Betreff
Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen;
Änderung der Satzung - Aufstockung des Grundstockvermögens
Vorlage
2018/217
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in seinem Gutachten zur überörtlichen Rechnungsprüfung 2011 – 2015 unter Ziffer 6.1 empfohlen:

 

„Nachdem die Stiftungssatzung vom 22.01.1988 aufgrund der zwischenzeitlichen Fortentwicklung des Stiftungsvermögens nur noch eingeschränkte Aussagekraft hat, die in der freien Rücklage zum wertmäßigen Substanzerhalt des Grundstockvermögens angesammelten Mittel diesem durch Beschluss des zuständigen Organs formal zuzuschlagen und § 4 der Stiftungssatzung entsprechend zu überarbeiten.“

 

Das Grundstockvermögen ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Aus den Zinserträgen wurden in den vergangenen Jahren insgesamt 319.427,63 € der sogenannten „Freien Rücklage“ (Kapitalerhalt) zugeführt und somit der Nachweis des Erhaltungsgebots des Grundstockvermögens dargestellt.

 

Das Finanzamt Würzburg hat in seiner Stellungnahme vom 21.08.2018 der Satzungsänderung zugestimmt.

 

Die Genehmigung der Anerkennungsbehörde, Regierung von Unterfranken, wird über die Stiftungsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kitzingen, mit Vorlage des Stadtratsbeschlusses beantragt.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die in der freien Rücklage zum wertmäßigen Substanzerhalt angesammelten Mittel in Höhe von 319.427,63 € (Stand 31.12.2017) werden dem Grundstockvermögen (603.960,98 €) zugeschlagen.

 

Das Grundstockvermögen beträgt somit 923.388,61 €.

 

3.    Der Stadtrat der Stadt Kitzingen erlässt aufgrund von Art. 5 Bayer. Stiftungsgesetz die in der Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen.