Rechenschaftsbericht 2017 siehe Anlage.
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten (30.06.) nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.
Dies bedeutet zunächst nur die Kenntnisnahme des Abschlussergebnisses.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2019 die Jahresabschlüsse bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Vom Jahresabschluss 2017 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen hat der Stadtrat am 17.04.2018 Kenntnis genommen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2017 sowie des beiliegenden Rechenschaftsberichtes der Stadt Kitzingen wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis genommen.
2.1 Abschlussergebnisse
Summe bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 54.698.791,32 €
Summe bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt 15.399.196,01 €
70.097.987,33 €
Summe bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt 54.698.791,32 €
Summe bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt 15.399.196,01 €
70.097.987,33 €
Fehlbetrag / Überschuss 0,00 €
2.2 Stand
der Schulden
Schulden aus Krediten 9.536.117,68 €
2.3 Stand
der Rücklagen
Allgemeine Rücklage 18.617.573,04 €
Sonderrücklage Abwasserbeseitigung Abschreibungen 287.700,00 €
Sonderrücklage Abwasserbeseitigung Gebührenausgleich 504.185,82 €