1.
Hintergrund
Seit 2009 ist der Stadtteil Kitzingen-Siedlung in das Bund-Länder-Städtebauförderungs-programm Soziale Stadt aufgenommen. Grundlage für die Aufnahme und die Entwicklung des Stadtteils war und ist das Integrierte Handlungskonzept Kitzingen Siedlung (IHK 2008) „Meine Siedlung – Unser Kitzingen“. Eine Schlüsselmaßnahme zur Aufwertung, Stabilisierung und nachhaltigen Entwicklung des Stadtteils ist die Errichtung eines Bürgerzentrums mit Jugendtreff. Die Notwendigkeit ergibt sich aus folgenden Punkten:
·
Schaffung
von Räumlichkeiten für das Quartiersmanagement, Vereine, Initiativen, Bewohner
etc. zur Bewältigung von Herausforderungen im Stadtteil und Ausbau der
kulturellen und sozialen Angebote.
·
Bündelung
und Vernetzung aller sozialen Kräfte vor Ort
·
Einbindung
des Jugendtreffs mit eigenen Räumlichkeiten als Fortsetzung des im Stadtteil
bereits vorhandenen Jugendtreffs. Dieser ist derzeit in einem beengten und
baufälligen Container untergebracht, welcher mittelfristig nicht mehr nutzbar
ist.
Gleichzeitig kann mit der
Schaffung des Bürgerzentrums und Jugendtreffs der Standort als Stadtteilzentrum
stabilisiert und ausgebaut werden. Damit wird die Herausbildung einer
städtebaulichen Ortsmitte gestärkt.
2.
Ergebnis
der Bewohnerbefragung 2010 – Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts
Im Zeitraum vom
Die damit verbundene Stärkung des Stadtteilzentrums hat dabei eine hohe Priorität.
3.
Beschlusslage
im Stadtrat zum Stadtteilzentrum in Kitzingen Siedlung
In der Stadtratssitzung am 28.10.2010 wurde folgender Beschluss (Auszug) einstimmig beschlossen (Beschluss Nr.: 229/2010):
„Die höchste Priorität hat die Errichtung eines Bürgerzentrums mit Jugendtreff im Quartier:
·
Mit
dieser Prioritätensetzung spricht sich der Stadtrat grundsätzlich für die
Einrichtung eines Bürgerzentrums mit Jugendtreff im Stadtteil Siedlung aus.
·
Die
Verwaltung wird beauftragt im Jahr 2010/11 mögliche Standorte und
Nutzungskonzepte eines Bürgerzentrums mit Jugendtreff zu eruieren und als
Grundlage für weitere Stadtratsentscheidungen vorzubereiten.
·
Das
Bürgerzentrum mit Jugendzentrum wird als Maßnahme für das Programmjahr 2012
angemeldet…“
4.
Standortalternativen
Die kath. Pfarrgemeinde St. Vinzenz hat Ende
2010 das Pfarrheim an der Königsberger Straße als möglichen Standort
vorgeschlagen. Mit dem im IHK von 2008 ausgewiesenen Standort stehen zwei
Alternativen zur Entscheidung an:
a)
Neubau eines
Bürger- und Jugendzentrums in der Breslauer Straße gemäß dem IHK (2008), oder
b)
Umbau und
Modernisierung/Sanierung des Pfarrheims St. Vinzenz, Königsberger Straße
5.
Abwägung
der Standorte (Kurzdarstellung – siehe auch die Anlage)
|
Vorteile |
Nachteile |
Voraussichtl. Kosten |
Standort Breslauer Straße |
•
Flexible
Planung des Neubaus entsprechend Bedarf möglich |
• Realisierung erfolgt ohne Rücksicht der
vorhandenen Strukturen • Notwendiger Rückbau bestehender
Wohngebäude und Gärten •
Konfliktpotenzial
mit der Nachbarschaft (z. B. Lärmbelastung) |
• Ca. 2.270.000 EUR |
Standort St. Vinzenz |
• Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung • Erschließung im wesentlichen bereits
vorhanden •
Höhere
(Nutzer-) Auslastung zu erwarten |
•
Widerspruch
zum IHK 2008 und Fortschreibung bzgl. Breslauer Straße notwendig |
• Ca. 2.172.800 EUR |
6.
Ergebnis
der AG Soziale Stadt vom
Die AG Soziale Stadt fungiert
als Steuerungsgremium auf Rat- und Verwaltungsebene. Die AG Soziale Stadt
räumte dem Standort St. Vinzenz in ihrer Sitzung am
7.
Stellungnahme
des Bürgerarbeitskreises inkl. Vereine, Initiativen, etc.
Die Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger sowie der sozialen Akteure und Gewerbetreibenden an Aktionen und
Projekten ist eines der wichtigsten Ziele bei der Durchführung des
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt. Als Gremium dient hier
der Bürgerarbeitskreis. Der Bürgerarbeitskreis sprach sich wiederholt
einstimmig für den Standort St. Vinzenz aus (Sitzungen des Bürgerarbeitskreises
vom
Das Pfarrzentrum bildet seit jeher ein soziales Zentrum im Stadtteil. Die Bewohner haben bereits in der Vergangenheit die vorhandenen Räumlichkeiten angenommen.
Für den in der Folge nicht mehr in Frage kommenden Standort an der Breslauer Straße bedarf es einer Fortschreibung des IHK. Ebenfalls ist durch die neue Nutzungsausrichtung des Areals südlich der Armin-Knab-Straße eine Anpassung der bisherigen IHK notwendig. Hierzu wird die Bildung eines eigenen Planungsarbeitskreises auf Bürger- und Verwaltungsebene empfohlen. Damit können die geplanten Maßnahmen weiterhin auf einer fundierten Grundlage gefördert werden.
8.
Weiteres
Vorgehen
Auf Grundlage der Standortentscheidung durch den Stadtrat werden folgende Einzelvorhaben erarbeitet:
a)
Finanzierung/Förderung
Die Mitteilung des Förderbedarfs an die Regierung von Unterfranken (RvU) erfolgt bis zum 31.10.2011. Im Haushalt der Stadt sind die Mittel veranschlagt, der Bedarf wird bis 31.10.2011 mitgeteilt. Der Fördergeber (RvU) hat die Bereitstellung von Fördergeldern im Projekt „Soziale Stadt“ in Höhe von 60% der förderfähigen Kosten ausdrücklich in Aussicht gestellt. Die Mittel können sowohl für einen Neubau als auch für einen Umbau / Sanierung in Anspruch genommen werden.
b) Betreiber- und
Nutzungskonzept
Über das Quartiersmanagement wird in Abstimmung mit den Trägern der sozialen Einrichtungen, Vereinen und Initiativen und unter Einbindung des Bürgerarbeitskreises und der AG Soziale Stadt das Betreiber- und Nutzungskonzept erarbeitet.
c) Umbau-, Sanierungs- und
Finanzierungskonzept
Über das Quartiersmanagement wird unter Einbindung externer Planer ein wettbewerbliches Verfahren als Grundlage für das Umbau-, Sanierungs- und Finanzierungskonzept geprüft. Grundlage hierfür ist das Betreiber- und Nutzungskonzept.
d) Fortschreibung des IHK
2008
Über das Quartiersmanagement werden die Vorbereitungen für die Fortschreibung des IHK für 2013 getroffen.
e) Zeitschiene
Die Bedarfsmitteilung für die Fördermittel hat bis zum 31.10.2011 zu erfolgen. Die Erstellung des Betreiber- und Nutzungskonzeptes ist bis Ende 2011 abzuschließen. Die Vorbereitung und Durchführung des wettbewerblichen Verfahrens sind so abzuschließen, dass im III. Quartal 2012 mit dem Bauvorhaben begonnen werden kann. Voraussetzung ist die Bewilligung der Fördermittel bzw. die Zustimmung zum förderunschädlichen Baubeginn.
f) Projektverantwortlicher
und Teilnehmer
Verantwortlich für die
Vorbereitung und die Durchführung des Vorhabens ist die Stadt Kitzingen.
Vertreten durch das
9.
Resümee
Die Errichtung eines Bürgerzentrums und Jugendtreffs sowie die Stärkung des Stadtteilzentrums in der Kitzinger Siedlung besitzt im Rahmen der Weiterentwicklung des Gebietes höchste Priorität. Auf Grund der höheren Akzeptanz in der Bewohnerschaft bzw. bei den Trägern, Vereinen und Initiativ-Gruppen und aufgrund von Synergieeffekten empfehlen die AG Soziale Stadt und der Bürgerarbeitskreis als Standort das derzeitige Pfarrheim St. Vinzenz an der Königsberger Straße.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der
Stadtrat beschließt die Errichtung eines Bürgerzentrums mit Jugendtreff in der
Kitzinger Siedlung im Rahmen des Bund-Länder-Förderungsprogramm Soziale Stadt
am Standort des Pfarrheims St. Vinzenz, Königsbergerstraße 11 den Vorzug zu
geben. Mit der Pfarrei St. Vinzenz sind Verhandlungen zum evtl. Erwerb des
Grundstücks zu führen. Diese Verhandlungen dürfen erst zum Abschluss gebracht
werden, wenn die unter Ziffer 3 genannten Konzepte durch den Stadtrat
beschlossen wurden.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt unter Berücksichtigung der bereits bestehenden
Bürger- und Jugendzentren (Alternativ deren Schließung) ein Betriebs- und
Nutzungskonzept zu erarbeiten und ein Umbau-, Sanierungs- und Finanzierungskonzept zu erstellen. Mögliche
Fördermittel sind zu beantragen und die Eigenmittel bereitzustellen. Die
Möglichkeiten eines wettbewerblichen Verfahrens für den Umbau und die Sanierung
sind zu prüfen.
Das Betriebs- und Nutzungskonzept sowie das Umbau-, Sanierungs- und Finanzierungskonzept sind dem Stadtrat vorzustellen.