hier: Gesamtbudget Sonstige Öffentliche Einrichtungen - UA 7690, 7691, 7692, 7693
Das Budget „Sonstige Öffentliche Einrichtungen“ setzt sich aus den
Unterabschnitten 7690 – Bürgerzentrum, 7691 – Öffentliche
Gemeinschaftseinrichtungen, 7692 – Rathaushalle und 7693 – Sickerhalle
zusammen.
Die Budgetsumme 2017 wurde auf 7.370,00 € festgelegt, aus dem Jahr 2016
bestand ein negativer Übertrag in Höhe von 2.730,00 €, so dass letztlich 4.640,00
€ zur Verfügung standen.
Das Budget schloss wie folgt ab:
Einnahmen: 12.130,62 €
Ausgaben: 22.428,86 €
Verbrauchte Mittel: 10.289,24
€
Zur Verfügung stehende Mittel 4.640,00 €
Verbrauchte Mittel 10.298,24
€
Budgetdefizit 5.658,24 €
Gemäß Budgetierungsrichtlinien werden 5.658,00 € Defizit ins
Haushaltsjahr 2018 übertragen.
Das Defizit entstand sich im Wesentlichen aus den Mindereinahmen beim
Plakatanschlag ( - 2.719,72 €).
Die Mehrausgaben im Unterhalt technischer Anlagen sowie Stromkosten beim
Bürgerzentrum konnten durch Ausgabeeinsparungen bei den verschiedenen
Betriebsausgaben im Bürgerzentrum bzw. Einsparungen im Unterhalt bei der
Sickerhalle wieder ausgeglichen werden.
Wie bereits in verschiedenen Sitzungsvorlagen wiederholt hingewiesen,
besteht bei diesem Budget nur ein Verwaltungs- und kein Gestaltungsspielraum. Nur
wenige der insgesamt 32 Haushaltsstellen wird direkt vom SG 10 als
Budgetverantwortlicher bebucht. Der Grundgedanke der Budgetierung wird (auch)
bei diesem Budget nicht erreicht. Aus diesem Grund wurde in der Vergangenheit
bereits des Öfteren ein negativer Budgetübertrag erlassen, bzw. auf die
Übertragung eines positiven Übertrages verzichtet, was jeweils in Absprache mit
der Kämmerei erfolgte.
Diese waren wie folgt:
Erlass negative Ergebnisse 2008/2009 (in der Summe) 19.300,00 €
Erlass negative Ergebnisse 2010/2011 (in der Summe)
6.129,00 €
Verzicht auf positiven Übertrag 2012 1.750,00 €
Verzicht auf positiven Übertrag 2015 7.405,00 €
Die Verwaltung bittet, das negative Ergebnis nicht in das Jahr 2018 zu
übertragen.
Darüber hinaus sollte einmal mehr ein Anstoß – ggf. vom politischen
Gremium selbst – gegeben werden, dass das Verwaltungsbudget „Sonstige
Öffentliche Einrichtungen“ aufgelöst wird.
1. Vom Sachvortrag Nr. 2018/209 wird Kenntnis genommen.
2. Es besteht Einverständnis, den negativen Budgetübertrag in Höhe von 5.658,00 € nicht in das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen.
Alternative (dann Kenntnisnahme)
Es wird davon Kenntnis genommen, dass das negative Budgetergebnis in Höhe von 5.658,00 € gemäß Budgetierungsrichtlinien ins Haushaltsjahr 2018 übertragen wird.