Betreff
Antrag der CSU Stadtratsfraktion: Bürgersolarpark Harvey in FFH-Fläche
Vorlage
322/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

In der Stadtratsitzung vom 10.11.2011 wurde seitens der CSU-Stadtratsfraktion folgender Antrag gestellt um vom Stadtrat beschlossen:

 

1.      Der Stadtrat beschließt für die weitere Entwicklung auf den Flächen der Harvey Barracks das Thema Photovoltaik zu prüfen.

 

2.      Die Planungsschritte zur Realisierung des Vorhabens (Ziffer 2 bis 5 des Beschlussentwurfes Nr. 293/2011) sollen dem Stadtrat in der Sondersitzung am 01.12.2011 zur Beratung vorgelegt werden.

 

 

Planerische Rahmenbedingungen:

 

1.      Allgemeiner Sachstand Harvey Barracks

Die Rahmenplanung (aktuell nicht mehr Beschlusslage) zu den Harvey Barracks sieht im Bereich der bereits bebauten Flächen im Norden eine gewerbliche Nutzung vor. Dieses Gebiet ist in drei Teilbereiche unterteilt welche abschnittsweise entwickelbar sind. Die Erschließung soll über eine in Ost-west-Richtung verlaufende Sammelstraße durch das Quartier erfolgen. Im südlichen Bereich soll der bereits vorhandene Flugplatz als Sonderlandeplatz erhalten bleiben und ggf. auch eine Nutzung für Gewerbetreibende in diesem Gebiet ermöglichen.

 

2.      Information zum Ortstermin am 22. Juli 2011

Am 22.07.2011 fand ein Ortstermin auf Einladung und Initiative von Herrn Mdl Dr. Hünnerkopf statt. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat an diesem Termin teilgenommen.

Mittlerweile liegt der Stadtverwaltung ein Schreiben des Bayerischen Staatsminisiteriums für Umwelt und Gesundheit vor welches an die Landrätin des Landkreises Kitzingen gerichtet ist. In dem Schreiben wird seitens des Umweltministeriums bestätigt, dass die Errichtung des Solarparks mit den bestehenden Schutzbestimmungen des FFH-Gebietes in Einklang gebracht werden kann. Das Staatsministerium weist aber auch darauf hin, das genauere Festlegungen im Rahmen des Bauleitplanverfahren insbesondere in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zu erheben sind (s. Anlage).

 

3.      Wesentliche Faktoren für die Umsetzung eines Solarparks

Der südliche Bereich des Flugplatzes ist mit einer Fläche von ca. 119 ha aufgrund der selten vorkommenden Sandlebensräume als FFH-Gebiet ausgewiesen worden.

Die Überplanbarkeit dieses FFH-Gebietes und die integration eines Solarparks hängt grundsätzlich von folgenden Faktoren ab:

 

Kampfmittelverdachtsfläche

Die Kampfmittelsituation stellt sich im Bereich der Harvey Barracks wesentlich schlechter da als z. B. im Bereich der Larson Barracks. Aus den Untersuchungen ergibt sich, dass nahezu die gesamte Fläche kontaminiert ist. Nach Aussagen des Gutachters ist mit ca. 90 – 150 Bombenblindgängern auf dem Areal zu rechnen.

Um den Aufwand einer Kampfmittelräumung einschätzen zu können ist die Erarbeitung eines Konzeptes erforderlich. Das Konzept sollte dabei möglichst 2 Planungsvarianten unterstellen. Zum einen die intensive Nutzung des Geländes als Gewerbestandort und zum anderen die Nutzung als Solarpark. Da hierbei ggf. in Bezug auf die Kampfmittelräumung unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Anschließend kann abschnittsweise beurteilt werden, welche Flächen sich unter diesem Aspekt sich für eine Solarparknutzung besser eignen.

 

FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

Generell werden Photovoltaikanlagen nicht von den Privilegierungstatbeständen des §35 Abs. 1 Baugesetzbuch erfasst. Zur Prüfung der Zulässigkeit ist daher ein Bauleitplanverfahren notwendig. Liegt das Vorhaben innerhalb eines FFH-Gebietes werden der Bauleitplanung durch die europäische Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) zusätzliche Pflichten auferlegt. Soweit der Schutzzweck des Gebietes durch Planungen und Projekte erheblich beeinträchtigt wird ist eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich und durchzuführen.

 

Beeinträchtigung des Sonderlandeplatzes

Nach derzeitiger Beschlusslage des Stadtrates soll bei der Umnutzung der Harvey Barracks in ein Gewerbegebiet die Nutzung des vorhandenen Flugplatzes als Sonderlandeplatz aufrecht erhalten werden. Die Stadtverwaltung hat daher einen Antrag auf flugrechtliche Änderungsbestimmungen beim Luftamt Nordbayern zur Nachnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes als zivilen Sonderlandeplatz eingereicht. Aufgrund der bereits beschriebenen und noch nicht geklärten Kampfmittelproblematik im Bereich der Landebahn und der Abstellflächen, kann das flugrechtliche Genehmigungsverfahren derzeit nicht weitergeführt werden. Es wurde deshalb auch zwischenzeitliche die Zwischennutzung durch den Luftsportverein Kitzingen untersagt.

Die weitere Nutzung des Flugplatzes als Sonderlandeplatz muss bei der Planung des Solarparks berücksichtigt werden. Die Rahmenbedingungen (Abstände etc. ) sind mit dem Luftamt Nordbayern abzustimmen.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Eine letztendliche Beurteilung inwieweit die Umsetzung eines Solarparks im Bereich der FFH-Flächen möglich ist, hängt grundsätzlich vom Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sowie vom Ergebnis des Kampfmittelräumkonzeptes ab. Das Bauamt wird daher ein Kampfmittelräumkonzept sowie eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung in Auftrag geben und anschließend den Stadtrat über die Ergebnisse informieren. Im Vorfeld werden entsprechende Abstimmungsgespräche mit der BIMA erfolgen um das weitere Vorgehen und eine Bereitschaft zur Mitfinanzierung der Gutachten geklärt werden.

 

Für beide Auftragsvergaben wurden Mittel im Haushalt 2012 vorgesehen.

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Das Bauamt wird beauftragt umgehend Planungsschritte zur Realisierung des Bürgersolarparks unter Einhaltung von Nebenbedingungen einzuleiten.

 

3.        Das Bauamt wird beauftragt ein Kampfmittelräumkonzept für die Harvey Barracks zu vergeben und den Stadtrat über die Ergebnisse zu informieren.

 

4.        Das Bauamt wird beauftragt eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den Solarpark zu vergeben und den Stadtrat über die Ergebnisse zu informieren.

 

5.        Für die gesamte Fläche ist unter Berücksichtigung von Punkt 2, 3 und 4 ein Rahmenplan für die Entwicklung aufzustellen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.