abs. 3 GO zugestimmt hat.

 

3.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Mittel auf der Haushaltsstelle 9121 9767 – Außerordentliche Tilgung in Höhe von 342.205,00 € außerplanmäßig bereitgestellt wurden. Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 6335 3400 – Grundstücksverkaufserlöse Gewerbegebiet Großlangheimer Str. Nord und 8810 3400 – Grundstücksverkaufserlöse Unbebauter Grundbesitz.

 

4.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Mittel für die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung auf der Haushaltsstelle 9121 8060 – Zinsen in Höhe von voraussichtlich ca. 5.100,00 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt durch den Deckungsring 80, auf dem abzüglich der 2017 noch zu zahlenden Zinsen ca. 59.500,00 € zur Verfügung stehen, sowie der Haushaltsstelle 9141 8500 - Deckungsreserve.