Mit Stadtratsbeschluss vom 01.06.2017 wurde festgelegt, dass die Betriebsträgerschaft für den von der Stadt Kitzingen übergangsweise als öffentliche Einrichtung betriebenen Schülerhort auf einen privaten Träger übergehen und dieser mittels eines Trägerauswahlverfahrens gefunden werden soll.
Der Stadtrat hat dementsprechend in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2017 beschlossen, die Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Unterfranken e. V., Kantstraße 45 a, 97074 Würzburg, zur Trägerschaft für den bisher von der Stadt Kitzingen betriebenen Schülerhort zu verpflichten. Dementsprechend ist in einer Betriebsträgervereinbarung vom 14.05.2018 vereinbart worden, dass die AWO die Betriebsträgerschaft zum 01.09.2018 übernimmt.
Vor diesem Hintergrund ist die städtische Satzung über die frühere städtische Einrichtung des Schülerhortes aufzuheben.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Stadt Kitzingen erlässt nachfolgende Satzung über die Aufhebung der Satzung für die städtische Kindertageseinrichtung „Schülerhort Kitzingen“ vom 15.07.2016:
Satzung über die Aufhebung der Satzung für die städtische
Kindertageseinrichtung „Schülerhort Kitzingen“
Die Große Kreisstadt Kitzingen erlässt
aufgrund des Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern folgende
Aufhebungssatzung
§ 1
Aufhebung
der Satzung
Die Satzung der Großen Kreisstadt Kitzingen
für die städtische Kindertageseinrichtung „Schülerhort Kitzingen“ vom
15.07.2016 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum
01.09.2018 in Kraft.