Betreff
BGV-Nr. 136/2011 - Errichtung einer Werbeanlage
Vorlage
285/2011
Aktenzeichen
61-Po
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.        Ausgangslage

 

a)        Die Medienhaus Weber GmbH aus Biberach/Riß hat einen Bauantrag zur Errichtung einer Plakatwerbetafel im Bereich der Kreuzung B 8 (Repperndorfer Straße) zur Jahnstraße gestellt (Eingang Bauamt 18.08.2011). Betroffen ist das Flst. Nr. 3493/6.

 

b)        Angemerkt sei, dass bereits im Jahr 2005 an gleicher Stelle die Genehmigung für Werbetafeln versagt wurde. In dieser Sache wurde der Stadt Kitzingen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg Recht gegeben. Auch weitere Anfragen für diesen Standort wurden durch den VBA bislang abgelehnt.

 

 

2.        Städtebauliche und baurechtliche Bewertung

 

Das beantragte Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 12 „Sommerleite“. Dieser setzt dort ein Mischgebiet gem. § 6 BauNVO fest.

 

Die großflächige Werbetafel soll außerhalb des festgesetzten Baufensters straßennah errichtet werden. Hierzu wurde eine Befreiung beantragt.

 

Es handelt sich damit um eine eingeständige, nicht dem Hauptnutzungszweck auf dem Grundstück zugeordnete Nutzung, auf der Fremdwerbung erfolgen soll. Hauptnutzungen außerhalb des Baufensters sind jedoch nicht zulässig. Eine Befreiung kann deshalb nicht erteilt werden.

 

 

3.        Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Würzburg

 

Im Genehmigungsverfahren wurde das Staatliche Bauamt Würzburg als zuständiger Straßenbaulastträger gehört.

Das Bauamt lehnt die Errichtung der Plakatwerbetafel grundsätzlich ab, da es sich bei der Kreuzung um einen Unfallschwerpunkt handelt. Sie ist bei dem geringen Abstand zur B 8 bzw. des gesamten Kreuzungsbereiches stets zur verkehrsgefährdenden oder –erschwerenden Ablenkung geeignet.

Insbesondere im Kreuzungsbereich ist die erhöhte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer gefordert. Durch diese Werbeanlage wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs als negativ beeinträchtigt gesehen.

 

 

4.        Empfehlung der Verwaltung

 

Aus Sicht der Verwaltung kann eine Genehmigung auf Grund der in 2. und 3. vorgebrachten Gründe nicht erteilt werden.

 

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Verwaltungs- und Bauausschuss lehnt den Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer großflächigen Plakatwerbetafel im Bereich der Repperndorfer Straße 9 außerhalb des Baufensters ab.