hier: Auftragsvergabe gemäß VOB/A
1.
Ausgangslage
Die Stadt Kitzingen betreibt eine Abwasseranlage mit einem Klärwerk und
einem Kanalnetz mit einer Länge von ca. 145 km und ca. 4.900 Kontrollschächten
sowie ca. 10.000 Kanal-hausanschlüssen mit ca. 50 km
Kanalhausanschlussleitungen.
Für den Bau und Betrieb von Abwasseranlagen sind verschiedene Gesetze
und Vorschriften zu beachten. Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist geregelt, dass
der Bau und Betrieb von Abwasseranlagen den allgemein anerkannten Regeln der
Technik entsprechen muss. Im Bayerischen Wassergesetz (BayWG) ist
vorgeschrieben, dass ein Abwasserkataster mit aktuellen Daten zu führen ist. In
der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) sind die vom Betreiber durchzuführenden
umfangreichen Kontrollen und Überwachungsaufgaben geregelt. Dazu gehören die
Kanal-TV-Inspektion im 10-jährigen Turnus, sowie die Kanalsanierung bei
schadhaften Kanälen.
2.
Aktueller Stand
Der Betrieb der Abwasseranlage der Stadt
Kitzingen entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die
Ablaufwerte des Klärwerkes Kitzingen sind seit Jahren unterhalb der durch
Bescheid geforderten Werte.
Ein Kanalkataster basierend auf dem
Geoinformationssystem (GIS) Magellan ist bei der Stadt Kitzingen vorhanden.
Die Kanäle der Stadt Kitzingen sind zu ca. 50 % mittels Kanal-TV-Inspektion
untersucht. Erste Ergebnisse der Auswertung der Kanal-TV-Inspektion aus dem
Bereich Altstadt wurden dem Stadtrat in der Sitzung am 29.11.2012 durch das
Büro Gaul Ingenieure vorgestellt.
Die Abwasseranlagen sind Investitionsgüter und stellen ein
beträchtliches Anlagevermögen dar. Um dieses Anlagevermögen zu erhalten, werden
bei der Stadt Kitzingen seit 2011 entsprechende Sanierungsmaßnahmen
durchgeführt (z. B. Sammler Schutzhafen, Oberer Mainkai). Im Jahr 2014 wurden
die ersten Kanäle im Altstadtbereich, im Jahr 2015 die Kanäle in den Wasserschutzgebieten
und im Jahr 2016 und 2017 wurden weitere Kanäle im Altstadtbereich saniert.
Für 2018 ist die Sanierung der defekten Kanäle im Bereich südlich der
Altstadt vorgesehen.
3.
Vergabe der grabenlosen Kanalsanierung
Der nach Prüfung und Wertung günstigste Bieter der beschränkten
Ausschreibung nach VOB ist die Fa. Kanal-Türpe, Gochsheim.
Das Stadtbauamt schlägt vor, die grabenlose Kanalsanierung 2018 an die
Fa. Kanal-Türpe Gochsheim, mit einer Auftragssumme von
172.490,80 € brutto
gemäß Angebot vom 04.09.2018 zu vergeben.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Auftrag für die grabenlose Kanalsanierung
im Bereich südlich der Altstadt wird an die Fa. Kanal-Türpe, Gochsheim, mit
einer Auftragssumme von 172.490,80 € brutto gemäß Angebot vom 04.09.2018
vergeben. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, ein entsprechendes
Auftragsschreiben zu unterzeichnen.
3. Die vorhandenen Mittel sind bei der Haushaltsstelle 1.7000.9535 bereitgestellt.