Betreff
Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Kommandanten/Kommandantinnen bei der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Kitzingen, ab dem Jahr 2019
Vorlage
2018/252
Aktenzeichen
SG 31
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Bis zum Jahr 2017 hat das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) festgelegt, dass eine Freiwillige Feuerwehr, unabhängig von der Größe, durch eine/n ehrenamtliche/n Kommandanten/ Kommandantin und eine/n ehrenamtliche/n Stellvertreter/-in geführt wird. Die Kommandanten/Kommandantinnen und der/die Stellvertreter/in werden im Rahmen einer Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr, in geheimer Wahl, auf 6 Jahre gewählt.

 

In den zurückliegenden Jahren wurde es auch bei den Freiwilligen Feuerwehren immer schwerer Menschen zu finden, welche bereit sind Verantwortung zu übernehmen. Die Ursache liegt u. a. darin, dass die beruflichen Belastungen sehr oft vielfältiger und stärker wurden. Gleichzeitig ist auch die Beanspruchung der Feuerwehrführungskräfte durch die Vielfältigkeit der Einsätze und des hohen Verwaltungsaufwandes, im Vergleich zu früher, gestiegen. Als Reaktion auf diese Veränderungen, hat der Bayerische Gesetzgeber im BayFwG die Möglichkeit geschaffen, dass dem Kommandanten/der Kommandantin, in Ausnahmefällen, zwei Stellvertreter/Stellvertreterinnen zur Seite gestellt werden können.

 

Ein/e Feuerwehrkommandant/-kommandantin hat für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zu sorgen, Einsätze zu leiten, die Ausbildung der Mannschaft sicherzustellen und der Gemeinde in Fragen des abwehrenden Brandschutzes beratend zur Seite zu stehen. All diese Aufgaben bedeuten einen hohen zeitlichen Aufwand und ein sehr großes persönliches Engagement. Zwar hat sich in der Praxis die Regelung mit einem Kommandanten/einer Kommandantin und einem Stellvertreter/ einer Stellvertreterin bewährt, jedoch ist bei einer Feuerwehr, in der Größe der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Kitzingen zu prüfen, ob von der Möglichkeit der Ausnahmeregelung zukünftig Gebrauch gemacht werden sollte.

 

In diesem Zusammenhang wurde Kontakt zu vergleichbaren Feuerwehren in Bayern aufgenommen, bei denen von der Ausnahmegenehmigung bereits Gebrauch gemacht wird. Bei vielen ist das neue Modell erst seit März 2018 im Einsatz, bisher wurde von sehr positiven Erfahrungen berichtet. Voraussetzung für das Funktionieren ist jedoch, dass die Aufgabengebiete der einzelnen Stellvertreter klar voneinander abgegrenzt werden und gut miteinander kommuniziert wird. Hier wird auch ein Problem gesehen, da der Aufwand für die Kommunikation zwischen den Kommandanten gestiegen sei. Die Wahl eines weiteren Stellvertreters wird als richtiger Schritt gesehen, um auch weiterhin eine leistungsfähige Führung der Feuerwehr sicherzustellen. Es wurde auch immer wieder daraufhin gewiesen, dass noch keine langfristigen Erfahrungen vorliegen und der Erfolg oder der Misserfolg direkt von den handelnden Personen abhängt. Diese Auffassung wird auch von Herrn Kreisbrandrat Eckert geteilt. Dieser sieht keine allgemeine Notwendigkeit bei jeder Feuerwehr zwei Stellvertreter/-vertreterinnen zu wählen. Für Feuerwehren von der Größe der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Kitzingen kann es ggfs. notwendig werden zwei Stellvertreter/-innen zu wählen, um Personen zu finden, welche bereit sind diese Aufgaben zu übernehmen.

 

Im März 2019 finden bei der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Kitzingen, turnusgemäß die Wahlen des Kommandanten/der Kommandantin und seines Stellvertreters/ihres Stellvertreters statt. Der Feuerwehr gehören derzeit ca. 80 aktive Feuerwehrangehörige an. Im Jahr wird die Wehr durchschnittlich 250-mal alarmiert. Neben zahlreichen Fehl- und Falschalarmierungen, zählen auch schwerste Verkehrsunfälle mit mehreren Lastkraftwagen, Schwerstverletzten, tödlich verunglückten Menschen, genauso wie Brand- und Gefahrstoffeinsätze unterschiedlicher Größe, zum Einsatzspektrum der Feuerwehr. Jeder Einsatz muss sowohl einsatz-, als auch verwaltungstechnisch nachgearbeitet werden, was die Verantwortlichen inzwischen zeitlich und persönlich an die Belastungsgrenzen bringt. Neben der Einsatz- und Übungstätigkeit sind auch noch ständig Fragen der Alarmierung und des Digitalfunks mit den zuständigen Stellen zu klären und zu verbessern.

 

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Kitzingen zeichnet sich inzwischen ab, dass es Feuerwehrangehörige gibt, welche grundsätzlich bereit wären, mehr Verantwortung zu übernehmen und sich in die Führung der Feuerwehr einbringen möchten. Oftmals scheitert dieses Engagement dann jedoch daran, dass befürchtet wird die anstehenden Aufgaben nicht mit dem Beruf und der Familie vereinbaren zu können.

 

Die Entscheidung, ob es bei einer Freiwilligen Feuerwehr zwei Stellvertreterpositionen zu besetzen gibt, trifft die jeweilige Gemeinde. Der weitere Stellvertreter/-in ist ebenfalls nach den Vorgaben des BayFwG zu entschädigen. Derzeit beläuft sich die Aufwandsentschädigung für den Stellvertreter des Kommandanten auf ca. 3.800,00 EUR pro Jahr.

 

Damit sich interessierte Feuerwehrangehörige Gedanken machen können, ob sie ggfs. für eine der zu besetzenden Positionen zur Verfügung stehen, sollte die Entscheidung, ob von der Ausnahmegenehmigung Gebrauch gemacht wird oder nicht, bereits jetzt getroffen werden.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Bei der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Kitzingen werden ab der im Jahr 2019 beginnenden Wahlperiode, zwei Stellvertreter/-innen für den 1. Kommandanten gewählt und bestätigt.