1.      Es wird zunächst Bezug genommen auf die Beschlussfassung zu den Sofortmaßnahmen im Notwohngebiet vom 17.04.2018 (Auszug aus der Niederschrift, beigefügt als Anlage 1).

 

Unter Punkt 3 wurde Folgendes beschlossen:

 

„Ab sofort wird über einen geeigneten sozialen Träger, eine soziale Beratung im so genannten Notwohngebiet realisiert.

 

Die Kosten werden als Zuschuss weitgehend von der Stadt Kitzingen getragen. Eine finanzielle Beteiligung der kirchlichen Wohlfahrtsverbände und / oder des Landkreises ist noch abzuklären.“

 

2.      Im Nachgang zu diesem Beschluss wurden weitere Gespräche geführt. Infolgedessen wurde sodann von dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. und der Diakonie Kitzingen schlussendlich das als Anlage 2 beigefügte Konzept „Soziale Beratung Notwohnquartier Kitzingen – ein ökumenisches Projekt“ (Stand 11.07.2018) übersandt.

 

In diesem Konzept sind die Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkräfte und der finanzielle Aufwand für die soziale Betreuung definiert. Das Gesamtkonzept ist auf zwei Jahre angelegt, da seitens der Verwaltung davon ausgegangen wird, dass in diesem Zeitraum sowohl das Konzept für die Neustrukturierung des Notwohngebietes fertiggestellt als auch mit dessen Umsetzung begonnen werden kann. Im Ergebnis soll dann eine Entscheidung zu treffen sein, ob und in welcher Form eine soziale Beratung auf Dauer vor Ort erforderlich ist. Ausweislich des Konzeptes ist der Beginn der sozialen Betreuung für September 2018 vorgesehen. Die Aufgaben haben folgenden Schwerpunkt:

 

-     Betonung des nur vorübergehenden Aufenthalts im Notwohngebiet

-     Information und Erstberatung über existenzsichernde Maßnahmen und soziale Leistungen

-     Clearing unklarer Zuständigkeit und Vermittlung von speziellen Fachdiensten

-     Krisenintervention und Konfliktlösung sowie Unterstützung bei der Suche nach regulären dauerhaften Mietverhältnissen

-     Kooperation und Vernetzung mit allen relevanten Anbietern bzw. Fachdiensten.

 

Bei der Erstellung dieser Schwerpunkte war die Fachstelle Koordination für Wohnungslosenhilfe Nordbayern in Person des Herrn Kronberger mit beteiligt.

 

Unter Ziffer 2 des Konzeptes wird der kostenmäßige Aufwand für die soziale Betreuung dargestellt, der sich nach aktuellstem Stand auf 207.191,75 € für zwei Jahre beläuft. Von den ermittelten Kosten übernimmt die Caritas 20.000,00 €. Außerdem trägt sie die Kosten für die Einrichtung der Büroräume nebst der Kosten für geschäftsführende Tätigkeiten sowie alle damit verbundenen Risiken aus der Anstellung und Verpflichtung der Sozialarbeiter.

 

3.      Auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Konzeptes (seinerzeit Stand 25.05.2018, ausgewiesene Kosten jährlich 101.360,00 €) ist Herr Oberbürgermeister Müller auf den Landkreis zugegangen und hat mit Schreiben vom 11.06.2018 (siehe Anlage 3) erfragt, welche finanzielle Beteiligung der Landkreis sich vorstellen kann. Mit Schreiben vom 25.06.2018 (Anlage 4) wurde seitens des Landkreises mitgeteilt, dass den zuständigen Gremien für das Haushaltsjahr 2019 ein Zuschuss als freiwillige Leistung vorgeschlagen wird. Im Nachgang wurden weitere Gespräche mit dem Landkreis geführt, infolgedessen eine Zusage erfolgte, den Kreisausschuss in seiner Sitzung am 24.07.2018 mit der Thematik zu befassen.

 

Seitens der Verwaltung wird es unter Berücksichtigung eines möglichen Zuschusses des Landkreises für sachgerecht erachtet, wenn die Stadt Kitzingen einen Zuschuss in Höhe von 60.000 € pro Jahr für diese Maßnahme auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Konzeptes gewährt. Die Auszahlungsmodalitäten ebenso wie die Nachweisführung über die erbrachten Leistungen sind mit dem Träger noch zu vereinbaren.

Die genannten Beträge beziehen sich auf die Zuschussgewährung pro Jahr und sind für zwei Jahre vorgesehen, so dass sich der Zuschuss der Stadt auf 120.000,00 € insgesamt beläuft. Außerdem stellt die Stadt die Arbeitsräume vor Ort zur Verfügung.

 

Bei dieser Zuschussgewährung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt, um die schwierigen sozialen Verhältnisse im Notwohngebiet zu verbessern.

 

4.      Haushaltsmittel wurden auf der Haushaltsstelle 0.4351.6556 (Honorare Soziale Betreuung) für 2018 bereitgestellt und für 2019 in Höhe von 60.000,00 € sowie für 2020 in Höhe von 30.000,00 € eingeplant. Die Deckung des Zuschusses an die Caritas und die Diakonie erfolgt aus den bereitgestellten Mitteln.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Es besteht Einverständnis, dem gemeinschaftlich von dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e. V. und der Diakonie Kitzingen getragenen „Ökumenischen Projekt: Soziale Beratung Notwohnquartier Kitzingen“ einen Zuschuss in Höhe von jährlich 60.000,00 € für insgesamt zwei Jahre zu gewähren.

 

Grundlage für die Verwendung des Zuschusses ist das Konzept der oben genannten Träger vom 11.07.2018.

 

3.      Die Haushaltsmittel für 2018 werden auf der Haushaltsstelle 0.4351.7039 außerplanmäßig bereitgestellt, die Deckung erfolgt durch Minderausgaben der Haushaltsstelle 0.4351.6556.