Betreff
Bauleitplanung Gemeinde Biebelried; Aufstellung 11. Änderung Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan Sondergebiet "Solarpark" OT Biebelried sowie Sondergebiet "Solar I" OT Kaltensondheim; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff entlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2018/269
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

 

Die Gemeinde Biebelried hat in ihrer Sitzung am 05.07.2018 die Aufstellung einer 11.  Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, der die beiden Projekte

 

-       Errichtung einer 750 kWp Photovoltaik Freiflächenanlage (Solarpark im Bereich der Alten Straße, OT Biebelried) – SÜDWERK Projektgesellschaft mbH

-       Errichtung einer 750 kWp Photovoltaik Freiflächenanlage (Solarpark I Kaltensondheim) – SUNTEC Energiesysteme GmbH

 

für ein gemeinsames Flächennutzungsplanverfahren beinhaltet.

Die vorstehende Änderung des Flächennutzungsplanes wird damit die Darstellung von Sondergebietsflächen  Photovoltaik in beiden Gebieten (siehe beiliegender Lageplan – Anlage 2)  zum Inhalt haben.

 

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Aufstellung der nachgenannten Bebauungspläne beschlossen:

 

a)    Bebauungsplan SO „Solarpark im Bereich der Alten Straße“, OT Biebelried

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bezieht sich alleine auf eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 455 der Gemarkung Biebelried (s. beil. Lageplan – Anlage 3).

 

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von ca. 2,63 ha westlich von Biebelried entlang der hier von Nordost nach Südwest verlaufenden BAB A3. Die Lage ist direkt an der Autobahn A3, ca. 0,6 km südwestlich der Ausfahrt Rottendorf, auf der westlichen Seite der Autobahn. Das ebene, leicht nach Süden abfallende Areal wird derzeit landwirtschaftlich und ackerbaulich genutzt.

 

Auf dieser Fläche sollen ca. 2.700 Solarmodule mit einer Gesamtleistung von ca. 705 kWp errichtet werden.

 

Bebauungsplan „SO Solar I, OT Kaltensondheim

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bezieht sich alleine auf eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 215 der Gemarkung Kaltensondheim (s. beil. Lageplan – Anlage 4).

 

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von ca. 1,42 ha nordöstlich von Kaltensondheim entlang der hier von Nord nach Süd verlaufenden BAB A7. Die Lage ist direkt an der Autobahn A7, ca. 2,5 km südlich der Ausfahrt Biebelried, auf der westlichen Seite der Autobahn. Das ebene, nur leicht nach Osten ansteigende Areal wird derzeit landwirtschaftlich und ackerbaulich genutzt.

 

Auf einer  Fläche von 1,17 ha sollen ca. 2.700 Solarmodule mit einer Gesamtleistung von 705 kWp errichtet werden.

 

Die öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung der beiden Bebauungspläne erfolgte in der Zeit vom 27.09. bis 12.10.2018.

 

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 07.09.2018 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 12.10.2018 abzugeben.

Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme wurde bis zum 09.11.2018 beantragt.

 

 

 

Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um Stellungnahme gebeten:

SG 61 – Stadtplanung/Bauordnung

SG 23 – Liegenschaftsverwaltung

SG 63 – Tiefbauverwaltung

 

Ergebnis hierzu:

Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder Anregungen zu der Aufstellung der genannten Bauleitverfahren genannt worden.

 

 

Fazit:

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung der Bebauungspläne.

Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Ergebnis der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitteilen.

 

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitzuteilen.