Die KIK-Fraktion stellte in ihrer Haushaltsrede zum Haushalt 2011 den
Antrag auf Einführung der Doppik ab dem Haushalt 2012.
Die Umstellung der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der
Kameralistik auf die doppelte kommunale Buchführung bedarf einer sorgfältigen
Vorbereitung. Hierzu gehört, dass das gesamte Vermögen (Anlage- und
Umlaufvermögen) erfasst und vor allem bewertet
wird. Die Erfassung des Anlagevermögens ist bisher zu ca. 40 %
durchgeführt.
Eine erzwungene Umstellung des gesamten Verfahrens zum beantragen
Zeitpunkt ist des-halb nicht zielführend und aus Sicht der Finanzverwaltung
nicht möglich.
Der Antrag der KIK-Fraktion auf Einführung der Haushaltwirtschaft nach
den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung ab dem Haushalt 2012 wird
abgelehnt.