1. Ausgangslage
a) Ende April 2010 teilte die DB AG per E-Mail der Stadt Kitzingen mit, dass die Eisenbahnüberführungen „Innere Sulzfelder Straße und Kaltensondheimer Straße“ in den Jahren 2012 und 2013 durch Neubauten ersetzt werden sollen und bat die Stadt um Mitteilung, ob seitens der Stadt Kitzingen Änderungen oder Anforderungen im Hinblick auf die Durchfahrtsprofile bestehen
b)
Am
c)
Am
d)
Am
e)
Am
f)
Am 13.12.2010 wurden die aktualisierten
Kostenschätzungen per E-Mail übersandt, die mit Sitzungsvorlage Nr. 324/2010
dem Stadtrat am 27.01.2011 zur Kenntnisnahme gegeben wurde.
g)
Mit Schreiben vom 21.01.2011 teilte das
Staatliche Bauamt Würzburg mit, dass sich mit Verkehrsfreigabe der Nordtangente
das Staatsstraßennetz in Kitzingen ändern wird und im Bereich der
Kaltensondheimer Straße die Staatsstraße zur Ortsstraße abgestuft werden soll.
Weiter teilt die Bahn AG mit Schreiben vom 27.01.2011 mit, dass sich der
bauliche Zustand der Eisenbahnüberführung in der Inneren Sulzfelder Straße als
sehr schlecht darstellt. Beide Sachverhalte wurden mit Sitzungsvorlage Nr.
039/2011 vom Stadtrat am 22.02.2011 zur Kenntnis genommen.
h)
Im Haushalt 2011 bzw. Finanzplanung 2011
wurden vorsorglich Mittel in Höhe von rd. 1,2 Mio. € für die
Eisenbahnüberführung Innere-Sulzfelder-Straße
und rd. 2,1 Mio. für die Eisenbahnüberführung Kaltensondheimer Straße
als städtischer Kostenanteil eingestellt.
i)
Die Beauftragung des Verkehrsgutachtens im
Zuge des Generalverkehrsplanes wurde am 11.03.2011 durchgeführt und soll bis
zum 3. Quartal 2011 vorliegen.
j)
Mit Sitzungsvorlage Nr. 136/2011 wurde dem
Antrag der SPD-Fraktion vom 26.04.2011 durch den Stadtrat am 19.05.2011
zugestimmt, dass im zukünftigen Straßenquerschnitt, der Eisenbahnüberführung
Kaltensondheimer Straße, ein kombinierter Geh- und Radweg mit einer Breite von
2,50 m zu planen ist.
k)
Am 12.07.2011 wurden der Verwaltung die
Ergebnisse des mit der Generalverkehrsplanung beauftragten Büros BSV, Dr.-Ing.
Reinhold Baier, Aachen vorgestellt. Mit dieser Sitzungsvorlage möchte die
Verwaltung über die Ergebnisse informieren und eine Entscheidung zur Stellung
etwaiger Aufweiterungsverlangen für beide Eisenbahnüberführungen
herbeizuführen.
2. Derzeitige
Beschlusslage
Mit der Sitzungsvorlage Nr. 079a/2010 am 22.07.2010 und Nr. 136/2011 wurde durch den Stadtrat folgender Beschluss gefasst:
- Grundsatzbeschluss vom 22.07.2010 (Sitzungsvorlage Nr. 079a/2010)
Die Verwaltung wird beauftragt, Kostenschätzungen für eine Aufweitung des Brückenbauwerkes auf eine lichte Weite von 10,50 m und einer tatsächlichen Höhe von mind. 4,50 m einzuholen.
Die Fahrbahn sollte neu 6,50 m, der südl. Gehweg 2,50 m und der nördliche Gehweg 1,50 m betragen.
Der Kreuzungswinkel des Bauwerkes sollte an die bestehende Straßenkreuzung Süd- und Westtangente unter Berücksichtigung der Johann-Adam-Kleinschroth-Straße angepasst werden.
3. Ergebnisse
der Verkehrsgutachten
Mit der Beauftragung des Generalverkehrsplanes am 09.12.2010 an das Büro BSV, Dr. Ing. Baier GmbH, Aachen wurde mit der Analyse der beide Eisenbahnüberführungen begonnen.
Die Ergebnisse der Analyse gemäß Anlage zu dieser Sitzungsvorlage des Büros BSV Dr. Ing. Baier GmbH vom Juli 2011 wurden der Verwaltung am 12.07.2011 erläutert.
Eisenbahnunterführung Innere Sulzfelder
Straße
Die Verkehrszählungen ergaben, dass diese Eisenbahnunterführung durchschnittlich von 300-325 Fahrzeugen pro Stunde in der Tageszeit durchfahren wird.
Durch die einspurige Regelung mit Ampelanlage kann eine mittlere Wartezeit von 96,25 Sekunden je Fahrtrichtung errechnet werden.
Nach der anzuwendenden Berechnungsvorschrift HBS (Berechnungsvorschrift nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) ergibt sich eine Qualitätsstufe E. Die erreichte Qualitätsstufe stellt die Note mangelhaft nach HBS dar.
Weiterhin stellt die Eisenbahnüberführung eine ungenügende Situation für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr lt. Verkehrsuntersuchung dar.
Das Büro BSV, Dr. Ing. Baier GmbH, Aachen stellt fest, dass eine Aufweitung der Eisenbahnüberführung im Zuge eines Bauwerksneubaues grundsätzlich erforderlich ist.
Das Büro BSV schlägt zwei Ausbauvarianten vor:
Variante 1:
Bauwerksaufweitung auf eine Lichte Weite von 10,50 m.
Der Straßenquerschnitt teilt sich in einen südlichen Gehweg mit einer Breite von 2,50 m, einer Fahrbahn mit 7,50 m Breite, die je Fahrspur einen Radfahrerstreifen von 1,50 m Breite mitführt, und einem nördlichen Schrammbord von 0,50 m Breite, auf.
Variante 2:
Bauwerksaufweitung auf eine Lichte Weite von 12,50 m.
Der Straßenquerschnitt teilt sich in einen südlichen Gehweg von 2,50 m Breite, einer Fahrbahn mit 7,50 m Breite, die je Fahrspur einen Radfahrerstreifen von 1,50 m Breite mitführt, und einem nördlichen Gehweg von 2,50 m Breite, auf.
Durch eine Aufweitung könnte in den Spitzenzeiten eine Mehrbelastung von rd. 20 Kfz pro Stunde an dieser Eisenbahnüberführung auftreten.
Zusammenfassung:
Beide Varianten zeigen eine deutliche Verbesserung für den Gesamtverkehr bei einer fast nicht bedeutsamen zu erwarteten Mehrbelastung durch den Kraftfahrzeugverkehr. Weiter zeigen beide Varianten eine Verbesserung des Verkehrsablaufes und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger und Radfahrer.
Die Gehwege bzw. Schrammborde (Nebenflächen) können mit Bekunden des Aufweitungsverlangens der Stadt gegenüber der Bahn AG neu geplant werden.
Die Radfahrstreifen sind in den vorgeschlagenen Ausbauvarianten im Aufweitungsverlangen des Baulastträgers der Fahrbahn (Freistaat Bayern), da sie der Fahrbahn zuzuordnen sind, bzw. durch den Schwerverkehr mitbenutzt werden können.
4. Kosten:
Die mit Sitzungsvorlage Nr. 324/2010 am 27.01.2011 mitgeteilten Kosten des Aufweitungsverlangens für ein neues Bauwerk mit einer Lichten Weite von 10,50 m betragen rd. 1,84 Mio. €. Bei einem Aufteilungsschlüssel von 81,65 % Freistaat Bayern und 18,35 % Stadt ist mit einem Kostenanteil von rd. 0,330 Mio. € für die Stadt Kitzingen zu rechnen.
Bei einer Aufweitung auf eine Lichte Weite von 12,50 m ist nach linearer Hochrechnung mit einem Kostenanteil der Aufweitung von rd. 2,2 Mio. € zu rechnen.
Bei einem veränderten Aufteilungsschlüssel von 56,38 % Freistaat und 43,62 % Stadt Kitzingen würden auf die Stadt Kitzingen ein Kostenanteil von rd. 0,960 Mio. € entfallen.
Weiterhin ist mit Zuwendungen für die Stadt Kitzingen in Höhe von ca. 50 % für beide Aufweitungsvarianten auszugehen.
Somit würde bei einem Aufweitungsverlangen auf eine Lichte Weite von 10,50 m der Eigenanteil der Stadt rd. 0,165 Mio. € und bei einem Aufweitungsverlangen auf eine Lichte Weite von 12,50 m rd. 0,480 Mio. € betragen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den hier genannten Kosten um eine grobe Kostenschätzung handelt. Genauere Kosten, das sind sowohl die Herstellungskosten als auch die auf dieser Grundlage basierenden Ablösekosten, ergeben sich erst nach erfolgter Vorplanung durch die Deutsche Bahn.
5. Resümee
Eine Aufweitung der städtischen Nebenflächen sowie der Fahrbahn an der Eisenbahnüberführung Innere-Sulzfelder-Straße ist nach den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) technisch erforderlich und auch den zukünftigen Verkehrsbelastungen geschuldet.
Die vorgeschlagene Variante 1 des Büros BSV stellt einen Mindeststandard nach aktuellsten Planungsrichtlinien dar und schränkt die Nebenflächen in soweit ein, dass im nördlichen Bereich kein Gehweg durch das Bauwerk geführt werden kann.
Die Aufweitungsvariante 2 bedeutet eine wesentlich höhere Flexibilität für die Nebenflächen und bietet die Möglichkeit, auch im nördlichen Bereich des Bauwerkes einen Gehweg mitzuführen.
Es muss nun eine Entscheidung der Stadt zur Aufweitung der Nebenflächen sowie eine Empfehlung an den Straßenbaulastträger der Fahrbahn getroffen werden. Eine Planungsvereinbarung ist als Grundlage für eine spätere Kreuzungsvereinbarung abzuschließen.
6. Weiteres Vorgehen
Eisenbahnüberführung Innere Sulzfelder
Straße
a) Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der Bahn und Empfehlung an den Baulastträger der Fahrbahn bis Juli 2011.
b) Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung mit Bahn und Freistaat Bayern bis Ende 2012.
c) Detailplanungs- und Bauphase von Anfang 2013 bis voraussichtlich Ende 2015.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Eisenbahnüberführung Innere Sulzfelder Straße
a) Ein Aufweitungsverlangen für die Nebenflächen innerhalb der Eisenbahnüberführung wird gemäß Ausbauvariante 1, (Lichte Weite des zukünftigen Bauwerkes 10,50 m), der Analyse des Büros BSV, Aachen vom Juli 2011 gegenüber der Bahn bekundet. Weiter wird dem Baulastträger der Fahrbahn (Freistaat Bayern) empfohlen, ebenfalls ein Aufweitungsverlangen für die Fahrbahn gemäß der Analyse des Büros BSV, Aachen gegenüber der Bahn AG zu bekunden.
b) Alternativ zu Nr. 2 a.)
Ein Aufweitungsverlangen für die Nebenflächen innerhalb der Eisenbahnüberführung wird gemäß Ausbauvariante 2, (Lichte Weite des zukünftigen Bauwerkes 12,50 m) der Analyse des Büros BSV, Aachen vom Juli 2011 gegenüber der Bahn bekundet. Weiter wird dem Baulastträger der Fahrbahn (Freistaat Bayern) empfohlen, ebenfalls ein Aufweitungsverlangen für die Fahrbahn gemäß der Analyse des Büros BSV, Aachen gegenüber der Bahn AG zu bekunden.
c) Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Planungsvereinbarung mit der Bahn AG und dem Freistaat Bayern abzuschließen.