Betreff
Einführung von „Handyparken“ in der Stadt Kitzingen
Vorlage
2018/296
Aktenzeichen
SG 31
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Immer mehr Städte ermöglichen Autofahrern, bei der Nutzung von gebührenpflichtigen Parkplätzen, ihren Parkschein mit dem Handy zu lösen. Für die Parkenden bedeutet dies, dass sie nicht mehr nach Kleingeld suchen müssen. Auf die Stadt Kitzingen sind verschiedene Anbieter zu diesem Thema zugegangen. Es werden derzeit zwei unterschiedliche Modelle angeboten, wobei die Grundprinzipien sehr ähnlich sind.

 

Nutzt ein Autofahrer einen gebührenpflichtigen Parkplatz, geht er wie bisher zum nächsten Parkscheinautomaten. Über eine App des Anbieters, muss ein Zahlen- oder QR-Code in das Handy eingegeben werden, wodurch der genutzte Parkplatz registriert wird. Anschließend muss das Kfz-Kennzeichen, die gewünschte Parkdauer und die Buchung im System eingegeben werden. Sollte die Parkzeit kürzer als geplant ausfallen, kann der Parkvorgang vom Handy aus auch vorzeitig beendet werden. In diesem Fall wird nur die Gebühr für die tatsächliche Nutzung verrechnet. Sollte die Nutzung jedoch länger dauern als geplant, z. B. aufgrund eines Arztbesuches, kann die Parkzeit über das Handy bis zur maximal erlaubten Höchstparkzeit verlängert werden.

 

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung, müssen die Mitarbeiterinnen der VÜD auf das System des Anbieters zugreifen, da jetzt nicht mehr nur visuell kontrolliert werden kann, ob ein Parkschein gelöst und hinterlegt wurde. Dazu wird das Kfz-Kennzeichen ins System eingegeben, sofern ein Parkvorgang aktiviert wurde, wird dies, mit den dazugehörigen Angaben, angezeigt. Entsprechend der so gewonnenen Informationen kann ggfs. ein Parkverstoß verwarnt werden.

 

Im Bereich der Abrechnung der Parkgebühren unterscheiden sich die Anbieter. Bei einem Anbieter werden die Kosten auf die Nutzer umgelegt, indem dieser zusätzlich zu den anfallenden Parkgebühren einen Betrag bezahlen muss. Z. B. bei 1,00 € Parkgebühren, würden 0,20 € zusätzlich verrechnet werden. Bei dieser Variante würden der Stadt Kitzingen keine bzw. kaum Kosten entstehen.

 

Bei einem anderen Anbieter würde die Stadt Kitzingen einen gewissen Prozentsatz, von den durch „Handyparken“ eingenommenen Gebühren, an den Anbieter abführen. Die Höhe dieses Prozentsatzes müsste zwischen dem Anbieter und der Stadt Kitzingen ausgehandelt werden. Wie hoch die Kosten für die Stadt Kitzingen wären, hängt bei diesem Modell davon ab, wie gut das „Handyparken“ genutzt wird. Hier würden die gesamten Kosten zu Lasten des Budgets der Verkehrsüberwachung gehen.

 

Es sollte darüber beraten und beschlossen werden, ob die Stadt Kitzingen das „Handyparken“ nach einer Ausschreibung einführen möchte und ob die Kosten von der Stadt Kitzingen getragen oder auf die Nutzer umgelegt werden sollen.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      In der Stadt Kitzingen soll das „Handyparken“ eingeführt werden.

 

3 a. Die Kosten werden durch die Stadt Kitzingen getragen.

 

Alternativ:

 

3 b. Die Kosten werden auf die Nutzer des „Handyparkens“ umgelegt.

 

4.      Der Oberbürgermeister wird ermächtigt nach einer Ausschreibung einen entsprechenden Vertrag zu abzuschließen.