Ausgangslage:
Der Gemeinderat Rödelsee hat in seiner Sitzung am 08.05.2017 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Rödelsee beschlossen.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die Bereiche
a) „Schlossgrund“ Rödelsee (Bebauungsplanentwurf) – Ausweisung als Dorfgebiet
und
b) Gewerbegebiet „Am Gries 2“ (Aufstellung Bebauungsplan) – Erweiterung des Gewerbegebietes
Die öffentliche Auslegung zur Änderung mit frühzeitiger Beteiligung der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit vom 13.04. – 18.05.2018.
Erläuterung zu a)
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Schlossgrund“ Rödelsee hat folgende Teilmaßnahmen zum Inhalt:
- Festsetzung einer Fläche für „Dorfgebiet“ (MD) anstelle der bisherigen Nutzung „Mischgebiet“ (MI) sowie „Grünflächen“
- Festsetzung einer „Grünfläche“ anstelle der bisherigen Nutzungen „Mischgebiet“, „Straßenverkehrsfläche“,und „Wasserfläche“
- Festsetzung einer „Straßenverkehrsfläche“ anstelle der bisherigen Nutzung „Wasserfläche“
- Festsetzung einer „Fläche für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses“ anstelle der bisherigen Nutzung „Mischgebiet“ (MI)
- Teilumverlegung der Fernwasserleitung
Nähere Angaben zum Inhalt siehe Anlage 1 und 2 – Beschreibung Vorentwurf
Flächennutzungsplan mit Lageplan
Parallel hierzu erfolgte die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes.
Erläuterung zu b)
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gewerbegebiet „Am Gries 2“
Fröhstockheim ist die Anpassung des Änderungsbereiches an den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Gries 2“ und der damit verbundenen folgenden Änderung der bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes:
- Festsetzung einer Fläche für ein Gewerbegebiet (GE) anstelle der bisherigen Nutzungen „Landwirtschaft“, „Wiesenweg“ und „Grünfläche“.
Nähere Angaben zum Inhalt siehe Anlage 3 und 4 – Beschreibung Vorentwurf
Flächennutzungsplan mit Lageplan
Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 05.04.2018 aufgefordert, Bedenken oder
Anregungen bis zum 18.05.2018 abzugeben.
Fazit:
Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes. Belange der Stadt werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt. Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Gemeinde Rödelsee mitteilen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Gemeinde Rödelsee mitzuteilen.