Betreff
Einrichtung eines Grabfeldes / Abteilung für muslimische Bestattungen auf der Erweiterungsfläche für den Neuen Friedhof
Vorlage
2018/253
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.      Auf die Sitzungsvorlage vom 27.06.2018 für die Sitzung des Stadtrates am 05.07.2018 (2018/175) und die Beschlussfassung wird verwiesen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einrichtung eines muslimischen Friedhofes in den bestehenden städtischen Friedhöfen oder auf deren Erweiterungsflächen zu prüfen und die Ergebnisse dem Stadtrat zur Entscheidung über die weitere Vorgehenswiese vorzulegen.

 

Als Erweiterungsfläche kommt nur die in der Anlage 3 zur Sitzungsvorlage 2018/175 dargestellte Grundstücksteilfläche in Betracht, die direkt an den bestehenden Neuen Friedhof angrenzt. Erweiterungsflächen in oder an den anderen bestehenden Friedhöfen in Kitzingen sind nicht vorhanden oder nicht geeignet.

 

2.      Im Nachgang zu der Sitzung des Stadtrates am 05.07.2018 hat sich die Verwaltung wegen des in der angedachten Erweiterungsfläche vermuteten Bodendenkmals erneut mit genaueren Angaben zur erforderlichen baulichen Anlage und zur Grabungstiefe an das Landesamt für Denkmalpflege gewandt. Von dort kam mit Schreiben vom 13.08.2018 (Anlage) folgende Forderung:

 

„Mit den geplanten Erdarbeiten zur Anlage von Erdbestattungen mit einer Tiefe von bis zu 2,00 m sowie Wegeführungen sind tiefreichende Eingriffe in die Denkmalsubstanz verbunden. Um Umfang und Qualität des Bodendenkmals im o. g. Vorhabensbereich festzustellen, sind im Rahmen einer Voruntersuchung mindestens drei Sondageschnitte im Abstand von 16 m mit einer Breite von 4 m in Ost-West-Ausrichtung anzulegen. Die Bodeneingriffe sind bauvorgreifend von einer archäologisch im Fachbereich Vor- und Frühgeschichte qualifizierten Fachfirma durchzuführen. (….)“

 

Außerdem wird ausgeführt, dass das Bodendenkmal ausgegraben, geborgen und gesichert werden muss, wenn im Verlauf der Arbeiten dessen Beeinträchtigung oder Zerstörung droht.

 

Das SG Tiefbau hat ein Angebot einer entsprechenden Fachfirma eingeholt, wonach sich die Kosten allein für die Begleitung der Sondagearbeiten auf ca. 2.000,00 € belaufen. Hinzu kommen noch die Kosten für das durch die Stadt zur Verfügung zu stellende Gerät, die sich nach Aussagen des SG Tiefbau auf 3.000,00 – 5.000,00 € belaufen. Damit fallen für die Sondageschnitte bis zu ca. 7.000,00 € an. Allein dieser Aufwand erscheint zu hoch, um die Planungen für Erdbestattungen aller Art auf dieser Erweiterungsfläche weiterzuführen.

 

3.      Stattdessen sollten die zahlreichen freien Grabstellen im Neuen Friedhof daraufhin geprüft werden, ob diese zumindest der bei einer muslimischen Bestattung erforderlichen Süd-Ost-Ausrichtung entsprechen. Geeignet erscheinende Grabstätten könnten im Rahmen der geltenden Bestimmungen der Friedhofs- und Bestattungssatzung dann für muslimische Bestattungen vorgesehen werden und dies entsprechend an den Verein Selam e.V. kommuniziert werden. Kosten oder Verwaltungsaufwand entstehen für die Stadt nicht.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Es besteht Einverständnis, die Ausweisung eines Grabfeldes / einer Abteilung für muslimische Bestattungen auf der Erweiterungsfläche zum Neuen Friedhof wegen des bestehenden Bodendenkmals nicht weiter zu verfolgen.