Bedarfsmitteilung 2019
Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt 60 % der tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.
Stellungnahme
des Stadtbauamtes in Verbindung mit dem Quartiersmanagement zu den
beabsichtigten Einzelmaßnahmen
2009 wurde der Stadtteil Kitzingen-Siedlung
in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt aufgenommen. Die
Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrierten Handlungskonzept
Kitzingen-Siedlung „Meine Siedlung - Unser Kitzingen“, das verschiedene
Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.
Ziel ist es, die städtebaulichen und
funktionellen Nachteile des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale
Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei
soll die Integration des Stadtteils in die Gesamtstadt gestärkt werden, um
diese in ihren Versorgungsaufgaben als Mittelzentrum zu fördern.
Aufgrund der Änderung von örtlichen und
gesamtstädtischen Bedingungen und Erfordernissen wurde das Integrierte
Handlungskonzept 2016 und 2017 fortgeschrieben. Die Evaluation ergab zum einen,
dass durch die bisher umgesetzten Vorhaben im Freiraum, wie der Spielplatz am
Kleistplatz und die Etablierung des Stadtteilzentrums sowie die
Veranstaltungen, wie Ramadama und Winterzauber wesentlich zur Stabilisierung
und Aufwertung des Stadtteils beigetragen haben. Zum anderen wurde aber auch
deutlich, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Als Schlüsselprojekte für die
weitere Quartiersentwicklung sind die Entwicklung der öffentlichen Freizeit-
und Grünflächen, die Stärkung des Zentrums und die Neukonzeption des sogenannten
Notwohngebietes im IHK-Bericht genannt.
Mit dem Quartiersmanagement gibt es eine
Stelle, die die Bürger in ihrem Engagement bei Projekten und Veranstaltungen
unterstützt und mit dem Bürgerarbeitskreis einen regelmäßigen Austausch
ermöglicht, um die Kommunikation zwischen Bürger, Verwaltung und Politik zu
verbessern. Durch die Beteiligung verschiedener Akteure, wie Vereine, Verbände
und soziale Träger, erhält die Erneuerung
des Stadtteils eine breite Akzeptanz.
1. Ordnungsmaßnahmen
1.1
Sanierung
Spielplatz Königsberger Straße (Ami-Spielplatz)/ Maßnahme G4
Die
Grünfläche an der Königsberger Straße (Ecke Böhmerwald- und Ernst-Reuter-Str.)
soll mit den BürgerInnen neu gestaltet und in eine gemeinsame Entwicklung der
Grünflächen in der Siedlung eingebunden werden. Aufgrund der guten Versorgung
mit Spielgeräten in der Siedlung-Süd soll der Platz nicht als Spielplatz
gestaltet werden. Der Bürgerarbeitskreis hat sich für eine naturnahe
Gestaltung, z. B. zum Thema Fledermaus, ausgesprochen. Im Vordergrund sollen
die Begegnung aller Generationen und die Barrierefreiheit stehen.
1.2. Sanierung Spielplatz Karlsbader Straße
Unter Beteiligung der
umliegenden Anwohner soll der Spielplatz neu gestaltet werden. Geplant ist der Austausch
des Spielgerätes und die Überprüfung der Funktionalität des Areals sowie ggf. die
Gestaltung der Grünflächen.
1.3. Realisierung Naherholungsbereich
Sickergrund/ Maßnahme G1
Auf Grundlage des zukünftigen
Grünflächenkonzeptes für den Sickergrund soll dieser als Naherholungsgebiet für
Sport, Freizeit und Familie entwickelt werden. Dazu gehört die möglichst
barrierefreie Durchwegung, die Renaturierung des Sickerbaches, die Anlage eines
Kräutergartens und weiterer Begegnungsflächen unter Beteiligung der Schulen,
Kindergärten und Altenheime zur Stärkung der Gemeinschaft und des ehrenamtlichen
Engagements.
1.4. Neugestaltung Sickershäuser Straße
Zur
Verbesserung der verkehrlichen Situation im Teilabschnitt der Sickershäuser
Straße soll zum einen die Neuordnung des ruhenden Verkehrs durch die Neuanlage
von 16 Stellplätzen in Schrägaufstellung realisiert werden. Ziel ist es, somit
einerseits die Sicherheit beim Ein- und Aussteigen der Kinder des Kindergartens
St. Vinzenz zu erhöhen, andererseits zusätzliche Parkmöglichkeiten z. B. für
Besucher des SELA-Hauses, die derzeit nicht an anderer Stelle möglich sind, zu
schaffen. Zudem soll die Sicherheit für Fußgänger durch die Anlage eines
zusätzlichen Gehwegs auf der Südseite erhöht werden.
2. Sonstige Maßnahmen
2.1 Verfügungsfonds
Der
Verfügungsfonds ermöglicht die schnelle Durchführung kleinerer sozialer
Projekte zur Aktivierung und
Beteiligung der BürgerInnen und ist unverzichtbarer Bestandteil zur Umsetzung des Integrierten
Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung.
2.2 Investitionsfonds
Der
Investitionsfonds dient der kurzfristigen Umsetzung kleinerer investiver
Projekte zur Stärkung der
Lebensraumqualität. Unter Beteiligung der BürgerInnen kann das Wohnumfeld
dadurch unbürokratisch gestaltet werden.
2.3 Grünflächenkonzept
Sickergrund/ Maßnahme G1 Entwicklung Sickerpark (Schwerpunkt) in Verbindung mit Maßnahme G2
Grünachse Rödelbach und Fischteiche und Maß-
nahme
G3 Wegeverbindungen in die Umgebung
Im Rahmen der
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes wurde die weitere
Entwicklung der Siedlung unter dem Motto Sport, Freizeit und Grün
zusammengefasst. Das größte Potenzial liegt im Sickergrund, der schrittweise zu
einem Naherholungsgebiet für alle Generationen in der Siedlung und für die
Gesamtstadt entwickelt werden soll. Dazu soll ein Konzept für die Entwicklung
der Grünflächen im Sickergrund erarbeitet werden, das auch den Bezug zu anderen
Grünflächen in der Siedlung herstellt. Für den Sickergrund selbst sollen nach
der Eröffnung des Kunstrasenplatzes als Startprojekt die weiteren Maßnahmen
eine barrierefreie Durchwegung, die Anlage eines Kräutergartens und die
Renaturierung der Bachläufe in Verbindung mit einer Wassererlebnisfläche sein.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt wird für die Haushaltsjahre 2019 - 2022 wie folgt festgesetzt:
2019: 125.000 €
2020: 115.000 €
2021: 145.000 €
2022: 275.000 €
Gesamt 2019 - 2022: 660.000 €
3. Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.