Betreff
St. Hedwig-Schule;
hier: Antrag der Schulleitung auf Nichtöffentlichkeit der Treppe zwischen Schule und neuer Turnhalle sowie der Anbringung eines Tores zur Abgrenzung des oberen Pausenhofs
Vorlage
2018/151
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf folgende umfangreiche Anlagen, die zum Verständnis der Thematik unerlässlich sind, wird verwiesen:

 

·         Anlage 1:   Aktenvermerk vom SG 62, Herr Icli mit Antrag der Schulleitung, Plan des

Schulgebäudes, Auszug aus der Schulbauverordnung und Kurzmitteilung des Brandschutzbeauftragten

·         Anlage 2:   Aktenvermerk (SG 62, Herr Icli) zum Ortstermin am 8. Mai 2018

·         Anlage 3:   Mail des SG 62, Herr Icli, vom 28.05.2018 mit Informationen zur Kosten-

schätzung über mögliche Maßnahmen


Die Schulleitung machte mit ihrem Antrag und bei dem Ortstermin sehr deutlich, dass die Schüler vor zunehmenden Gefahrensituationen nicht mehr geschützt werden könnten. Deshalb beantragt sie die Schließung der Treppe zwischen Turnhalle und Schule sowie den oberen Pausenhof für die Öffentlichkeit.

Wünschenswert, auch aus Sicht von Frau Glos als 1. Vorsitzende des Fördervereins, wäre zudem ein Zaun / Tor am Zugang Hindenburgring Nord.

 

Aus Sicht der Verwaltung, sollte die Mehrheit des Gremiums dem Anliegen grundsätzlich folgen wollen, ist eine Schließung der Treppe sowie des oberen Pausenhofs allenfalls zu den Zeiten des Schulbetriebs (einschließlich Mittags- und Ganztagesbetreuung) zu vertreten.

 

Zu allen anderen Zeiten sollte das Gelände auch künftig für die Öffentlichkeit gewidmet und damit zugänglich bleiben. Dies gilt aus Sicht der Verwaltung auch für den Zugang/die Zufahrt zu den Parkplätzen vom Hindenburgring Nord aus.

 

Die daraus resultierenden Kosten, die vom Bauamt (Herr Icli) grob geschätzt wurden, wären zusätzlich zur Maßnahme bereit zu stellen.

 

Frau Lorey wurde zur Sitzung eingeladen, da sie die Belange der Schule und das Schutzbedürfnis ihrer Schüler sowie des städtischen Eigentums selbst erläutern möchte.

 

Es gibt auch hier keine 100 %-ige Sicherheit, über das „richtige Maß“ an Vorkehrungen hat nun das politische Gremium zu entscheiden.

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2a)       Es besteht Einverständnis mit dem Antrag der Schulleitung, die Treppe zwischen Turnhalle und Schule nur den Turnhallenbenutzern zugänglich zu machen und den oberen Pausenhof (vor der Schultüre) mit einem Tor vor der Treppe nach unten in Richtung Wirtschaftsschule für die Öffentlichkeit abzugrenzen.

 

- alternativ –

 

2b)       Es besteht Einverständnis den oberen Pausenhof sowie die Treppe zwischen der Schule und der Zweifeldsporthalle während der Schul- und Betreuungszeiten an der St. Hedwig-Schule durch eine Zaunanlage für Unbefugte zu sperren.

 

 

3a)       Für die Einrichtung einer Zaunanlage mit abschließbaren Toren werden 15.000 € im Haushalt bereitgestellt.

 

- alternativ –

 

3b)       Für die Einrichtung einer Zaunanlage mit Toren, einschließlich Zutrittsmanagement mit elektronischem Schließsystem werden 30.000 € im Haushalt bereitgestellt.