Betreff
Feststellung der Jahresrechnung 2015 und 2016 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe sowie Entlastung der Verwaltung
Vorlage
2018/264
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 und 2016 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt mit Gutachten vom 20.02.2018.

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.06.2018 und 21.06.2018 wurden die Stellungnahmen der Verwaltung behandelt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach Abschluss der Beratungen folgenden Beschluss gefasst:

 

1.      Das Gutachten des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnungen 2015 und 2016 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe wird zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

 

2.      Dem Stadtrat wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

       „Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung werden die Jahresrechnungen 2015 und 2016 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt und vorbehaltlich der Erledigung der offenen Textziffern die Entlastung erteilt.“

 

Die Textziffern sind weitgehend erledigt, über die Erledigung der noch offenen Textziffern,

 

Amt 1 TZ 8 - 10 und TZ 20 aus 2014, TZ 2.1 - TZ 2.6, TZ 4,

 

Amt 2 TZ 5 und 6,

 

Amt 6 TZ 7.1 - TZ 7.4, TZ 9, TZ 10.1 - TZ 10.4, TZ 13, TZ 17

 

wird dem Rechnungsprüfungsamt berichtet. Die bis zur Erstellung des Gutachtens zur Örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2017 noch nicht erledigten Textziffern werden vom Rechnungsprüfungsamt zur weiteren Überwachung wieder aufgenommen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Feststellung der Jahresrechnung 2015 und 2016 (Abstimmung mit Oberbürgermeister)

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung werden die Jahresrechnungen 2015 und 2016 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für  Alten- und Pflegehilfe Kitzingen nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt.

 

3.    Entlastung der Verwaltung (Abstimmung mit Ausschluss Oberbürgermeister)

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung werden für die Jahresrechnungen 2015 und 2016 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen der Verwaltung die Entlastung erteilt.