1. Festlegung
aus dem Stadtentwicklungsbeirat
Der Stadtentwicklungsbeirat hat
in seiner Sitzung vom 18.06.2018 im Zusammenhang mit dem beschlossenen Verkauf
der „Alten Poststraße 30“ (Anlage 1), über die Fördermöglichkeit für Schaffung
von Wohnraum diskutiert. Hier kam die Sorge auf, dass die BauGmbH die
Fördermittel nicht im gleichen Maß wie die Stadt in Anspruch nehmen kann. Daher wurde festgelegt,
dass der Verkauf des Grundstückes „Alte
Poststraße 30“ an die BauGmbH noch nicht vollzogen werden soll. Zunächst sollten
die Fördermöglichkeiten geprüft werden.
2.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stadtverwaltung vertreten durch Amt 2
hat die Fördermöglichkeit der BauGmbH im Vergleich zur Stadtverwaltung geprüft
und hierzu eine kurze Stellungnahme abgegeben
(Anlage 2).
Aus dieser ist zu entnehmen, dass die Stadt
als Eigentümer und künftiger Bauherr mehr Förderungen für die Schaffung von
Wohnraum erhält, als die BauGmbH.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass
Grundstück „Alte Poststr. 30“ nicht an die BauGmbH zu veräußern, sondern selbst
Eigentümer zu bleiben und als künftiger Bauherr aufzutreten.
Da das Kommunale Wohnraumförderprogramm -
KommWFP bis 2024 verlängert wurde, kann das Bauprojekt „Sozialer Wohnungsbau“
auch nach Abschluss der aktuellen Hochbaumaßnahmen im eigenen Haus umgesetzt
werden (frühestens ab 2022). Ein früherer Beginn ist nicht möglich.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Grundsatzbeschluss vom 24.10.2017 zum Verkauf des Wohngebäudes
„Alte Poststr. 30“ wird aufgehoben.
3. Das Grundstück wird unter Berücksichtigung des Kommunalen Wohnraumförderprogramms - KommWFP entwickelt.