Betreff
Vermögensbuchführung der Stadt Kitzingen;
Bestandsverzeichnis für das bewegliche Vermögen
Vorlage
2018/205
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

In der Sitzung des Stadtrates vom 13.03.2014 wurde die Bagatellgrenze für die Aufnahme des beweglichen Vermögens in das Bestandsverzeichnis von 100,00 € auf 150,00 € netto angehoben. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass auch bei dieser Wertgrenze jährlich etwa 350 Gegenstände zu inventarisieren sind. Bei der Erstausstattung von Einrichtungen wird diese Anzahl noch erheblich überschritten. Derzeit sind etwa 5.000 Gegenstände erfasst, die kontrolliert und aktualisiert werden müssen.

Nach § 75 Abs. 2 Nr. 2 KommHV-Kameralistik brauchen Bestandsverzeichnisse nicht geführt zu werden, soweit es sich um bewegliche Sachen handelt, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelfall oder für die Sachgesamtheit nicht mehr als 500,00 € ohne Umsatzsteuer betragen haben (Wertgrenze inklusive 19 % MwSt. 595,00 € brutto).

 

Die Bagatellgrenze von 500,00 € netto soll die Bestandsverzeichnisse entlasten und gilt erstmals für das im Haushaltsjahr 2017 angeschaffte Vermögen, da die Erfassung im Jahr 2018/2019 erfolgt.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Bagatellgrenze für bewegliches Vermögen, das nach § 75 Abs. 2 KommHV-Kameralistik nicht in das Bestandsverzeichnis aufzunehmen ist, beträgt rückwirkend

zum 01.01.2017 grundsätzlich 500,00 € netto.