Betreff
Antrag der Referentin für Integration, Astrid Glos, vom 22.02.2018 und des Selam Mainfranken e.V. vom 20.02.2018
„Unterstützung des beigefügten Antrages des neuen Vereins Selam Mainfranken e.V.;
hier: „Antrag auf Gründung eines muslimischen Friedhofes“
Vorlage
2018/175
Aktenzeichen
32-559
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit Schreiben vom 22.02.2018 hat die Referentin für Integration, Frau Astrid Glos, den Antrag des Selam Mainfranken e.V. auf „Gründung eines muslimischen Friedhofes“ vom 20.02.2018 an den Oberbürgermeister und die Stadträte eingereicht. Auf die als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Schreiben wird verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

1.    Die Gründung eines neuen Friedhofes setzt einen entsprechenden Bedarf, ein aufwändiges Genehmigungsverfahren und eine geeignete Fläche voraus. Weder der Bedarf noch die geeignete Fläche sind derzeit ohne weiteres erkennbar.

 

2.    Offen steht die Verwaltung dem Vorhaben gegenüber, ein Grabfeld/ Abteilung /Bereich auf einem der bestehenden Friedhöfe für muslimische Bestattungen vorzusehen. Ein Bedarf wird in Zukunft dafür gesehen.

 

Muslimische Bestattungen zeichnen sich im Wesentlichen durch folgende Besonderheiten aus:

 

·         Kein Sarg, Bestattung im Leichentuch

·         Schnellstmögliche Bestattungen (möglichst innerhalb von 24 h)

·         Gräber sind für die Ewigkeit, Neubelegung nach Verstreichen der Ruhefrist ist nicht vorgesehen

·         Ausrichtung des Toten auf der rechten Körperseite und in Richtung Mekka

·         Schlichte Grabgestaltung, keine Pflege, wenig Gestaltung

·         Rituelle Waschungen

 

Da in Bayern die Sargpflicht besteht, kann diesem Punkt nicht gefolgt werden, was aber für den Verein nach deren Aussage kein Problem wäre. Auch auf die Einhaltung der Ruhefrist kann nicht verzichtet werden, gleiches gilt für die kurze Bestattungsfrist. Alle anderen Themen könnten im praktischen Vollzug bzw. durch geänderte Regelungen in der Friedhofssatzung gelöst werden.

 

3.    Als Erweiterungsfläche im Neuen Friedhof könnte das in dem als Anlage 3 beigefügten Lageplan ersichtliche Grundstück dienen. Problematisch ist hier, dass die Fläche ein Bodendenkmal „Siedlung und verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung“ beinhaltet. Dazu sind noch Gespräche und Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege zu führen.

 

Alternativ müssten Flächen in den bestehenden Friedhöfen gesucht werden, wobei derzeit keine geeigneten zusammenhängenden Flächen erkennbar sind

 

Die Kosten für eine Erweiterung eines bestehenden Friedhofs um ein Grabfeld für muslimische Bestattungen werden derzeit von der Tiefbauverwaltung (SG 63) geprüft.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die „Einrichtung“ eines „muslimischen Friedhofes“ in den bestehenden städtischen Friedhöfen oder auf deren Erweiterungsflächen zu prüfen und diese dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen