Betreff
Alter Friedhof, Schaffung von Urnengärten
Vorlage
224/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

In der Finanzausschusssitzung am 25.11.2011 wurde die Erweiterung der Urnenanlage im Neuen Friedhof beschlossen, da in der 5. Mauer lediglich noch 7 Urnennischen für Urnenbe-

stattungen zur Verfügung standen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Stadtrates am 16.03.2011 wurde jedoch beschlossen die Mittel in Höhe von 31.000 € zu streichen. Die Urnenanlage 5 im Neuen Friedhof ist nunmehr vollständig belegt, so dass keine Bestattungen mehr möglich sind. Ob in der Urnenanlage 1, in der im August 2001 erstmals Bestattungen vorgenommen wurden, Urnennischen freigegeben werden ist sehr fraglich.

 

Die Stadtgärtnerei hat aus diesem Grunde im Alten Friedhof auf 3 freigegebenen Gräbern in der Abteilung 1, auf deren Fläche schon einmal die Erstellung einer Urnenstele geplant war,

einen Urnengarten angelegt, der die Möglichkeit zur Beisetzung von ca. 20 Urnen bietet, angelegt. Die vorläufige Bepflanzung wird von der Gärtnerei im Herbst mit Stauden o.ä. ergänzt.

 

In dem Urnengarten wird die Möglichkeit der Bestattung von einzelnen Urnen angeboten, die mit einem Namensschild versehen werden. Für die Hinterbliebenen entstehen keine Kosten für die Pflege der Beisetzungsstelle. Diese wird von der Stadt übernommen. Aus diesem Grunde scheint eine Jahresgebühr von 50,- € durchaus gerechtfertigt.

 

Als Reservefläche für einen weiteren Urnengarten wird ein 8-Stellen Familiengrab in der Abteilung III an der Mauer vorgeschlagen. Dieses soll jedoch erst belegt werden, wenn die

Plätze im Urnengarten der Abteilung I vergeben sind.  Das Grab in Abteilung III ist bereits von der Stadt bepflanzt, so dass es nicht den Anschein eines freien Grabes erweckt.

 

Die Anlegung der beiden Urnengärten trägt erheblich zur Belebung des Alten Friedhofes bei und wirkt dem Leerstand entgegen.

 

Für die Anlegung und Erstbepflanzung der beiden Urnengärten sind Kosten in Höhe von ca. 2.000,- € entstanden.

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Mit der Schaffung von zwei Urnengärten im Alten Friedhof besteht Einverständnis.

 

 

  1. Die notwendigen Mittel in Höhe von ca. 2.000 € für die Anlegung und Erstbepflanzung werden im Haushalt 2011 bereitgestellt.

 

  1. Die Jahresgebühr für die Beisetzung einer Urne wird auf 50,- € festgesetzt.

 

 

  1. Die Gebühr für die von der Stadt zur Verfügung gestellten Namensschilder trägt

der Graberwerber.