1.
Ausgangslage
a) Anfang 2010 erfolgte die Kenntnisgabe der Vorentwurfsplanung für den 6-streifigen Ausbau des Abschnitts Mainbrücke Dettelbach bis westlich Anschlussstelle Wiesentheid durch die Autobahndirektion Nordbayern.
b)
Mitte 2009 erfolgte die Durchführung einer
europaweiten Ausschreibung für die nachfolgende Genehmigungsplanung durch die
Autobahndirektion Nordbayern. Der Abschluss der Ausschreibung fand im September
2009 statt.
c)
Mit Schreiben vom
d)
Mit Schreiben vom
e)
Am 11.11.2010 beschließt der Stadtrat in
öffentlicher Sitzung seine Stellungnahme ihm Rahmen des Abstimmungsverfahrens
zur Genehmigungsplanung.
f)
Mit Schreiben vom 16.08.2011 teilt die
Regierung von Unterfranken mit, dass auf Veranlassung der Autobahndirektion
Nordbayern nun das Planfeststellungs-verfahren durchgeführt wird (05.09. bis
04.10.2011 durch öffentliche Planauslage im Stadtbauamt). Stellungnahmen können
bis spätestens 19.10.2011 abgegeben werden.
2.
Stellungnahmen
der Verwaltung
2.1 Sachgebiet 61 - Stadtplanung
Das Sachgebiet Stadtplanung weist die Autobahndirektion Nordbayern auf folgende Punkte hin:
a) Grunderwerb
für den Straßenbau
Gemäß Grunderwerbsverzeichnis werden in der Gemarkung Klosterforst folgende städtische Grundstücke in Anspruch genommen:
Flst.Nr. |
Nutzungsart |
Größe |
Abzutretende
Teilfläche |
Vorüberge- |
70 |
Straße |
18.422
qm |
8.323 qm |
13.164
qm |
77 |
Weg |
590 qm |
|
590 qm |
78 |
Straße |
3.746 qm |
|
2.221 qm |
80 |
Schutzstreifen |
1.055 qm |
1.055 qm |
|
80/1 |
Weg |
984 qm |
984 qm |
|
85 |
Weg |
1.647 qm |
226 qm |
116 qm |
117 |
Weg |
3.512 qm |
28 |
1.100 qm |
143 |
Weg |
3.605 qm |
|
76 qm |
144 |
Weg |
2.595 qm |
108 qm |
2.487 qm |
145 |
Schutzstreifen |
3.100 qm |
621 qm |
82 qm |
Gesamt: |
11.345 qm |
19.836 qm |
Gegen die Inanspruchnahme dieser Flächen spricht nichts, wenn sichergestellt ist, dass die entfallenen Anlagen (Wege und Straßen) nach Ende der Baumaßnahme ersatzweise wieder hergestellt werden und der Stadt das Eigentum hieran verschafft wird.
b) Grunderwerb
für naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen
Für den
Öko-Ausgleich sehen die Planfeststellungsunterlagen u. a. vor, eine Teilfläche
von ca. 6.604 qm aus dem städtischen Waldgrundstück Flst.Nr. 2938 der Gemarkung
Kitzingen zu erwerben (städtische Waldabteilung Klinge), offenbar im
Zusammenhang mit dem ebenfalls geplanten Erwerb der Flst.Nr. 2938/1, Gemarkung
Kitzingen und Flst.Nr. 377, Gemarkung Kaltensondheim (beide Grundstücke im
Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben).
Ein Abverkauf dieser Teilfläche sollte unterbleiben, da die Stadt ohnedies
wenig Waldbesitz hat (rund 160 ha) und im Gegenteil die Gelegenheit nutzen sollte,
die besagte Fläche, die aufgrund der angrenzenden Bunkeranlage auf Flst.Nr.
2938/1 von Bewuchs bisher immer frei zu halten war, wieder mit heimischen
Waldbäumen aufzuforsten.
c) städtisches
Grundstück in der Gemarkung Bibergau:
Die Stadt besitzt in der Gemarkung Bibergau ein 8,977 ha großes landwirtschaftliches Grundstück, das für städtische Zwecke entbehrlich ist. Dieses Grundstück sollte der Bundesrepublik zum Kauf angeboten werden als Tauschmasse für den weiteren Grunderwerb.
d) LKW-Stellplätze:
Die Gemeinde Schwarzach/Hörblach und die Stadt Kitzingen leiden darunter, dass gemeindeeigene Verkehrsflächen von LKWs zugeparkt werden, deren Fahrer vorgegebene Ruhezeiten einhalten müssen. Diesbezüglich gab es bereits Schriftverkehr und ein persönliches Gespräch mit dem Staatlichen Hochbauamt und der Autobahndirektion. Es wäre aus Sicht der Stadt Kitzingen dringend notwendig, an der neuen Autobahn oder unweit einer Abfahrt eine zusätzliche LKW-Parkfläche zu errichten (etwa im Bereich der wegfallenden Autobahnabfahrt Kitzingen-Schwarzach, östlicher Abfahrtsast, in Verbindung mit dem Pendlerparkplatz). Auf diese Problematik wurde bereits auch in der Stellungnahme (Sitzungsvorlage Nr. 210/2010) hingewiesen.
2.2 Sachgebiet 63 -
Bezug nehmend auf
die Sitzungsvorlage 210/2010 und das
Abstimmungsgespräch mit den Vorhabenträgern am 11.03.2011 nimmt SG 63 wie folgt
Stellung:
Zu ba) des Sachvortrages der Sitzungsvorlage Nr.
210/2010
Anhand der jetzt
vollständig eingereichten Planunterlagen ist zu entnehmen, dass die
Gemeindverbindungsstraße (GVS) Albertshofen – Mainsondheim um bis zu 5,00 m im
Brückenbauwerk angehoben wird.
Somit ergibt sich
eine Kuppe in der GVS. Das Sachgebiet
Die
Ausbaustandards wurden mit den Planfeststellungsunterlagen mitgeteilt.
Aus Unterlage 6.1
Blatt 9 ist zu entnehmen, dass die Ausbaustandards nach RLW 1999 erfolgen soll.
Das SG
Zu bb) des Sachvortrages der Sitzungsvorlage Nr.
210/2010
Zur Dimensionierung
wurde in den Planunterlagen keine Aussage getroffen.
Als Einwand bittet
das SG
Zu bc) des Sachvortrages der Sitzungsvorlage Nr.
210/2010
Die gegebenen Anregungen
wurden jetzt in die Planfeststellungsunterlagen aufgenommen.
Als Einwand ist
der Ausbaustandard nach DWA - A 904 zu fordern.
Zu bd) des Sachvortrages der Sitzungsvorlage Nr.
210/2010
Die gegebenen
Anregungen wurden in den Planfeststellungsunterlagen berücksichtigt.
Der Ausbaustandard
wurde in den Planfeststellungsunterlagen mitgeteilt.
Aus Unterlage 6.1
Blatt 9 ist zu entnehmen, dass die Ausbaustandards nach RLW 1999 erfolgen soll.
Das SG
Zu be) des Sachvortrages der Sitzungsvorlage Nr.
210/2010
Die gegebenen
Anregungen wurden in den Planfeststellungsunterlagen berücksichtigt.
Zu bf) des Sachvortrages der Sitzungsvorlage Nr.
210/2010
Die hierzu in der
Sitzungsvorlage Nr. 210/2011 und mit Schreiben vom 22.11.2010 an den
Vorhabensträger gegebenen Erläuterungen wurden in den
Planfeststellungsunterlagen nicht berücksichtigt.
In der am
11.03.2011 mit der Stadt Dettelbach und dem Vorhabensträger stattgefundenen
Besprechung wurde dem Vorhabensträger eine nach Ansicht der Stadtverwaltungen
verkehrssicherere (weniger kurvenreiche) und kostengünstigere (kürzere
Baustrecke) Variante vorgestellt (s. Anlage 2). Der Vorhabensträger lehnte
diese mit dem Hinweis ab, dass durch diese Variante in ein FFH-Gebiet
eingegriffen wird.
Nach Rücksprache
mit der Stadt Dettelbach soll die Stadt Kitzingen folgenden Einwand im
Planfeststellungsverfahren äußern (s. Sitzungsvorlage 210/2010, Beschlussziff.
3):
Die Stadt Kitzingen lehnt die in den
Planfeststellungsunterlagen dargestellte maßnahmenbedingte Änderung der GVS
Mainsondheim – St 2271 ab.
Die Ablehnung wird begründet mit:
1.
Mit der geplanten
Verlegung des Brückenbauwerkes Lfd. Nr. 44 (BW 308a) bei ca. km 308 + 450 zu km
308 + 950 wird die im Jahr 2008 in Kooperation mit der Stadt Dettelbach neu
gebaute GVS Mainsondheim – St 2271 auf ca. 1,6 km neutrassiert. D. h. das ca.
50 % der damaligen Neubaustrecke wiederum geändert werden. Die im Schreiben der
Stadt Kitzingen vom 22.11.2010 vorgebrachten Hinweise und die am 11.03.2011
besprochenen Bedenken bzgl. des Vorhabens wurden vom Vorhabensträger in den
Planfeststellungsunterlagen nicht berücksichtigt.
2.
Der im Gespräch
vom 11.03.2011 vorgeschlagene Alternativstandort des Brückenbauwerkes Lfd. Nr.
44 (BW 308a) bei ca. km 308 + 500 oder 308 + 420 wurde durch den
Vorhabensträger nicht geprüft und mit dem Hinweis des Eingriffes in ein
bestehendes FFH-Gebiet abgelehnt.
3.
Die Neutrassierung
erhöht die Kurvigkeit der GVS Mainsondheim – St 2271, somit wird mit der in den
Planfeststellungsunterlagen dargestellten Planung das Unfallsrisiko erhöht und
eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit im weiteren Betrieb wird eintreten.
4.
Die Neutrassierung
greift in private Grundstücksflächen (Golfplatz) ein, mit der am 11.03.2011
erläuterten Alternativtrassen wären lediglich öffentliche Flächen (Wald der
Bayer. Staatsforsten) betroffen.
5.
Ebenso wird durch
die Neutrassierung der GVS Mainsondheim – St 2271 in den Zweckbindungszeitraum
der im Jahr 2008 gewährten öffentlichen Fördermittel eingegriffen. Eine
Rückforderung dieser Mittel wäre vom Vorhabensträger zu übernehmen.
6.
Die am 11.03.2011
dem Vorhabensträger vorgeschlagene Alternativstandort des Brückenbauwerkes Lfd.
Nr. 44 (BW 308a) und die Alternativtrassen der GVS Mainsondheim – St 2271 ist
nach Ansicht der Stadtverwaltungen Dettelbach und Kitzingen weitaus
kostengünstiger, da nur auf einer Länge von ca. 1000 m in die im Jahr 2008
ausgebaute Strecke eingegriffen werden muss. Die in den
Planfeststellungsunterlagen dargestellte Planung ist in Betracht der Bau- und
Unterhaltungskosten abzuwägen.
Zu bg) des Sachvortrages der Sitzungsvorlage Nr.
210/2010
Die dem
Vorhabensträger im Vorfeld mitgeteilten Hinweise und Anregungen in Punkto
Pendlerparkplatz wurden im Erläuterungsbericht der Planfeststellungsunterlagen
aufgenommen.
Die Errichtung
dieses Parkplatzes im Zuge des 6-streifigen Ausbaus wäre durch den
Baulastträger der St 2271 (Freistaat Bayern) zu übernehmen.
Verhandlungen mit
dem Baulastträger und der Gemeinde Schwarzach sind zu führen.
3.
Resümee
Die seitens der Autobahndirektion Nordbayern vorgelegte Planung des sechsstreifigen Ausbaues der Bundesautobahn A 3 im Abschnitt östlich der Mainbrücke Dettelbach bis zur Autobahnanschlussstelle Wiesentheid soll eine bessere Bewältigung des Verkehrs auf der Bundesautobahn A 3 bewirken und kann innerhalb der Stadt Kitzingen ebenfalls zur einer Reduzierung des überörtlichen Durchgangsverkehres beitragen.
Als wichtigste Anregungen an die Autobahndirektion Nordbayern wird nach Meinung der Verwaltung nach wie vor die Änderung der Planung im Bereich der Neutrassierung der GVS Mainsondheim - St 2271 gesehen.
Da nun auch das Thema „Öko-Ausgleich“ für die Maßnahme konkreter dargestellt wurde, hat die Stadt Kitzingen Bedenken gegen einen Erwerb der seitens des Vorhabenträgers angedachten Flächen aus dem Waldgebiet Klinge. Hier besteht vielmehr ein Interesse am Verbleib im städtischen Eigentum und einer möglichen Aufforstung.
Die bereits in der Beschlussvorlage Nr. 210/2011 gefasste Stellungnahme wurde dem Vorhabenträger seinerzeit mitgeteilt, jedoch nicht in allen Punkten berücksichtigt. Im Rahmen der nun erfolgten Planfeststellung hat die Stadt Kitzingen erneut Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern und Ihre Bedenken, Hinweise und Anregungen vorzutragen.
Der Vorhabenträger muss die Stellungnahmen abwägen und das Ergebnis mitteilen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat nimmt die von der Verwaltung gegebene Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese der Autobahndirektion Nordbayern mitzuteilen. Dabei ist nochmals ausdrücklich auf die bereits abgegebene Stellungnahme im Rahmen der Vorabstimmung (Vorlagen-Nr. 210/2011) hinzuweisen.