Betreff
Planfeststellung zum Ausbau der BAB 3 - Abschnitt östlich Mainbrücke Dettelbach bis westl. AS Wiesentheid, hier: Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffenen Gemeinden
Vorlage
269/2011
Aktenzeichen
61-Po
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Referenzvorlage

 

1.        Ausgangslage

 

a)        Anfang 2010 erfolgte die Kenntnisgabe der Vorentwurfsplanung für den 6-streifigen Ausbau des Abschnitts Mainbrücke Dettelbach bis westlich Anschlussstelle Wiesentheid durch die Autobahndirektion Nordbayern.

 

b)        Mitte 2009 erfolgte die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für die nachfolgende Genehmigungsplanung durch die Autobahndirektion Nordbayern. Der Abschluss der Ausschreibung fand im September 2009 statt.

 

c)         Mit Schreiben vom 01.07.2010 (Eingang Bauamt 06.07.2010) wurde die aktuelle gültige Genehmigungsplanung an die Kommunen zur Stellungnahme mit Frist bis 23. Juli 2010 vorgelegt.

 

d)        Mit Schreiben vom 07.07.2010 erbittet die Stadt Kitzingen eine Fristverlängerung, da eine Beratung im Stadtrat kurzfristig nicht möglich ist und erst nach der Sommerpause erfolgen kann.

 

e)        Am 11.11.2010 beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung seine Stellungnahme ihm Rahmen des Abstimmungsverfahrens zur Genehmigungsplanung.

 

f)          Mit Schreiben vom 16.08.2011 teilt die Regierung von Unterfranken mit, dass auf Veranlassung der Autobahndirektion Nordbayern nun das Planfeststellungs-verfahren durchgeführt wird (05.09. bis 04.10.2011 durch öffentliche Planauslage im Stadtbauamt). Stellungnahmen können bis spätestens 19.10.2011 abgegeben werden.

 

 

2.        Stellungnahmen der Verwaltung

 

2.1     Sachgebiet 61 - Stadtplanung

 

Das Sachgebiet Stadtplanung weist die Autobahndirektion Nordbayern auf folgende Punkte hin:

 

a)   Grunderwerb für den Straßenbau

 

Gemäß Grunderwerbsverzeichnis werden in der Gemarkung Klosterforst folgende städtische Grundstücke in Anspruch genommen:

 

Flst.Nr.

Nutzungsart

Größe

Abzutretende Teilfläche

Vorüberge-
hende Inan-spruchnahme

70

Straße

18.422 qm

8.323 qm

13.164 qm

77

Weg

590 qm

 

590 qm

78

Straße

3.746 qm

 

2.221 qm

80

Schutzstreifen

1.055 qm

1.055 qm

 

80/1

Weg

984 qm

984 qm

 

85

Weg

1.647 qm

226 qm

116 qm

117

Weg

3.512 qm

28

1.100 qm

143

Weg

3.605 qm

 

76 qm

144

Weg

2.595 qm

108 qm

2.487 qm

145

Schutzstreifen

3.100 qm

621 qm

82 qm

Gesamt:

11.345 qm

19.836 qm

 


Gegen die Inanspruchnahme dieser Flächen spricht nichts, wenn sichergestellt ist, dass die entfallenen Anlagen (Wege und Straßen) nach Ende der Baumaßnahme ersatzweise wieder hergestellt werden und der Stadt das Eigentum hieran verschafft wird.

 

b)   Grunderwerb für naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen

 

Für den Öko-Ausgleich sehen die Planfeststellungsunterlagen u. a. vor, eine Teilfläche von ca. 6.604 qm aus dem städtischen Waldgrundstück Flst.Nr. 2938 der Gemarkung Kitzingen zu erwerben (städtische Waldabteilung Klinge), offenbar im Zusammenhang mit dem ebenfalls geplanten Erwerb der Flst.Nr. 2938/1, Gemarkung Kitzingen und Flst.Nr. 377, Gemarkung Kaltensondheim (beide Grundstücke im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben).
Ein Abverkauf dieser Teilfläche sollte unterbleiben, da die Stadt ohnedies wenig Waldbesitz hat (rund 160 ha) und im Gegenteil die Gelegenheit nutzen sollte, die besagte Fläche, die aufgrund der angrenzenden Bunkeranlage auf Flst.Nr. 2938/1 von Bewuchs bisher immer frei zu halten war, wieder mit heimischen Waldbäumen aufzuforsten.

 

c)    städtisches Grundstück in der Gemarkung Bibergau:

 

Die Stadt besitzt in der Gemarkung Bibergau ein 8,977 ha großes landwirtschaftliches Grundstück, das für städtische Zwecke entbehrlich ist. Dieses Grundstück sollte der Bundesrepublik zum Kauf angeboten werden als Tauschmasse für den weiteren Grunderwerb.

 

d)   LKW-Stellplätze:

 

Die Gemeinde Schwarzach/Hörblach und die Stadt Kitzingen leiden darunter, dass gemeindeeigene Verkehrsflächen von LKWs zugeparkt werden, deren Fahrer vorgegebene Ruhezeiten einhalten müssen. Diesbezüglich gab es bereits  Schriftverkehr und ein persönliches Gespräch mit dem Staatlichen Hochbauamt und der Autobahndirektion. Es wäre aus Sicht der Stadt Kitzingen dringend notwendig, an der neuen Autobahn oder unweit einer Abfahrt eine zusätzliche LKW-Parkfläche zu errichten (etwa im Bereich der wegfallenden Autobahnabfahrt Kitzingen-Schwarzach, östlicher Abfahrtsast, in Verbindung mit dem Pendlerparkplatz). Auf diese Problematik wurde bereits auch in der Stellungnahme (Sitzungsvorlage Nr. 210/2010) hingewiesen.

 

 

2.2     Sachgebiet 63 - Tiefbau

 

Bezug nehmend auf die Sitzungsvorlage 210/2010 und das Abstimmungsgespräch mit den Vorhabenträgern am 11.03.2011 nimmt SG 63 wie folgt Stellung:

 

Zu ba) des Sachvortrages der Sitzungsvorlage Nr. 210/2010

 

Anhand der jetzt vollständig eingereichten Planunterlagen ist zu entnehmen, dass die Gemeindverbindungsstraße (GVS) Albertshofen – Mainsondheim um bis zu 5,00 m im Brückenbauwerk angehoben wird.

Somit ergibt sich eine Kuppe in der GVS. Das Sachgebiet Tiefbau gibt zu bedenken, das einbiegende Fahrzeuge in den öffentlichen Feld- und Waldweg, Fl.Nr. 144, Gemarkung Klosterforst, vom Gegenverkehr sehr spät wahrgenommen werden. Ein erhöhtes Unfallrisiko ist zu befürchten.

 

Die Ausbaustandards wurden mit den Planfeststellungsunterlagen mitgeteilt.

Aus Unterlage 6.1 Blatt 9 ist zu entnehmen, dass die Ausbaustandards nach RLW 1999 erfolgen soll.

Das SG Tiefbau bittet den Ausbaustandard nach DWA – A 904 zu vorzunehmen.

 

Zu bb) des Sachvortrages der Sitzungsvorlage Nr. 210/2010

 

Zur Dimensionierung wurde in den Planunterlagen keine Aussage getroffen.

 

Als Einwand bittet das SG Tiefbau einen Grabenquerschnitt und einen Leistungsnachweis des Grabens zu fordern.

 

Zu bc) des Sachvortrages der Sitzungsvorlage Nr. 210/2010

 

Die gegebenen Anregungen wurden jetzt in die Planfeststellungsunterlagen aufgenommen.

 

Als Einwand ist der Ausbaustandard nach DWA - A 904 zu fordern.

 

Zu bd) des Sachvortrages der Sitzungsvorlage Nr. 210/2010

 

Die gegebenen Anregungen wurden in den Planfeststellungsunterlagen berücksichtigt.

 

Der Ausbaustandard wurde in den Planfeststellungsunterlagen mitgeteilt.

Aus Unterlage 6.1 Blatt 9 ist zu entnehmen, dass die Ausbaustandards nach RLW 1999 erfolgen soll.

 

Das SG Tiefbau bittet den Ausbaustandard nach DWA – A 904 zu vorzunehmen.

 

Zu be) des Sachvortrages der Sitzungsvorlage Nr. 210/2010

 

Die gegebenen Anregungen wurden in den Planfeststellungsunterlagen berücksichtigt.

 

Zu bf) des Sachvortrages der Sitzungsvorlage Nr. 210/2010

 

Die hierzu in der Sitzungsvorlage Nr. 210/2011 und mit Schreiben vom 22.11.2010 an den Vorhabensträger gegebenen Erläuterungen wurden in den Planfeststellungsunterlagen nicht berücksichtigt.

 

In der am 11.03.2011 mit der Stadt Dettelbach und dem Vorhabensträger stattgefundenen Besprechung wurde dem Vorhabensträger eine nach Ansicht der Stadtverwaltungen verkehrssicherere (weniger kurvenreiche) und kostengünstigere (kürzere Baustrecke) Variante vorgestellt (s. Anlage 2). Der Vorhabensträger lehnte diese mit dem Hinweis ab, dass durch diese Variante in ein FFH-Gebiet eingegriffen wird.

 

Nach Rücksprache mit der Stadt Dettelbach soll die Stadt Kitzingen folgenden Einwand im Planfeststellungsverfahren äußern (s. Sitzungsvorlage 210/2010, Beschlussziff. 3):

 

Die Stadt Kitzingen lehnt die in den Planfeststellungsunterlagen dargestellte maßnahmenbedingte Änderung der GVS Mainsondheim – St 2271 ab.

 

Die Ablehnung wird begründet mit:

 

1.    Mit der geplanten Verlegung des Brückenbauwerkes Lfd. Nr. 44 (BW 308a) bei ca. km 308 + 450 zu km 308 + 950 wird die im Jahr 2008 in Kooperation mit der Stadt Dettelbach neu gebaute GVS Mainsondheim – St 2271 auf ca. 1,6 km neutrassiert. D. h. das ca. 50 % der damaligen Neubaustrecke wiederum geändert werden. Die im Schreiben der Stadt Kitzingen vom 22.11.2010 vorgebrachten Hinweise und die am 11.03.2011 besprochenen Bedenken bzgl. des Vorhabens wurden vom Vorhabensträger in den Planfeststellungsunterlagen nicht berücksichtigt.

 

2.    Der im Gespräch vom 11.03.2011 vorgeschlagene Alternativstandort des Brückenbauwerkes Lfd. Nr. 44 (BW 308a) bei ca. km 308 + 500 oder 308 + 420 wurde durch den Vorhabensträger nicht geprüft und mit dem Hinweis des Eingriffes in ein bestehendes FFH-Gebiet abgelehnt.

 

3.    Die Neutrassierung erhöht die Kurvigkeit der GVS Mainsondheim – St 2271, somit wird mit der in den Planfeststellungsunterlagen dargestellten Planung das Unfallsrisiko erhöht und eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit im weiteren Betrieb wird eintreten.

 

4.    Die Neutrassierung greift in private Grundstücksflächen (Golfplatz) ein, mit der am 11.03.2011 erläuterten Alternativtrassen wären lediglich öffentliche Flächen (Wald der Bayer. Staatsforsten) betroffen.

 

5.    Ebenso wird durch die Neutrassierung der GVS Mainsondheim – St 2271 in den Zweckbindungszeitraum der im Jahr 2008 gewährten öffentlichen Fördermittel eingegriffen. Eine Rückforderung dieser Mittel wäre vom Vorhabensträger zu übernehmen.

 

6.    Die am 11.03.2011 dem Vorhabensträger vorgeschlagene Alternativstandort des Brückenbauwerkes Lfd. Nr. 44 (BW 308a) und die Alternativtrassen der GVS Mainsondheim – St 2271 ist nach Ansicht der Stadtverwaltungen Dettelbach und Kitzingen weitaus kostengünstiger, da nur auf einer Länge von ca. 1000 m in die im Jahr 2008 ausgebaute Strecke eingegriffen werden muss. Die in den Planfeststellungsunterlagen dargestellte Planung ist in Betracht der Bau- und Unterhaltungskosten abzuwägen.

 

 

Zu bg) des Sachvortrages der Sitzungsvorlage Nr. 210/2010

 

Die dem Vorhabensträger im Vorfeld mitgeteilten Hinweise und Anregungen in Punkto Pendlerparkplatz wurden im Erläuterungsbericht der Planfeststellungsunterlagen aufgenommen.

 

Die Errichtung dieses Parkplatzes im Zuge des 6-streifigen Ausbaus wäre durch den Baulastträger der St 2271 (Freistaat Bayern) zu übernehmen.

 

Verhandlungen mit dem Baulastträger und der Gemeinde Schwarzach sind zu führen.

 

 

3.        Resümee

 

Die seitens der Autobahndirektion Nordbayern vorgelegte Planung des sechsstreifigen Ausbaues der Bundesautobahn A 3 im Abschnitt östlich der Mainbrücke Dettelbach bis zur Autobahnanschlussstelle Wiesentheid soll eine bessere Bewältigung des Verkehrs auf der Bundesautobahn A 3 bewirken und kann innerhalb der Stadt Kitzingen ebenfalls zur einer Reduzierung des überörtlichen Durchgangsverkehres beitragen.

 

Als wichtigste Anregungen an die Autobahndirektion Nordbayern wird nach Meinung der Verwaltung nach wie vor die Änderung der Planung im Bereich der Neutrassierung der GVS Mainsondheim - St 2271 gesehen.

 

Da nun auch das Thema „Öko-Ausgleich“ für die Maßnahme konkreter dargestellt wurde, hat die Stadt Kitzingen Bedenken gegen einen Erwerb der seitens des Vorhabenträgers angedachten Flächen aus dem Waldgebiet Klinge. Hier besteht vielmehr ein Interesse am Verbleib im städtischen Eigentum und einer möglichen Aufforstung.

 

Die bereits in der Beschlussvorlage Nr. 210/2011 gefasste Stellungnahme wurde dem Vorhabenträger seinerzeit mitgeteilt, jedoch nicht in allen Punkten berücksichtigt. Im Rahmen der nun erfolgten Planfeststellung hat die Stadt Kitzingen erneut Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern und Ihre Bedenken, Hinweise und Anregungen vorzutragen.

Der Vorhabenträger muss die Stellungnahmen abwägen und das Ergebnis mitteilen.

 

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Stadtrat nimmt die von der Verwaltung gegebene Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese der Autobahndirektion Nordbayern mitzuteilen. Dabei ist nochmals ausdrücklich auf die bereits abgegebene Stellungnahme im Rahmen der Vorabstimmung (Vorlagen-Nr. 210/2011) hinzuweisen.