Betreff
Umsetzung der KIK-Anträge 101 + 107/2011: Tag der Offenen Tür in den Marshall Heights
Vorlage
218/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1. Anlass: KIK-Anträge 101 + 107/2011

 

Die KIK Fraktion hat mit den Anträgen 101/2011 und 107/2011 einen Tag der offenen Tür in den Marshall Heights erbeten, dem stimmte der Stadtrat mehrheitlich zu.

Dieser Tag soll die Zielgruppe „Bevölkerung von Kitzingen“ ansprechen und somit eine Öffentlichkeitsarbeit verbessern und gleichzeitig eine größere Akzeptanz seitens der Bürger im weiteren Konversionsvorgehen erreichen. An diesem Tag soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, das Gelände und verschiedene Immobilien durch gezielte Führungen zu besichtigen, um sich ein Bild machen zu können, wie der Zustand des Areals bzw. der vorhandenen Gebäude ist.

 

 

2. Vorschlag zur Umsetzung

 

2.1 Ziel

Ziel des Tags der Offenen Tür ist  - wie o. g. – die Bürgerinformation und damit die stärkere Einbindung der Bürger in den Konversionsprozess.

 

2.2 Organisation

 

Gemäß den Vorgaben der BImA (siehe Nutzungsvereinbarung, Anlage 1, und Haftungsausschluss, Anlage 2,) wäre eine geführte Bustour mit Ausstieg der Besichtigung einzelner Objekte zu kombinieren, ein freie Bewegung einzelner Personen auf dem Areal ist nicht möglich.

 

Dementsprechend schlägt die Verwaltung folgende Organisation vor:

 

Es werden in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr 1 ½ -stündlich Busrundfahrten mit drei Bussen angeboten. Treffpunkt in den Marshall Heights ist das abgesperrte Schulgelände in der Gabelsberger Straße.

Die Rundfahrt dauert ca. 1 ½ Std., da im Voraus noch Ausweise kontrolliert und Haftungsfreistellungen ausgeteilt, ausgefüllt und wieder eingesammelt werden müssen (siehe Anlage 1 und 2 und Erläuterung 2.4). In den Marshall Heights gibt es eine gezielte Führung durch das Gelände mit max. 3 Zwischenstopps, bei denen die Bürger aus den Bussen aussteigen können und durch ein Gebäude geführt werden (siehe Anlage 3). Pro Gebäude sollten max. 15 Min. in Anspruch genommen werden.

Während der Busfahrt werden die Bürger über den bisherigen Konversionsverlauf und die Zukunftsplanung der Stadt Kitzingen informiert.

In der von der Erich-Kästner-Schule angemietet Sporthalle ist ein Info-Stand aufgebaut, bei dem zusätzliche Informationen ausliegen und Fragen von den Bürgern gestellt werden können. Auch Anregungen und Ideen Seitens der Bürger  können hier vorgetragen werden.

Für Verpflegung wird durch verschiedene Kitzinger Betriebe auf Eigenregie gesorgt.

 

2.3 Teilnehmerzahl

Bei einem Einsatz von drei Bussen im  1 ½ -Stunden-Takt ist die Teilnehmerzahl auf maximal 900 Personen begrenzt.  Um einen genauen Überblick über Anzahl der Teilnehmer zu bekommen müssen sich die Bürger zu einer der ausgeschriebenen Uhrzeiten anmelden, was zuvor in der Presse bekannt gemacht wird.

 

 

2.4. Nutzungsvereinbarung der BImA - Zusammenfassung (Details in Anlage 1)

 

§ 2:

Die BImA fordert, dass die Durchführung dieses Tages an einem Wochentag zwischen Montag und Freitag stattfindet. An dieser Voraussetzung hält die BImA fest und lässt nicht mit sich verhandeln. Daher schlägt die Verwaltung vor den Tag der Offenen Tür an einem Freitag durchzuführen, damit einem Großteil der Öffentlichkeit die Chance gegeben wird an diesen Termin teilzunehmen.

 

§ 3:

Die BImA verlangt von dem Nutzer (der Stadt Kitzingen), dass sämtliche Personen, die das Areal betreten, sich durch ein Dokument ausweisen und eine Haftungsfreistellung (Anlage 2) unterzeichnen.

Das Einfahren in die Liegenschaft ist nur durch einen organisierten Bus erlaubt. Die Route muss genau mit der BImA abgestimmt sein und deren Einhaltung ist zwingend.

 

§§ 6 und 7:

Die BImA überträgt die komplette Haftung (auch für die Dritter) an den Nutzer.

 

§ 9:

Der Nutzer muss die Liegenschaften so übergeben wie er sie übernommen hat, dass heißt es müsste im Voraus eine Begehung gemacht werden, bei der die komplette Route abgegangen wird und der jetzige Bestand dokumentiert wird.

 

 

2.5 Einhaltung des Brandschutzes

 

Durch die geführten Bustouren durch die Marshall Heights gibt es auch Brandsicherheits-technisch seitens der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen keine Bedenken mehr. Zur Hinführung der Gebäude sind Bauzaunabsperrungen notwendig.

 

 

2.6 Risiken

Die Nutzungsvereinbarung hat das einzige - aus Sicht der BImA nachvollziehbare Ziel- die gesamte Haftung für alles auf die Stadt Kitzingen zu übertragen.

 

Im Einzelnen:

 

·         Die Stadt hat dafür zu sorgen, dass alle Personen, die die Liegenschaft betreten, die beigefügte Haftungsfreistellungserklärung zugunsten der BImA – nicht der Stadt- unterschreiben. Dies bedeutet einen großen Verwaltungsaufwand, zumal auch alle Personalausweise kontrolliert werden müssen.  Die Stadt wird verpflichtet, die Route zu überwachen und zu sichern.

·         Gem. § 5 wird die Stadt verpflichtet, der BImA alle Schäden an allen Gebäuden und sonstigen Bestandteilen der Grundstücke zu melden und diese gem. § 6 zu ersetzen. Der derzeitige Zustand der Gebäude kann aber nicht verlässlich dokumentiert werden. Schadensersatzansprüchen der BImA sind also Tür und Tor geöffnet.

·         Die Haftungsfreistellung zugunsten der Stadt und zu ungunsten der BIMA bezieht sich auf sämtliche Schäden, die an Menschen und/oder Gebäuden, dem Grundstück und Dritten entstehen können und auf die vollständige Verkehrssicherungspflicht. Die Haftung der BIMA ist vollumfänglich ausgeschlossen und ebenso vollumfänglich auf die Stadt übertragen.

·         Es wird auf vorhandene Kampfmittel und Altlasten verwiesen. Eine Recherche hat ergeben, dass bekannt ist, auf welche Bereiche sich die Verdachtsflächen beziehen. Die Route müsste außerhalb dieser Flächen verlaufen.

 

 

2.7 Aussagen der Versicherungskammer Bayern:

Per Email vom 19.07.2011:

 

„Die gesetzlichen Haftungen der Stadt Kitzingen aus der Nutzung eines Geländes der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Durchführung eines Tages der offenen Tür sind im bedingungsgemäßen Umfang im Rahmen der Kommunalen Haftpflichtversicherung versichert.
Versichert sind insbesondere die gesetzlichen Haftungen aus der Übernahme von Verkehrssicherungspflichten und Kontrollpflichten mit eigenem Personal der Stadt.

Mitversichert sind die persönlichen gesetzlichen Haftungen der Mitarbeiter der Stadt bei ihren Tätigkeiten in diesem Zusammenhang.

Im Rahmen der Pauschalen Vertragshaftpflichtversicherung ist darüber hinaus auch die Freistellung der Bundesanstalt von gesetzlichen Haftungen, die sich aus der Nutzung des Geländes durch die Stadt ergeben versichert.

Nicht versichert sind die Haftungen, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht der Stadt bzw., bei der Übernahme von Haftungen, über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Vertragspartners hinausgeht. Ebenfalls nicht versichert sind die Haftungen der Besucher des Tages der offenen Tür.“

 

Demnach sind die meisten der Risiken (siehe Nr. 2.6) versicherbar, jedenfalls soweit sie sich im Rahmen der vorgesehenen gesetzlichen Haftung bewegen. Zu beachten sind die Schäden, die die Besucher verursachen könnten. Diese sind nicht über die Versicherungskammer abgesichert und könnten auch nicht durch eine zusätzliche Versicherung abgesichert werden.

 

 

2.8 Kosten und Personalaufwand

Die Kosten für die Beförderung tragen pro Bus ca. 400,00 €. Die Busse werden von 9 Uhr bis 19 Uhr im 1,5 Stundentakt Touren mit einer Strecke von 4 – 5 km zurücklegen.

Da drei Busse eingesetzt werden sollen entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.200,00 €.

Zusätzlich kommen noch die Kosten für den Personaleinsatz des Bauhofs zur von der BImA verlangten Absperrungen und für verschiedene Mäharbeiten  i. H. v. 1.000,00 € sowie die Personalkosten für mindestens 20 städtische Mitarbeiter zur Durchführung und Gewährleistung der Sicherheit und Einhaltung der Nutzungsbestimmungen der BImA (Anlage 1; 10 Personen für Führungen, 4 Personen am Infostand, 6 weitere als Aufsichtspersonal).

 

Somit entstehen Gesamtkosten von 2.200,00 €.

 

 

3. Fazit

Bei Einhaltung aller oben genannten Vorgaben, kann der Tag der offenen Tür durchgeführt werden. Es ist ein organisatorisch sehr aufwendiger Prozess.

 

 

 

1. Der Stadtrat beschließt die Umsetzung der KIK-Anträge 101/2011 und 107/2011 zur Durchführung eines Tags der Offenen Tür in den Marshall Heights gemäß dem im Sachvortrag unter 2 genannten Vorschlag.

 

2. Die Nutzungsvereinbarung (Anlage 1) der BImA nebst Haftungsausschluss (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Nutzungsvereinbarung gemäß Anlage 1 zu unterschreiben.

 

 

3. Zur Durchführung des Tags der Offenen Tür sind Haushaltsmittel i. H. v. 2.200,00 € bei der Haushaltsstelle 7911.6320 bereit zu stellen.