Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II - Soziale Stadt;
Bedarfsmitteilung 2019
Vorlage
2018/241
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt 60 % der tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

Stellungnahme des Stadtbauamtes in Verbindung mit dem Quartiersmanagement zu den beabsichtigten Einzelmaßnahmen

 

2009 wurde der Stadtteil Kitzingen-Siedlung in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt aufgenommen. Die Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrierten Handlungskonzept Kitzingen-Siedlung „Meine Siedlung - Unser Kitzingen“, das verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.

 

Ziel ist es, die städtebaulichen und funktionellen Nachteile des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei soll die Integration des Stadtteils in die Gesamtstadt gestärkt werden, um diese in ihren Versorgungsaufgaben als Mittelzentrum zu fördern.

 

Aufgrund der Änderung von örtlichen und gesamtstädtischen Bedingungen und Erfordernissen wurde das Integrierte Handlungskonzept 2016 und 2017 fortgeschrieben. Die Evaluation ergab zum einen, dass durch die bisher umgesetzten Vorhaben im Freiraum, wie der Spielplatz am Kleistplatz und die Etablierung des Stadtteilzentrums sowie die Veranstaltungen, wie Ramadama und Winterzauber wesentlich zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils beigetragen haben. Zum anderen wurde aber auch deutlich, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Als Schlüsselprojekte für die weitere Quartiersentwicklung sind die Entwicklung der öffentlichen Freizeit- und Grünflächen, die Stärkung des Zentrums und die Neukonzeption des sogenannten Notwohngebietes im IHK-Bericht genannt.

 

Mit dem Quartiersmanagement gibt es eine Stelle, die die Bürger in ihrem Engagement bei Projekten und Veranstaltungen unterstützt und mit dem Bürgerarbeitskreis einen regelmäßigen Austausch ermöglicht, um die Kommunikation zwischen Bürger, Verwaltung und Politik zu verbessern. Durch die Beteiligung verschiedener Akteure, wie Vereine, Verbände und soziale Träger, erhält die Erneuerung  des Stadtteils eine breite Akzeptanz.

 

 

 

 

 

1.      Ordnungsmaßnahmen

 

1.1   Sanierung Spielplatz Königsberger Straße (Ami-Spielplatz)/ Maßnahme G4

Die Grünfläche an der Königsberger Straße (Ecke Böhmerwald- und Ernst-Reuter-Str.) soll mit den BürgerInnen neu gestaltet und in eine gemeinsame Entwicklung der Grünflächen in der Siedlung eingebunden werden. Aufgrund der guten Versorgung mit Spielgeräten in der Siedlung-Süd soll der Platz nicht als Spielplatz gestaltet werden. Der Bürgerarbeitskreis hat sich für eine naturnahe Gestaltung, z. B. zum Thema Fledermaus, ausgesprochen. Im Vordergrund sollen die Begegnung aller Generationen und die Barrierefreiheit stehen.

 

1.2. Sanierung Spielplatz Karlsbader Straße

Unter Beteiligung der umliegenden Anwohner soll der Spielplatz neu gestaltet werden. Geplant ist der Austausch des Spielgerätes und die Überprüfung der Funktionalität des Areals sowie ggf. die Gestaltung der Grünflächen.

 

1.3. Realisierung Naherholungsbereich Sickergrund/ Maßnahme G1

Auf Grundlage des zukünftigen Grünflächenkonzeptes für den Sickergrund soll dieser als Naherholungsgebiet für Sport, Freizeit und Familie entwickelt werden. Dazu gehört die möglichst barrierefreie Durchwegung, die Renaturierung des Sickerbaches, die Anlage eines Kräutergartens und weiterer Begegnungsflächen unter Beteiligung der Schulen, Kindergärten und Altenheime zur Stärkung der Gemeinschaft und des ehrenamtlichen Engagements.

 

1.4. Neugestaltung Sickershäuser Straße

Zur Verbesserung der verkehrlichen Situation im Teilabschnitt der Sickershäuser Straße soll zum einen die Neuordnung des ruhenden Verkehrs durch die Neuanlage von 16 Stellplätzen in Schrägaufstellung realisiert werden. Ziel ist es, somit einerseits die Sicherheit beim Ein- und Aussteigen der Kinder des Kindergartens St. Vinzenz zu erhöhen, andererseits zusätzliche Parkmöglichkeiten z. B. für Besucher des SELA-Hauses, die derzeit nicht an anderer Stelle möglich sind, zu schaffen. Zudem soll die Sicherheit für Fußgänger durch die Anlage eines zusätzlichen Gehwegs auf der Südseite erhöht werden.

 

 

 

 

 

2.      Sonstige Maßnahmen

 

2.1  Verfügungsfonds

       Der Verfügungsfonds ermöglicht die schnelle Durchführung kleinerer sozialer Projekte       zur Aktivierung und Beteiligung der BürgerInnen und ist unverzichtbarer Bestandteil zur          Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung.

 

2.2  Investitionsfonds

       Der Investitionsfonds dient der kurzfristigen Umsetzung kleinerer investiver Projekte zur     Stärkung der Lebensraumqualität. Unter Beteiligung der BürgerInnen kann das             Wohnumfeld dadurch unbürokratisch gestaltet werden.

 

2.3  Grünflächenkonzept Sickergrund/ Maßnahme G1 Entwicklung Sickerpark (Schwerpunkt)             in Verbindung mit Maßnahme G2 Grünachse Rödelbach und Fischteiche und Maß-

       nahme G3 Wegeverbindungen in die Umgebung

Im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes wurde die weitere Entwicklung der Siedlung unter dem Motto Sport, Freizeit und Grün zusammengefasst. Das größte Potenzial liegt im Sickergrund, der schrittweise zu einem Naherholungsgebiet für alle Generationen in der Siedlung und für die Gesamtstadt entwickelt werden soll. Dazu soll ein Konzept für die Entwicklung der Grünflächen im Sickergrund erarbeitet werden, das auch den Bezug zu anderen Grünflächen in der Siedlung herstellt. Für den Sickergrund selbst sollen nach der Eröffnung des Kunstrasenplatzes als Startprojekt die weiteren Maßnahmen eine barrierefreie Durchwegung, die Anlage eines Kräutergartens und die Renaturierung der Bachläufe in Verbindung mit einer Wassererlebnisfläche sein.

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt wird für die Haushaltsjahre 2019 - 2022 wie folgt festgesetzt:

 

2019:                                                 125.000 €

2020:                                                 115.000 €

2021:                                                 145.000 €

2022:                                                 275.000 €

Gesamt 2019 - 2022:                        660.000 €

 

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.