Betreff
Stadt Kitzingen - Abwasserbeseitigung - Kanalsanierung 2018;
hier: Auftragsvergabe gemäß VOB/A
Vorlage
2018/233
Aktenzeichen
SG 63
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.   Ausgangslage

 

Die Stadt Kitzingen betreibt eine Abwasseranlage mit einem Klärwerk und einem Kanalnetz mit einer Länge von ca. 145 km und ca. 4.900 Kontrollschächten sowie ca. 10.000 Kanal-hausanschlüssen mit ca. 50 km Kanalhausanschlussleitungen.

Für den Bau und Betrieb von Abwasseranlagen sind verschiedene Gesetze und Vorschriften zu beachten. Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist geregelt, dass der Bau und Betrieb von Abwasseranlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss. Im Bayerischen Wassergesetz (BayWG) ist vorgeschrieben, dass ein Abwasserkataster mit aktuellen Daten zu führen ist. In der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) sind die vom Betreiber durchzuführenden umfangreichen Kontrollen und Überwachungsaufgaben geregelt. Dazu gehören die Kanal-TV-Inspektion im 10-jährigen Turnus, sowie die Kanalsanierung bei schadhaften Kanälen.

 

 

2. Aktueller Stand

 

Der Betrieb der Abwasseranlage der Stadt Kitzingen entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Ablaufwerte des Klärwerkes Kitzingen sind seit Jahren unterhalb der durch Bescheid geforderten Werte.

Ein Kanalkataster basierend auf dem Geoinformationssystem (GIS) Magellan ist bei der Stadt Kitzingen vorhanden.

Die Kanäle der Stadt Kitzingen sind zu ca. 50 % mittels Kanal-TV-Inspektion untersucht. Erste Ergebnisse der Auswertung der Kanal-TV-Inspektion aus dem Bereich Altstadt wurden dem Stadtrat in der Sitzung am 29.11.2012 durch das Büro Gaul Ingenieure vorgestellt.

Die Abwasseranlagen sind Investitionsgüter und stellen ein beträchtliches Anlagevermögen dar. Um dieses Anlagevermögen zu erhalten, werden bei der Stadt Kitzingen seit 2011 entsprechende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt (z. B. Sammler Schutzhafen, Oberer Mainkai). Im Jahr 2014 wurden die ersten Kanäle im Altstadtbereich, im Jahr 2015 die Kanäle in den Wasserschutzgebieten und im Jahr 2016 und 2017 wurden weitere Kanäle im Altstadtbereich saniert.

Für 2018 ist die Sanierung der defekten Kanäle im Bereich südlich der Altstadt vorgesehen.

 

 

3. Vergabe der grabenlosen Kanalsanierung

 

Der nach Prüfung und Wertung günstigste Bieter der beschränkten Ausschreibung nach VOB ist die Fa. Kanal-Türpe, Gochsheim.

Das Stadtbauamt schlägt vor, die grabenlose Kanalsanierung 2018 an die Fa. Kanal-Türpe Gochsheim, mit einer Auftragssumme von

 

172.490,80 € brutto

 

gemäß Angebot vom 04.09.2018 zu vergeben.

 

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

  

  1. Der Auftrag für die grabenlose Kanalsanierung im Bereich südlich der Altstadt wird an die Fa. Kanal-Türpe, Gochsheim, mit einer Auftragssumme von 172.490,80 € brutto gemäß Angebot vom 04.09.2018 vergeben. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, ein entsprechendes Auftragsschreiben zu unterzeichnen.  

 

3.    Die vorhandenen Mittel sind bei der Haushaltsstelle 1.7000.9535 bereitgestellt.