Betreff
Vollzug Baugesetzbuch; Aufstellung Bebauungsplan Baugebiet "Schlossgrund", Rödelsee - Frühzeitige Beteilung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2018/097
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

 

Die Gemeinde Rödelsee hat in ihrer Sitzung am 05.03.2018 den Bebauungsplanentwurf (Skizze)  für das Baugebiet „Schlossgrund“ beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans vorgenommen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt in der Zeit vom 13.03.2018 bis 13.04.2018.

 

Das Baugebiet „Schlossgrund“ wird als Dorfgebiet ausgewiesen. Diese Ausweisung unterstützt als ländliches Mischgebiet das harmonische Miteinander von Wohnen und Landwirtschaft (siehe Lageplan Anlage 1).

 

Im Norden des Baugebietes befindet sich die Staatsstraße 2420. Das geplante Baugebiet wird über die „Wiesenbronner Straße“ erschlossen (siehe Lageplan Anlage 2).

 

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 06.03.2018 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 13.04.2018 abzugeben.

 

Fazit:

 

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes. Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Gemeinde Rödelsee mitteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis an die Gemeinde Rödelsee mitzuteilen.