Betreff
Budgetübertrag 2017,
hier: Gesamtbudget Sonstige Öffentliche Einrichtungen - UA 7690, 7691, 7692, 7693
Vorlage
2018/209
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Das Budget „Sonstige Öffentliche Einrichtungen“ setzt sich aus den Unterabschnitten 7690 – Bürgerzentrum, 7691 – Öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen, 7692 – Rathaushalle und 7693 – Sickerhalle zusammen.

Die Budgetsumme 2017 wurde auf 7.370,00 € festgelegt, aus dem Jahr 2016 bestand ein negativer Übertrag in Höhe von 2.730,00 €, so dass letztlich 4.640,00 € zur Verfügung standen.

 

Das Budget schloss wie folgt ab:

 

Einnahmen:                                        12.130,62 €

Ausgaben:                                          22.428,86 €

Verbrauchte Mittel:                             10.289,24 €

 

Zur Verfügung stehende Mittel            4.640,00 €

Verbrauchte Mittel                             10.298,24 €

Budgetdefizit                                        5.658,24 €

 

Gemäß Budgetierungsrichtlinien werden 5.658,00 € Defizit ins Haushaltsjahr 2018 übertragen.

 

Das Defizit entstand sich im Wesentlichen aus den Mindereinahmen beim Plakatanschlag ( - 2.719,72 €).

Die Mehrausgaben im Unterhalt technischer Anlagen sowie Stromkosten beim Bürgerzentrum konnten durch Ausgabeeinsparungen bei den verschiedenen Betriebsausgaben im Bürgerzentrum bzw. Einsparungen im Unterhalt bei der Sickerhalle wieder ausgeglichen werden.

 

Wie bereits in verschiedenen Sitzungsvorlagen wiederholt hingewiesen, besteht bei diesem Budget nur ein Verwaltungs- und kein Gestaltungsspielraum. Nur wenige der insgesamt 32 Haushaltsstellen wird direkt vom SG 10 als Budgetverantwortlicher bebucht. Der Grundgedanke der Budgetierung wird (auch) bei diesem Budget nicht erreicht. Aus diesem Grund wurde in der Vergangenheit bereits des Öfteren ein negativer Budgetübertrag erlassen, bzw. auf die Übertragung eines positiven Übertrages verzichtet, was jeweils in Absprache mit der Kämmerei erfolgte.

 

Diese waren wie folgt:

 

Erlass negative Ergebnisse 2008/2009 (in der Summe)      19.300,00 €

Erlass negative Ergebnisse 2010/2011 (in der Summe)        6.129,00 €

 

Verzicht auf positiven Übertrag 2012                                     1.750,00 €

Verzicht auf positiven Übertrag 2015                                     7.405,00 €

                                                                                             

 

 

Die Verwaltung bittet, das negative Ergebnis nicht in das Jahr 2018 zu übertragen.

Darüber hinaus sollte einmal mehr ein Anstoß – ggf. vom politischen Gremium selbst – gegeben werden, dass das Verwaltungsbudget „Sonstige Öffentliche Einrichtungen“ aufgelöst wird.

 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2018/209 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, den negativen Budgetübertrag in Höhe von 5.658,00 € nicht in das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen.

 

Alternative (dann Kenntnisnahme)

 

Es wird davon Kenntnis genommen, dass das negative Budgetergebnis in Höhe von 5.658,00 € gemäß Budgetierungsrichtlinien ins Haushaltsjahr 2018 übertragen wird.