Betreff
Kitzingen Siedlung
Sogenanntes Notwohngebiet, Egerländerstraße und Tannenbergstraße
Sofortmaßnahmen
Vorlage
2018/099
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.Februar 2018 die Erstellung eines Konzeptes für die künftige Obdachlosen- und Wohnungslosenarbeit beschlossen (Anlage 1).

 

Die Aufgabenstellung für das Konzept liegt vor. Es ist davon auszugehen, dass die Erstellung des Konzeptes und die schrittweise Umsetzung einige Jahre in Anspruch nehmen werden.

 

Die Informationen der Einsätze im Gebiet durch die Polizei und das Jugendamt, Sozialamt im Landratsamt sind alarmierend. Es scheint eine Drogen- und Kleinkriminalität  Platz gegriffen zu haben, die schnellstmögliche Maßnahmen erforderlich werden lassen. Die Konfliktlagen haben sich deutlich verschärft.

Um die bestehende Situation im Notwohngebiet aber schnellstmöglich zu verbessern, wird vorgeschlagen, ab sofort für den Zeitraum bis zum Realisierungsbeginn des dann vorliegenden externen Konzeptes die im Beschlussvorschlag genannten Maßnahmen schnellstmöglich  umzusetzen.

 

 

Im Einzelnen:

 

Zu 2.:   Warmwasserinstallation für alle Wohneinheiten, die derzeit nur über den Zugang

zu kaltem Wasser verfügen

 

Die Realisierung der Warmwasseranschlüsse (insgesamt 40 Anschlüsse) der Wohnungen ist baulich möglich (Gasdurchlauferhitzer) und wird ca. 50.000 bis 70.000 EUR kosten. Bei Maßnahmenbeginn im Juli 2018 könnten die Warmwasseranschlüsse in allen Wohnungen bis Ende Oktober 2018 umgesetzt sein. Die Mittel i. H. v. 100.000 EUR sind im Haushalt vorhanden (HH-Stelle: 4351.9453) und könnten dafür verwendet werden. Der Einbau einer Dusche in allen Wohneinheiten ist hier nicht vorgesehen.

 

 

Zu 3.:   Soziale Betreuung

 

Bereits in der Sitzung am 01.02.2018 herrschte Einvernehmen, dass die Stadt ab sofort eine soziale Betreuung der Bewohner vor Ort installiert. Da keine eigene Zuständigkeit der Stadt für den Bereich Soziales besteht und daraus resultierend hier auch keine Fachkompetenz vorliegt, sollte diese Aufgabe an einen freien Träger der Sozialhilfe übertragen werden, dem dann entsprechende Zuschüsse in Höhe der entstehenden Personal- und Sachkosten gewährt werden.

 

Es sollte sich um mindestens eine Vollzeitstelle handeln, die vor Ort präsent ist und deren Tätigkeit zunächst befristet wird, um anschließend die Erkenntnisse des externen Konzeptes umsetzen zu können. Die Verwaltung wird sich mit den Vertretern der kirchlichen Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie) und des Landkreises zusammensetzen, um die genaue Aufgabenstellung nebst Anstellungsträgerschaft und Kostenübernahme zu erarbeiten und abzustimmen.

 

 

Zu 4:    Hausmeister/Hauswart

 

Für die bereits im Notwohngebiet tätigen Mitarbeiter der Stadt und der BauGmbH (Zentrales Gebäudemanagement und Hausmeister) bedarf es dringend eine Unterstützung mit ständiger Präsenz vor Ort.

 

In Ergänzung zur Aufgabe des Sozialarbeiters sollte sich dieser Mitarbeiter vorrangig den haushaltnahen Dienstleistungen an den Gebäuden, Wohnungen und Freianlagen widmen. In enger Abstimmung mit der Stadt und der BauGmbH sind auch Kleinreparaturen (Fenster, Türen, Boden, oder Wartung der Heizung- und Wasserinstallationen) oder Reparatur von elektrischen Geräten wie Waschmaschine, Herd durchzuführen.

 

Im Bereich der Freianlagen gehören Gartenarbeit und Straßenreinigung zu den Aufgaben.

 

Durch die ständige Präsenz vor Ort ist auch eine soziale Kontrolle gegeben. Eine Vollzeitstelle ist erforderlich. Die fachliche Zuordnung erfolgt im Zentrales Gebäudemanagement (ZGM).

Der Arbeitsort ist in einem der Bestandsgebäude zu organisieren (ggf. in der Egerländerstraße 22 „Café Wegweiser“).

 

 

Fazit

 

Die Befristung der o. g. Stellen (Sozialarbeiter und zusätzliche Stelle BauGmbH und ZGM) gibt der Stadt Kitzingen die Möglichkeit, die Wirkung dieser Stellen zu prüfen und gleichzeitig im Konzept und deren Realisierung darauf Bezug zu nehmen. Wichtig ist die ständige Präsenz vor Ort.

 

Entsprechend des oben genannten ganzheitlichen Konzeptes ist zu entscheiden, wie mit den geschaffenen Stellen umzugehen ist.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Alle Wohnungen im sogenannten Notwohngebiet (Egerländerstraße/Tannenbergstraße)

werden so nachgerüstet, dass alle Nutzer einen Warmwasseranschluss haben.

 

3.    Ab sofort wird über einen geeigneten sozialen Träger, eine soziale Betreuung im sogenannten Notwohngebiet realisiert.

 

Die Kosten werden als Zuschuss weitgehend von der Stadt Kitzingen getragen. Eine finanzielle Beteiligung der kirchlichen Wohlfahrtsverbände und/oder des Landkreises ist noch abzuklären.

 

4.    Zusätzlich zu dem bestehenden Personal wird eine befristete Vollzeitstelle (2 Jahre) geschaffen, die die Belange der BauGmbH und der Stadt Kitzingen im baulichen Unterhalt/Instandsetzung der Wohnungen und der Sicherheit im Bereich des Notwohngebietes unterstützt.

 

Die organisatorische Zuordnung dieser Stelle erfolgt im Bauamt (Zentrales Gebäudemanagement-ZGM).