Betreff
Antrag der Stadtrats-Fraktion CSU vom 19.11.2017 zur Verkehrsregelung in der Luitpoldstraße
Vorlage
2018/018
Aktenzeichen
SG 31
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die Stadtratsfraktion der CSU hat mit Schreiben 19.11.2017 einen Antrag auf Änderung der Verkehrsführung in der Luitpoldstraße gestellt. Dieser ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Luitpoldstraße ist ein Teil der Staatsstraße St 2270, somit liegt die Straßenbaulast beim Freistaat Bayern. Des Weiteren ist die Strecke ein Knotenpunkt für den Linien- und Schulbusverkehr für die Innenstadt. Aufgrund dieser Voraussetzungen wurden neben der Polizei, auch das Staatliche Bauamt und das Landratsamt Kitzingen für den ÖPNV um Stellungnahme zum Antrag gebeten. Die abgegebenen Stellungnahmen sind dem Sachvortrag ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Polizei Kitzingen grundsätzlich eine Einbahnstraßenregelung vorstellen könnte, um den Parkdruck, im Bereich der Innenstadt zu senken.

 

Die betroffenen Busunternehmen haben sich, lt. Stellungnahme des Landratsamtes Kitzingen, gegen eine Änderung der Verkehrsführung ausgesprochen. Sollte die Verkehrsführung in der Luitpoldstraße geändert werden, müsste, nach Ansicht der Busunternehmen, auch in der Lindenstraße und dem Krainberg eine Einbahnstraßenregelung eingeführt werden, damit ein sicherer Linienverkehr gewährleistet werden kann.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg stellt fest, dass die Belastung der Luitpoldstraße, der einer Staatsstraße entspricht. Des Weiteren sei der Knotenpunkt Falterstraße/ Luitpoldstraße entsprechend der Beanspruchung ausgebaut und vom Unfallgeschehen unauffällig. Aus diesem Grund spricht sich das Staatliche Bauamt Würzburg gegen eine Einbahnstraßenregelung aus.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ist festzustellen, dass eine isolierte Einführung der beantragten Einbahnstraßenreglung Auswirkungen auf den gesamten innerstädtischen Verkehr hätte. Ohne Einbahnstraßenregelung ist die Bundesstraße 8 (B 8) derzeit von der Innenstadt in Richtung Würzburg über die Lindenstraße und die Würzburger Straße zu erreichen. In Fahrtrichtung Würzburg und Nürnberg ist dies über die Zufahrt an der Falterstraße und Am Stadtgraben, sowie über die Strecke Bismarckstraße/ Wörthstraße möglich. Bei Einführung der beantragten Regelung könnten die Verkehrsteilnehmer um in Richtung Nürnberg zu fahren, nur noch die Strecken über den Krainberg und die Lindenstraße zur Falterstraße und über die Bismarckstraße und Wörthstraße nutzen. Die verkehrliche Belastung der dortigen Anwohner würde dann auf Dauer stark zu nehmen. Des Weiteren sind die Straßen, gerade im Bereich des Krainbergs und der Lindenstraße, nicht für eine solche Verkehrsbelastung ausgelegt. Eine Umsetzung der Forderung der Busunternehmen ggfs. für den Krainberg und die Lindenstraße eine Einbahnstraßenregelung in Richtung B 8 einzuführen, hätte für einen Teil der Anwohner der Lindenstraße und des Krainbergs zusätzlich den Nachteil, dass sie ihre Wohnungen von der B 8 kommend nur noch über Umwege erreichen könnten.

 

Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen und der vorhandenen verkehrlichen Situation in der Innenstadt spricht sich die Straßenverkehrsbehörde ebenfalls gegen die Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Luitpoldstraße aus. Eine Änderung der Verkehrsführung sollte nur unter Betrachtung der gesamten innerstädtischen Situation, unter Berücksichtigung der Belange der Öffentlichkeit, sowie der Anwohner erfolgen.

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Luitpoldstraße soll ab der Ecke Falter- Ritterstraße in Richtung Königsplatz bis zur Einmündung in die Kaiserstraße als Einbahnstraße fungieren.