Betreff
Antrag der Stadtrats-Fraktion Freie Wähler -FBW Kitzingen e. V. vom 12.11.2017, sowie 10.01.2018, zur gefahrlosen Nutzung des Spielplatzes Kleistplatz für den Kindergarten "Sonnenschein"
Vorlage
2018/019
Aktenzeichen
31/Wi/Kli
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Stadtratsfraktion Freie Wähler – FBW Kitzingen e.V. hat mit Schreiben 12.11.2017 und 10.01.2018 einen Antrag auf gefahrlose Nutzung des Spielplatzes „Kleistplatz“ für den Kindergarten „Sonnenschein“ gestellt. Diese sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am Kindergarten „Sonnenschein“ wird derzeit ein neues Gebäudeteil errichtet. Hierdurch wird die nutzbare Freispielfläche innerhalb des Geländes verkleinert. In unmittelbarer Nähe zum Kindergarten befindet sich der Spielplatz „Kleistplatz“. Bei einer Nutzung des Spielplatzes durch den Kindergarten, müsste die Memellandstraße auf Höhe der Einrichtung überquert werden. An dieser Stelle ist die zu querende Fahrbahn ca. 5 m breit, beidseitig befinden sich Gehwege mit einer Breite von ca. 1,50 m. Im gesamten Gebiet ist eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt, gleichzeitig gilt die „rechts-vor-links“-Regel. Durch diese Regelung ist sichergestellt, dass die Verkehrsteilnehmer regelmäßig ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen. Des Weiteren ist auf der Fahrbahn das Parken unter Berücksichtigung der Vorschriften der StVO erlaubt, wodurch auch eine Reduzierung der Geschwindigkeiten erreicht wird. Diese Regelungen führen dazu, dass hier in der Regel nicht mit schnell fahrenden Fahrzeugen zu rechnen ist, zumal die Memellandstraße überwiegend von Anwohnern genutzt wird, welche die Einrichtung kennen und ihr Fahrverhalten entsprechend anpassen. Die Straße ist in beide Richtungen gut einsehbar, so dass der herannahende Verkehr gut zu erkennen ist. Aufgrund der geschilderten baulichen und verkehrlichen Gegebenheiten ist davon auszugehen, dass die Memellandstraße bereits jetzt sehr gut überquert werden kann.

 

 

Der Umbau zu einer teilweisen Sackgasse würde für die Anwohner zu keiner Verbesserung führen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich ein Teil des Verkehrs auf andere Straßenzüge in diesem Gebiet verlagern würde, wodurch es zu einer Mehrbelastung der betroffenen Anwohner kommen würde.

 

Der Bau eines Wendehammers wäre nur unter Heranziehung von Flächen des Spielplatzes „Kleistplatz“ (Bolzplatz) möglich.

 

Von einer Verengung der Fahrbahn sollte aus den bereits genannten Gründen ebenfalls abgesehen werden. Durch eine solche Maßnahme würden in den Abendstunden und an Wochenenden Parkmöglichkeiten wegfallen, wodurch sich der Parkdruck weiter erhöhen würde. Die im Antrag beschriebenen Beeinträchtigungen durch parkende Fahrzeuge, treten überwiegend in den Abendstunden und an Wochenenden auf, also zu Zeiten, wo es eher unwahrscheinlich ist, dass der Kleistplatzspielplatz noch vom Kindergarten genutzt wird.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde und des Sachgebietes Tiefbau spricht nichts gegen eine Mitnutzung des Spielplatzes „Kleistplatz“ durch den Kindergarten „Sonnenschein“. Auf bauliche Eingriffe sollte jedoch verzichtet werden, da nicht mit einer deutlichen Verbesserung der Situation zu rechnen ist.

 

 

  1. Die Memellandstraße ist in Höhe des Kindergartens „Sonnenschein“ und dem Spielplatz „Kleistplatz“ auch nach der Beendigung der Baustelle für den Durchgangsverkehr, dauerhaft von der Südseite aus, zu sperren.

 

  1. Weiterhin ist in dem Bereich, an dem zurzeit der Baukran steht, ein Wendehammer zu installieren.

 

  1. Es ist zu prüfen, ob der Bau des Wendehammers kostengünstig durch den Stadtbauhof Kitzingen umzusetzen ist.

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

 

Alternative:

 

  1. Die Memellandstraße wird auf Höhe des Kindergartens „Sonnenschein“ durch eine Verbreiterung des Gehweges, in Form eines Ohres, verengt.

 

  1. Es ist zu prüfen, ob der Bau der Verengung kostengünstig durch den Stadtbauhof Kitzingen umzusetzen ist.

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.