Stellungnahme der Verwaltung:
Am
Kindergarten „Sonnenschein“ wird derzeit ein neues Gebäudeteil errichtet.
Hierdurch wird die nutzbare Freispielfläche innerhalb des Geländes verkleinert.
In unmittelbarer Nähe zum Kindergarten befindet sich der Spielplatz
„Kleistplatz“. Bei einer Nutzung des Spielplatzes durch den Kindergarten,
müsste die Memellandstraße auf Höhe der Einrichtung überquert werden. An dieser
Stelle ist die zu querende Fahrbahn ca. 5 m breit, beidseitig befinden sich
Gehwege mit einer Breite von ca. 1,50 m. Im gesamten Gebiet ist eine maximale
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt, gleichzeitig gilt die
„rechts-vor-links“-Regel. Durch diese Regelung ist sichergestellt, dass die
Verkehrsteilnehmer regelmäßig ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen. Des
Weiteren ist auf der Fahrbahn das Parken unter Berücksichtigung der
Vorschriften der StVO erlaubt, wodurch auch eine Reduzierung der
Geschwindigkeiten erreicht wird. Diese Regelungen führen dazu, dass hier in der
Regel nicht mit schnell fahrenden Fahrzeugen zu rechnen ist, zumal die
Memellandstraße überwiegend von Anwohnern genutzt wird, welche die Einrichtung
kennen und ihr Fahrverhalten entsprechend anpassen. Die Straße ist in beide
Richtungen gut einsehbar, so dass der herannahende Verkehr gut zu erkennen ist.
Aufgrund der geschilderten baulichen und verkehrlichen Gegebenheiten ist davon
auszugehen, dass die Memellandstraße bereits jetzt sehr gut überquert werden
kann.
Der Umbau zu einer teilweisen Sackgasse würde für die Anwohner zu keiner Verbesserung führen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich ein Teil des Verkehrs auf andere Straßenzüge in diesem Gebiet verlagern würde, wodurch es zu einer Mehrbelastung der betroffenen Anwohner kommen würde.
Der Bau eines Wendehammers wäre nur unter Heranziehung von Flächen des Spielplatzes „Kleistplatz“ (Bolzplatz) möglich.
Von einer Verengung der Fahrbahn sollte aus den bereits genannten Gründen ebenfalls abgesehen werden. Durch eine solche Maßnahme würden in den Abendstunden und an Wochenenden Parkmöglichkeiten wegfallen, wodurch sich der Parkdruck weiter erhöhen würde. Die im Antrag beschriebenen Beeinträchtigungen durch parkende Fahrzeuge, treten überwiegend in den Abendstunden und an Wochenenden auf, also zu Zeiten, wo es eher unwahrscheinlich ist, dass der Kleistplatzspielplatz noch vom Kindergarten genutzt wird.
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde und des Sachgebietes Tiefbau spricht nichts gegen eine Mitnutzung des Spielplatzes „Kleistplatz“ durch den Kindergarten „Sonnenschein“. Auf bauliche Eingriffe sollte jedoch verzichtet werden, da nicht mit einer deutlichen Verbesserung der Situation zu rechnen ist.
- Weiterhin ist in dem Bereich, an dem
zurzeit der Baukran steht, ein Wendehammer zu installieren.
- Es ist zu prüfen, ob der Bau des
Wendehammers kostengünstig durch den Stadtbauhof Kitzingen umzusetzen ist.
- Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
Alternative:
- Die Memellandstraße wird auf Höhe des
Kindergartens „Sonnenschein“ durch eine Verbreiterung des Gehweges, in
Form eines Ohres, verengt.
- Es ist zu prüfen, ob der Bau der
Verengung kostengünstig durch den Stadtbauhof Kitzingen umzusetzen ist.
- Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.