Betreff
Künftige Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes bei der Stadt Kitzingen
Vorlage
2018/131
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Durchführung Bundesfreiwilligendienst

 

Mit der Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch Zivildienstes zum 1. Juli 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Die Stadt Kitzingen hat bisher 6 anerkannte Einsatzstellen (je eine in der D.-Paul-Eber-Mittelschule, Mittelschule Kitzingen-Siedlung, Grundschule Kitzingen-Siedlung, St.-Hedwig-Grundschule,  Friedrich-Bernbeck-Schule und eine in „jungStil“).

Die Stiftung für Erziehung, Bildung, Wissenschaft & Kultur (Stiftung EBWK) übernahm als sog. Abrechnungsstelle und Träger das komplette Verfahren, anfangs ohne Bezahlung, später gegen monatliche Aufwandsentschädigung pro Freiwilligen i. H. v. 45 € - 73 € (Staffelung je nach Anzahl der Freiwilligen).

Die EBWK-Stiftung hat mit Mail vom 29.06.2017 die bestehende Rahmenvereinbarung mit der Stadt Kitzingen zur Abwicklung der BFD’ler außerordentlich zum 31.10.2017 gekündigt (übernahm bis dahin jedoch lediglich die Abwicklung der noch bestehenden BFD’ler).

 

Da für das Schuljahr 2017/2018 bereits Interessenten vorlagen und auf eine Vereinbarung für den Dienstantritt warteten, war es zeitlich nicht mehr möglich sich einer anderen Abrechnungsstelle anzugliedern. Somit wurde in Absprache mit Herrn Oberbürgermeister Müller, AL 1, SGL 11 und SGL 13 vereinbart, die für 2017/2018 anstehenden BFD’ler selbst zu verwalten und im April 2018 den Aufwand zu prüfen, um letztendlich zu entscheiden, wie es weitergehen soll (schon in der Sitzung des Finanzausschusses v. 03.03.2016 wurde angeregt,  die Verwaltung/Koordination der Freiwilligen durch die Stadtverwaltung selbst vorzunehmen, um sich die Verwaltungskosten für eine externe Abrechnungsstelle zu sparen).

 

Die Abwicklung erfolgte somit erstmals durch das SG 13 in Zusammenarbeit mit dem SG 11. Es werden aktuell 4 BFD‘ler verwaltet, die erforderliche Bearbeitungszeit wurde damals von der Stiftung EBWK pro Stelle auf etwa 10 bis 15 Stunden beziffert.

 

 

Im Jahr 2013 wurden Vergleichsangebote eingeholt, sobald bekannt wurde, dass die EBWK ihren Service nur noch kostenpflichtig anbieten kann.

Das SG 13 hat sich bei anderen Kommunen erkundigt, über wen die Abrechnung erfolgt. Im Ergebnis wurde in zwei von vier Kommunen der Freiwilligendienst über einen Träger abgewickelt, wobei hier „Der Paritätische“ sowie der „Internationale Bund“ genannt wurden. Beide wurden daraufhin kontaktiert und um die Abgabe eines Angebots bzgl. der Kosten für eine Trägerschafts-Übernahme gebeten. Demnach betrugen die monatlichen Kosten unter Berücksichtigung des Umstands, dass derzeit in Kitzingen kein Verpflegungsgeld gewährt wird und dem Ansatz des damals geltenden Taschengeldbetrages von (brutto) 250 € bei „Der Paritätische“ 147,87 € monatlich und beim „Internationalen Bund“ 193,80 €. Hierzu sei aber auch noch angemerkt, dass beide Träger ein verbindliches Verpflegungsgeld sowie einen (u.U.) zu gewährenden Mietzuschuss vorsahen (Der Paritätische: 224 € Verpflegungsgeld + evtl. Mietzuschuss; Internationaler Bund: 217 € Verpflegungsgeld + Mietzuschuss), so dass unter Berücksichtigung der sich hiernach ergebenden Sozialversicherungsbeiträge (40,05 Prozent) ein Endbetrag i. H. v. rd. 500 € bei beiden alternativen Angeboten ergaben (ausgehend von 250 € Taschengeld, dieses ist nun höher).

Somit war die EBWK zu dieser Zeit der wirtschaftlichste Anbieter.

 

Aufgrund der gemachten Erfahrungen und mit Blick auf die vorgeschlagene Taschengelderhöhung um 50 € alternativ 90 € je Monat/BFD’ler schlägt die Verwaltung vor, diese Aufgabe künftig selbst zu verwalten und die Kosten für Externe einzusparen.

 

Am 24.04.2018 fand ein Informationstermin über den Bundesfreiwilligendienst zwischen der Beraterin für den Bundesfreiwilligendienst, dem SG 13, SG 11 und Vertretern der Einsatzstellen im Rathaus statt. Abschließend ist zu festzustellen, dass die Arbeit der Bundesfreiwilligen dort sehr geschätzt und die Weiterführung herzlichst begrüßt wird, die BFD’ler unterstützen die Einsatzstellen auf vielfältige Art und Weise.

 

 

Taschengelderhöhung Bundesfreiwilligendienst

Alle Freiwilligen erhalten ein gesetzlich vorgeschriebenes Taschengeld, dessen Höhe bis auf die normierten Ober- und Untergrenzen frei festgelegt werden kann (Obergrenze für Taschengeld aktuell 390 €, darüber hinaus können aber Geldersatzleistungen gezahlt werden, wie bspw. Verpflegungsgeld). Die Stadt zahlt bislang keine Geldersatzleistungen.

Dementsprechend legte der Ferienausschuss den monatlich an einen Bundesfreiwilligen zu zahlenden Netto-Betrag in seiner Sitzung am 18.08.2011 auf 178,57 € fest, dieser wurde mit Finanzausschuss-Beschluss v. 03.03.2016 auf 300 € erhöht.

Aktuell entstehen folgende Kosten für einen BFD’ler mit einer Dienstzeit von 12 Monaten:

 

Taschengeld                                                                 300 €

+ Sozialvers. (ca. 40 %)                                               120 €

=                                                                                   420 €

./. Zuschuss Bundesamt                                               250 €

=                                              170 € x 12 Monate = 2.040 €

+ Fahrtkosten (4 Seminare x ca. 35 €)                        140 € 

+ kostenpflicht. Eigenanteil Seminare                         400 €

= Kosten BFD’ler pro Jahr                                        2.580 €

 

Bei einer Taschengelderhöhung von 50 € würden sich die Kosten für einen Freiwilligen mit einer Dienstzeit von 12 Monaten um ca. 840 € steigern:

 

 

Taschengeld                                                                 350 €

+ Sozialvers. (ca. 40 %)                                               140 €

=                                                                                   490 €

./. Zuschuss Bundesamt                                               250 €

=                                               240 € (x 12 Monate 2.880 €)

+ Fahrtkosten (4x ca. 35 €)                                          140 € 

+ kostenpflicht. Eigenanteil Seminare                         400 €

= Kosten BFD’ler pro Jahr                                        3.420 €

 

 

 

 

 

 

Bei einer Taschengelderhöhung von 90 € würden sich die Kosten für einen Freiwilligen mit einer Dienstzeit von 12 Monaten um ca. 1.512 € steigern:

 

Taschengeld                                                                 390 €

+ Sozialvers. (ca. 40 %)                                               156 €

=                                                                                   546 €

./. Zuschuss Bundesamt                                               250 €

=                                               296 € (x 12 Monate 3.552 €)

+ Fahrtkosten (4x ca. 35 €)                                          140 € 

+ kostenpflicht. Eigenanteil Seminare                         400 €

= Kosten BFD’ler pro Jahr                                        4.092 €

 

Beim Informationstermin am 24.04.2018 machten die Einsatzstellen deutlich, dass die Erhöhung des Taschengeldes bzw. Gewährung von Geldersatzleistungen für die Freiwilligen eine Steigerung der Wertschätzung der Einsatzstelle für die erbrachten Leistungen der Freiwilligen darstellt und dies durch die Einsatzstellen begrüßt wird. Außerdem sparen wir aktuell durch die selbstständige Verwaltung über die Stadt Kitzingen bei 4 Eingesetzten jährlich ca. 2.916 €, welche sonst als Verwaltungspauschale an die EBWK Stiftung gingen.

 

Auch erhofft man sich durch die Erhöhung des Taschengeldes eine vielfältigere Auswahl an Bewerbungen für den Bundesfreiwilligendienst, da aktuell meist nicht mehr als 1 oder 2 Bewerber zur Auswahl stehen. Außerdem teilte die Beraterin für den Bundesfreiwilligendienst mit, dass die Einsatzstellen der Stadt Kitzingen mit den 300 € „im Schulbereich OK“ wären, jedoch zahlen die meisten Träger zwischen 320 € und 390 €. Es ist auch zu beachten, dass die Stadt KT eine Einsatzstelle (jungStil) hat, welche nicht im Schulbereich angesiedelt ist, hier wird der Dienst auch in den Ferienzeiten geleistet (in den Schulen wird dies auch an einigen Ferientagen). Der Höchstbetrag für das Taschengeld beträgt 390 €, jedoch ist eine Gewährung von Geldersatzleistungen darüber hinaus möglich (für Unterkunft, Verpflegung) und bei einigen anderen Stellen ist dies auch durchaus üblich. Eine solche Ersatzleistung zahlt die Stadt Kitzingen aktuell nicht aus.

 

Eine Erhöhung auf beispielsweise 350 € monatliches Taschengeld würde die Einsatzstellen der Stadt Kitzingen attraktiver für Freiwillige machen und würde ein Zeichen der Wertschätzung darstellen.

 

Punkte 3.1 + 3.2 können natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Weiterführung des Bundesfreiwilligendienstes gewünscht ist, behandelt werden.

 



Erhöhung der Platzzahl auf 2 BFD‘ler

 

Mit Stadtratsbeschluss v. 25.07.2013 wurde die Zahl der Bundesfreiwilligen auf eine Einsatzstelle pro Schule begrenzt, „jungStil“ erhielt auch eine Stelle mit Finanzausschuss-Beschluss v. 03.03.2016.

1 Bundesfreiwilliger erwies sich als ausreichend für die Einsatzstellen, jedoch wurde vorgeschlagen für „Übergangsphasen“ die maximale Platzzahl im Online-Buchungsprogramm des Bundesamtes auf 2 zu erhöhen.

Denn bisher bestand die Problematik, dass eine eingebuchte Vereinbarung im Online-Programm (z. B. 01.11.2017-31.10.2018) den Zeitraum somit für einen neuen BFD’ler komplett blockierte, die nächste Einbuchung eines neuen Freiwilligen wäre erst ab 01.11.2018 wieder möglich.

Die Schulen favorisieren den Beginn zum 01.09. eines Jahres. Sollte eine vorherige Vereinbarung in einem anderen „Zeitzyklus“ gebucht worden sein, kommen die Einsatzstellen aktuell nicht aus diesem Zyklus heraus.

Die Platzzahl soll somit deshalb im Online-Programm auf max. 2 angehoben werden.

Eine parallele Beschäftigung von 2 BFD’lern über einen längeren Zeitraum hinweg wird hiermit nicht angestrebt, die Anhebung soll lediglich eine kurze „Übergangsphase“  zur Einarbeitung zwischen dem alten BFD’ler und dem neuen möglich machen bzw. zeitliche Unabhängigkeit von vorherigen Vereinbarungen gewährleisten. Die Erhöhung wäre bei 3 Einsatzstellen noch vorzunehmen, bei den anderen sind diese wohl bereits bei Einrichtung erhöht worden.

 

Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor:

-Das Taschengeld um 50 bzw. 90 €/Monat/BFD’ler zu erhöhen

-die Verwaltung der Aufgaben künftig selbst zu übernehmen

-die maximale Platzzahl im Online-Programm auf 2 Stellen zu erhöhen.

 

 

 

 

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2a)       Die Verwaltung/Abwicklung des Bundesfreiwilligendienstes wird auf unbestimmte Zeit von der Stadt Kitzingen übernommen.

alternativ

 

2b)       Die Verwaltung/Abwicklung des Bundesfreiwilligendienstes wird an eine externe Abrechnungsstelle vergeben.

alternativ

2c)       Der Bundesfreiwilligendienst läuft nach den aktuellen Bundesfreiwilligen aus.

 

3.1       Das Taschengeld wird von 300 € auf 350 € erhöht, Geldersatzleistungen werden auch künftig nicht gewährt.

alternativ

 

3.2       Das Taschengeld wird von 300 € auf 390 € erhöht, Geldersatzleistungen werden auch künftig nicht gewährt.

 

4.         Die maximale Platzzahl wird im Online-Programm auf 2 Stellen angehoben.