1. Anlass: KIK-Anträge 101 + 107/2011
Die KIK Fraktion hat mit den Anträgen 101/2011 und 107/2011
einen Tag der offenen Tür in den Marshall Heights erbeten, dem stimmte der
Stadtrat mehrheitlich zu.
Dieser Tag soll die Zielgruppe „Bevölkerung von Kitzingen“
ansprechen und somit eine Öffentlichkeitsarbeit verbessern und gleichzeitig
eine größere Akzeptanz seitens der Bürger im weiteren Konversionsvorgehen
erreichen. An diesem Tag soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben
werden, das Gelände und verschiedene Immobilien durch gezielte Führungen zu
besichtigen, um sich ein Bild machen zu können, wie der Zustand des Areals bzw.
der vorhandenen Gebäude ist.
2. Vorschlag zur
Umsetzung
2.1 Ziel
Ziel des Tags der Offenen Tür
ist - wie o. g. – die Bürgerinformation
und damit die stärkere Einbindung der Bürger in den Konversionsprozess.
2.2 Organisation
Gemäß den Vorgaben der BImA (siehe
Nutzungsvereinbarung, Anlage 1, und Haftungsausschluss, Anlage 2,) wäre eine
geführte Bustour mit Ausstieg der Besichtigung einzelner Objekte zu
kombinieren, ein freie Bewegung einzelner Personen auf dem Areal ist nicht
möglich.
Dementsprechend schlägt die
Verwaltung folgende Organisation vor:
Es werden in der Zeit von 9 Uhr
bis 18 Uhr 1 ½ -stündlich Busrundfahrten mit drei Bussen angeboten. Treffpunkt
in den Marshall Heights ist das abgesperrte Schulgelände in der Gabelsberger
Straße.
Die Rundfahrt dauert ca. 1 ½ Std.,
da im Voraus noch Ausweise kontrolliert und Haftungsfreistellungen ausgeteilt,
ausgefüllt und wieder eingesammelt werden müssen (siehe Anlage 1 und 2 und
Erläuterung 2.4). In den Marshall Heights gibt es eine gezielte Führung durch
das Gelände mit max. 3 Zwischenstopps, bei denen die Bürger aus den Bussen
aussteigen können und durch ein Gebäude geführt werden (siehe Anlage 3). Pro
Gebäude sollten max. 15 Min. in Anspruch genommen werden.
Während der Busfahrt werden die
Bürger über den bisherigen Konversionsverlauf und die Zukunftsplanung der Stadt
Kitzingen informiert.
In der von der
Erich-Kästner-Schule angemietet Sporthalle ist ein Info-Stand aufgebaut, bei
dem zusätzliche Informationen ausliegen und Fragen von den Bürgern gestellt
werden können. Auch Anregungen und Ideen Seitens der Bürger können hier vorgetragen werden.
Für Verpflegung wird durch
verschiedene Kitzinger Betriebe auf Eigenregie gesorgt.
2.3 Teilnehmerzahl
Bei einem Einsatz von drei Bussen
im 1 ½ -Stunden-Takt ist die
Teilnehmerzahl auf maximal 900 Personen begrenzt. Um einen genauen Überblick über Anzahl der
Teilnehmer zu bekommen müssen sich die Bürger zu einer der ausgeschriebenen
Uhrzeiten anmelden, was zuvor in der Presse bekannt gemacht wird.
2.4. Nutzungsvereinbarung der BImA - Zusammenfassung (Details in Anlage
1)
§ 2:
Die BImA fordert, dass die Durchführung
dieses Tages an einem Wochentag zwischen Montag und Freitag stattfindet. An
dieser Voraussetzung hält die BImA fest und lässt nicht mit sich verhandeln.
Daher schlägt die Verwaltung vor den Tag der Offenen Tür an einem Freitag
durchzuführen, damit einem Großteil der Öffentlichkeit die Chance gegeben wird
an diesen Termin teilzunehmen.
§ 3:
Die BImA verlangt von dem Nutzer
(der Stadt Kitzingen), dass sämtliche Personen, die das Areal betreten, sich
durch ein Dokument ausweisen und eine Haftungsfreistellung (Anlage 2)
unterzeichnen.
Das Einfahren in die Liegenschaft
ist nur durch einen organisierten Bus erlaubt. Die Route muss genau mit der
BImA abgestimmt sein und deren Einhaltung ist zwingend.
§§ 6 und 7:
Die BImA überträgt die komplette
Haftung (auch für die Dritter) an den Nutzer.
§ 9:
Der Nutzer muss die Liegenschaften
so übergeben wie er sie übernommen hat, dass heißt es müsste im Voraus eine
Begehung gemacht werden, bei der die komplette Route abgegangen wird und der
jetzige Bestand dokumentiert wird.
2.5 Einhaltung des Brandschutzes
Durch die geführten Bustouren
durch die Marshall Heights gibt es auch Brandsicherheits-technisch seitens der
Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen keine Bedenken mehr. Zur Hinführung der Gebäude sind
Bauzaunabsperrungen notwendig.
2.6 Risiken
Die Nutzungsvereinbarung hat das
einzige - aus Sicht der BImA nachvollziehbare Ziel- die gesamte Haftung für
alles auf die Stadt Kitzingen zu übertragen.
Im Einzelnen:
·
Die Stadt hat dafür zu sorgen, dass alle Personen, die die Liegenschaft
betreten, die beigefügte Haftungsfreistellungserklärung zugunsten der BImA –
nicht der Stadt- unterschreiben. Dies bedeutet einen großen Verwaltungsaufwand,
zumal auch alle Personalausweise kontrolliert werden müssen. Die Stadt wird verpflichtet, die Route zu
überwachen und zu sichern.
·
Gem. § 5 wird die Stadt verpflichtet, der BImA alle Schäden an allen
Gebäuden und sonstigen Bestandteilen der Grundstücke zu melden und diese gem. §
6 zu ersetzen. Der derzeitige Zustand der Gebäude kann aber nicht verlässlich
dokumentiert werden. Schadensersatzansprüchen der BImA sind also Tür und Tor
geöffnet.
·
Die Haftungsfreistellung zugunsten der Stadt und zu ungunsten der BIMA
bezieht sich auf sämtliche Schäden, die an Menschen und/oder Gebäuden, dem
Grundstück und Dritten entstehen können und auf die vollständige
Verkehrssicherungspflicht. Die Haftung der BIMA ist vollumfänglich
ausgeschlossen und ebenso vollumfänglich auf die Stadt übertragen.
·
Es wird auf vorhandene Kampfmittel und Altlasten verwiesen. Eine
Recherche hat ergeben, dass bekannt ist, auf welche Bereiche sich die
Verdachtsflächen beziehen. Die Route müsste außerhalb dieser Flächen verlaufen.
2.7 Aussagen der
Versicherungskammer Bayern:
Per Email vom 19.07.2011:
„Die gesetzlichen Haftungen der Stadt Kitzingen aus der
Nutzung eines Geländes der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur
Durchführung eines Tages der offenen Tür sind im bedingungsgemäßen Umfang im
Rahmen der Kommunalen Haftpflichtversicherung versichert.
Versichert sind insbesondere die gesetzlichen Haftungen aus der Übernahme von
Verkehrssicherungspflichten und Kontrollpflichten mit eigenem Personal der
Stadt.
Mitversichert sind die persönlichen gesetzlichen Haftungen
der Mitarbeiter der Stadt bei ihren Tätigkeiten in diesem Zusammenhang.
Im Rahmen der Pauschalen Vertragshaftpflichtversicherung ist
darüber hinaus auch die Freistellung der Bundesanstalt von gesetzlichen
Haftungen, die sich aus der Nutzung des Geländes durch die Stadt ergeben
versichert.
Nicht versichert sind
die Haftungen, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht der Stadt bzw.,
bei der Übernahme von Haftungen, über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht
des Vertragspartners hinausgeht. Ebenfalls nicht versichert sind die Haftungen
der Besucher des Tages der offenen Tür.“
Demnach sind die meisten der Risiken (siehe Nr. 2.6)
versicherbar, jedenfalls soweit sie sich im Rahmen der vorgesehenen
gesetzlichen Haftung bewegen. Zu beachten sind die Schäden, die die Besucher
verursachen könnten. Diese sind nicht über die Versicherungskammer abgesichert
und könnten auch nicht durch eine zusätzliche Versicherung abgesichert werden.
2.8 Kosten und
Personalaufwand
Die Kosten für die Beförderung tragen pro Bus ca. 400,00 €.
Die Busse werden von 9 Uhr bis 19 Uhr im 1,5 Stundentakt Touren mit einer
Strecke von 4 – 5 km zurücklegen.
Da drei Busse eingesetzt werden sollen entstehen Kosten in
Höhe von ca. 1.200,00 €.
Zusätzlich kommen noch die Kosten für den Personaleinsatz des
Bauhofs zur von der BImA verlangten Absperrungen und für verschiedene
Mäharbeiten i. H. v. 1.000,00 € sowie
die Personalkosten für mindestens 20 städtische Mitarbeiter zur Durchführung
und Gewährleistung der Sicherheit und Einhaltung der Nutzungsbestimmungen der
BImA (Anlage 1; 10 Personen für Führungen, 4 Personen am Infostand, 6 weitere
als Aufsichtspersonal).
Somit entstehen Gesamtkosten von 2.200,00 €.
3. Fazit
Bei
Einhaltung aller oben genannten Vorgaben, kann der Tag der offenen Tür
durchgeführt werden. Es ist ein organisatorisch sehr aufwendiger Prozess.
1. Der
Stadtrat beschließt die Umsetzung der KIK-Anträge 101/2011 und 107/2011 zur
Durchführung eines Tags der Offenen Tür in den Marshall Heights gemäß dem im
Sachvortrag unter 2 genannten Vorschlag.
2. Die
Nutzungsvereinbarung (Anlage 1) der BImA nebst Haftungsausschluss (Anlage 2)
wird zur Kenntnis genommen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die
Nutzungsvereinbarung gemäß Anlage 1 zu unterschreiben.
3. Zur
Durchführung des Tags der Offenen Tür sind Haushaltsmittel i. H. v. 2.200,00 €
bei der Haushaltsstelle 7911.6320 bereit zu stellen.