Betreff
Antrag der SPD Fraktion zum Neubau des Kitzinger Tierheims an einem städtebaulich verträglichen Standort
Vorlage
2018/259
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit dem Schreiben (Posteingang am 22.08.2017) hat die SPD Fraktion, vertreten durch Frau Elvira Kahnt, den Antrag zum Neubau des Kitzinger Tierheims an einem städtebaulich verträglichen Standort beantragt. Auf die auf Anlage 1 wird verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Tierheim in Kitzingen befindet sich an der Kaltensondheimer Straße 52 auf dem städtischen Flurstück 3551/1 Gemarkung Kitzingen. Unter diesem Grundstück wurde im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts Kalksteinabbau betrieben. Es bestehen durch diesen flächenhaften Kalksteinabbau altbergbauliche Beeinflussungen auf das Grundstück und auf den darauf errichteten Gebäudekomplex des Tierheims. Die durch das Bergamt Nordbayern am 15.12.2016 und 16.02.2017 vorgenommenen Ortsteinsichten gaben Anlass, die Schäden im Bereich des Gebäudekomplexes zu dokumentieren und zu bewerten.

 

Das Ingenieurbüro Dr. G. Meier GmbH wurde durch die Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern mit der Durchführung einer Schadensdokumentation beauftragt. Die zuletzt im Juni 2018 durchgeführte Zustandsdokumentation kommt laut dem Büro Meier  zum Ergebnis, dass ein zeitnaher Handlungsbedarf zur Gewährleistung der Sicherheit besteht. Nach Aussagen des Bergamtes Nordbayern ist bis im Frühjahr 2019 eine Lösung zu finden.

 

Die bisherigen Bemühungen der Vertreter des Tierheims für einen Ersatzstandort waren bislang erfolglos. Nach verwaltungsinterner Prüfung gibt es im Stadtgebiet von Kitzingen kein geeignetes Grundstück für den Neubau eines Tierheims.

 

Vor dem Hintergrund der o.g. Ausführungen ist es sinnvoll eine Grundsatzdiskussion im Stadtrat über das weitere Vorgehen zu führen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es kein ausschließliches Thema der Stadt Kitzingen ist. Eine enge Abstimmung und Einbindung des Landkreises Kitzingen ist unbedingt erforderlich.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Neubau an einem städtebaulich verträglichen Standort.

 

3.    Grundsatzdiskussion in Bezug auf die Positionierung der Stadt zum Tierheim als solchem, zu geeigneten Grundstücken und zur Finanzierung des Ganzen geführt werden.