Betreff
Aufhebung des Grundsatzbeschlusses v. 24.10.2017 zum Verkauf des Wohngebäudes "Alte Poststraße 30"
Vorlage
2018/202
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.    Festlegung aus dem Stadtentwicklungsbeirat

Der Stadtentwicklungsbeirat  hat in seiner Sitzung vom 18.06.2018 im Zusammenhang mit dem beschlossenen Verkauf der „Alten Poststraße 30“ (Anlage 1), über die Fördermöglichkeit für Schaffung von Wohnraum diskutiert. Hier kam die Sorge auf, dass die BauGmbH die Fördermittel nicht im gleichen Maß wie die Stadt in  Anspruch nehmen kann. Daher wurde festgelegt, dass der Verkauf des Grundstückes  „Alte Poststraße 30“ an die BauGmbH noch nicht vollzogen werden soll. Zunächst sollten die Fördermöglichkeiten geprüft werden.

 

 

2.    Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadtverwaltung vertreten durch Amt 2 hat die Fördermöglichkeit der BauGmbH im Vergleich zur Stadtverwaltung geprüft und hierzu eine kurze Stellungnahme abgegeben

(Anlage 2).

Aus dieser ist zu entnehmen, dass die Stadt als Eigentümer und künftiger Bauherr mehr Förderungen für die Schaffung von Wohnraum erhält, als die BauGmbH.

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass Grundstück „Alte Poststr. 30“ nicht an die BauGmbH zu veräußern, sondern selbst Eigentümer zu bleiben und als künftiger Bauherr aufzutreten.

 

Da das Kommunale Wohnraumförderprogramm - KommWFP bis 2024 verlängert wurde, kann das Bauprojekt „Sozialer Wohnungsbau“ auch nach Abschluss der aktuellen Hochbaumaßnahmen im eigenen Haus umgesetzt werden (frühestens ab 2022). Ein früherer Beginn ist nicht möglich.

 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Grundsatzbeschluss vom 24.10.2017 zum Verkauf des Wohngebäudes

        „Alte Poststr. 30“ wird aufgehoben.

 

3.      Das Grundstück wird unter Berücksichtigung des Kommunalen  Wohnraumförderprogramms - KommWFP entwickelt.