Ausgangslage:

 

Zur Erreichung eines noch höheren Grades an Flächendeckung, insbesondere bei starker Zersiedelung, können einer Gemeinde bzw. Stadt für Bewilligungen nach der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) ab dem 1. Juli 2017 verbesserte Förderkonditionen („Höfebonus“) gewährt werden. Mit dieser Förderung sollen vor allem dünn besiedelte Flecken Bayerns bzw. Einzelanwesen im Außenbereich mit schnellerem Internet erschlossen werden.

Die Stadt Kitzingen hat bereits im Jahr 2015 durch das „Breitbandförderverfahren des Freistaates Bayern“ einen Großteil der Versorgungslücken im innerstädtischen Bereich und angrenzendem Ortsteil vergeben können (siehe hierzu Sitzungsvorlage 127/2015). Durch den Höfebonus gelingt es der Stadt erneut, auch Bürgerinnen und Bürger in äußeren Bereichen mit schnellerem Internet zu versorgen.

Mit diesem  Förderprogramm sollen bei der Stadt Kitzingen folgende Anwesen erschlossen werden:

-       Mainstockheimer Straße 41, 43, 45

(Wohnhäuser)                                                       (siehe Lageplan Anlage 1)

-       Buchbrunner Straße 86 (Aussiedlerhof)               (siehe Lageplan Anlage 2)

-       Bleichwasen 14, 14a, (Bayernheim)

Bleichwasen 16 (Betriebsgebäude)          (siehe Lageplan Anlage 3)

-       Steigweg 12, 14, 16, 18 (Wohnhäuser)                (siehe Lageplan Anlage 4)

-       Lailachweg 1 (Golfclub)                                        (siehe Lageplan Anlage 5)

-       Marktbreiter Straße 17, 19

(Gaststätte „Körbla“, Wohnhaus)                          (siehe Lageplan Anlage 6)

-       Storchwiesenweg 2, 4, 6

(Kleingewerbegebiet)                                            (siehe Lageplan Anlage 7)

-       Fröhstockheimer Straße 57

(Kreisbauhof)                                                        (siehe Lageplan Anlage 8)

-       Kläranlage Kitzingen / Marktsteft                          (siehe Lageplan Anlage 9)

 

 

Nach Rückfrage bei der Regierung von Unterfranken gilt bei diesem Bonusprogramm für die Stadt Kitzingen ein Förderhöchstbetrag von 580.000,-- Euro und ein Fördersatz von 90 v.H.

 

Verfahren

 

Im April 2018 wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, bei dem ein Netzbetreiber gesucht wurde, der die Versorgungslücken auf eigene Kosten schließt. Dieses Verfahren brachte kein Ergebnis.

 

Im Nachgang zum Markterkundungsverfahren wurde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes*) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gestartet. Bei diesem Verfahren wurde ein Netzbetreiber gesucht, der die Versorgungslücken mit einem öffentlichen Zuschuss schließt. In diesem Verfahren wurde 1 Angebot abgegeben.

 

(*)Erklärung: NGA-Netz bezeichnet in der Telekommunikation die Netzwerktechnologie, welche traditionelle Telekommunikationsnetze wie Telefonnetze, Kabelfernsehnetze, Mobilfunknetze usw. durch eine einheitliche paketvermittelnde Netzinfrastruktur ersetzt und zu den älteren Telekommunikationsnetzen kompatibel ist.)

 

 

 

Ergebnis Prüfung des Angebots

 

Das Angebot zur Schließung der Versorgungslücken von der Deutschen Telekom GmbH weist eine Wirtschaftlichkeitslücke  in Höhe von rd. 532.000,-- Euro aus. Nach Abzug der Förderung durch den Freistaat Bayern bleibt für die Stadt ein Eigenanteil in Höhe von rd. 54.000,-- Euro.

 

 

Haushalt

 

Die Haushaltsmittel (Ausgabe) wurden auf der Haushaltsstelle 6101.9651 für den Haushalt 2020 entsprechend angemeldet.

 

 

Technische Umsetzung

 

In den verschiedenen Erschließungsgebieten (= 19 Hausanschlüsse) wird ein FTTH-Ausbau (Fibre to the Home) vorgenommen, d.h. es werden Glasfaserkabel bis zu den jeweiligen Gebäuden bis einschließlich Gf-AP-OneBox (= Glasfaserabschlusspunkt Gebäude) geführt.

Für alle 19 Hausanschlüsse stehen mind. 150 Mbit/s zur Verfügung.

Dadurch sind alle derzeit von der Telekom angebotenen Datentarife machbar.

 

Geplante Baumaßnahmen hierzu:

-       Herstellen der Linienführung in unversiegeltem Tiefbau auf einer Länge von insgesamt 3.285 m;

-       Herstellen der Linienführung in versiegeltem Tiefbau auf einer Länge von insgesamt 1.145 m;

-       Auslegen des Speetnetrohrverbandes in unterirdischer Bauweise auf einer Länge von insgesamt 4.555 Metern,

-       Einziehen / Einblasen von 6.790 Metern Glasfaserkabel und Mikrorohre sowie Durchführung von Montage- und Schaltarbeiten.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Nach Unterzeichnung und Inkrafttreten des Vertrages ist der Netzbetreiber (Telekom) verpflichtet, die Arbeiten innerhalb von 48 Monaten abzuschließen.

 

Die vorgenannten Beträge der Wirtschaftlichkeitslücke sind wie folgt zur Zahlung fällig:

 

1.    Teilzahlung 25 % nach Abschluss der Planungsphase (Abschluss der Wegesicherung = rd. 133.000,-- Euro)

2.    Teilzahlung 25 % nach Fertigstellung Tiefbau (Kabelkanalanlage fertig, Glasfaser eingezogen = rd. 133.000,-- Euro)

3.    Restzahlung nach Inbetriebnahme = rd. 266.000,-- Euro.

 

Parallel hierzu wird die Stadt den Zuwendungsantrag bei der Regierung von Unterfranken stellen und die einzelnen Zuwendungsraten zeitnah abrufen.

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Ausbaumaßnahmen  zur Schließung der Versorgungslücken im Breitbandnetz sind durchzuführen.

 

3.    Den Auftrag erhält die Deutsche Telekom GmbH gemäß ihrem Angebot vom 21.06.2018.

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

 

4.    Entsprechende Haushaltsmittel wurden angemeldet.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse zeitnah anzufordern.