Betreff
Änderung des Grundschul-Sprengels der St.-Hedwig-Schule sowie der Grundschule Siedlung
Vorlage
2018/304
Aktenzeichen
SG 13/nk
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Ausgangssituation

 

Das bayerische Schulsystem bietet vielfältige Wege und Möglichkeiten, insbesondere auch für Grundschüler. Ab dem kommenden Jahr wird an der Grundschule St. Hedwig der „Offene Ganztag“ angeboten, in der Grundschule Siedlung gibt es seit Jahren den „Gebundenen Ganztag“ als Angebot.

 

Am Nachmittag wird an beiden Schulen sowie in der Außenstelle der St. Hedwig-Schule in Sulzfeld Mittags- und Hausaufgabenbetreuung angeboten. Seit November stehen zudem 75 neue Hortplätze im Bereich der Siedlungsschule für die Kinder zur Verfügung.

 

Durch diese vielfältigen Schul- und Betreuungsformen haben die Familien eine gute Auswahl, das für sie passende Angebot auszuwählen. Auf der anderen Seite schafft es zusätzliche Probleme, an beiden Grundschulen gleichwertige Lehr- und Lernbedingungen zu gewährleisten. So wurde Mitte 2018 deutlich, dass wegen fehlender Schülerzahlen an der Grundschule Siedlung nur drei Klassen mit je 28 Kindern gebildet werden können. Umgekehrt hatte die St. Hedwig-Schule mehr Kinder, als sie bei vernünftiger Klassenbildung haben sollte.

 

Für den Sachaufwandsträger Stadt Kitzingen wiederum ist es neben gleich guten Lehr- und Lernbedingungen ein wichtiges Kriterium, dass die Schulsprengel von ihrer Lage (Schulwegbeförderungskosten) und Größe zur jeweiligen Schule passen. So war bereits vor etwa 15 Jahren der gesamte Stadtteil Etwashausen dem Sprengel der Grundschule Siedlung zugewiesen worden, weil hier zu viele SchülerInnen waren und dort freie Kapazitäten.

 

  1. Lösungsansätze

 

Der Situation im vergangenen Sommer wurde in enger Abstimmung mit dem Schulamt und beiden Grundschul-Leiterinnen mittels sogenannter Zuweisungen durch das Staatliche Schulamt begegnet.

 

Konkret gehen nun einige Kinder (nach Absprache mit den Eltern) in die Siedlungsgrundschule, obwohl sie im Sprengel der St. Hedwig-Schule wohnen. Das Instrument der Zuweisung ist nach Aussage des Schulamtes „nur als Ausnahme zur Regelung von Engpässen anwendbar. Um dauerhaft gleiche Bedingungen zu schaffen, sei eine Sprengeländerung nach dem Bay. Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes notwendig.“

 

In intensiven Gesprächen zwischen Schulamt, Schulleitungen und der Stadtverwaltung (SGL 13, AL 1) wurden alle Optionen der Sprengeländerung geprüft. Es wurde sogar erwogen, einen sogenannten Grundschul-Verbund zu bilden, bei dem beide Schulen einen Sprengel bilden. Die Erfahrungen des bis lang einzigen Grundschul-Verbundes in ganz Bayern haben diesen Gedanken schnell beendet. Sowohl die Schulen als auch der Sachaufwandsträger haben vor den nicht mehr erfüllbaren Elternwünschen kapituliert und sind zum alten System zurückgekehrt.

 

  1. Handlungsempfehlung für Kitzingen

 

Ein Blick auf den Stadtplan von Kitzingen hat bei geplanter Sprengelbildung nahegelegt, das ehem. Gebiet der Marshall Heights künftig dem Sprengel der Grundschule Siedlung zuzuordnen.

 

Neben der Tatsache, dass dieses neue Wohngebiet mit nur zwei Straßen (Marshall-Heights-Ring, Levi-Strauss-Straße) räumlich gut abgrenzbar ist, spricht ein weiteres Argument dafür. Die dort wohnhaften Kinder haben wegen der Entfernung zur St. Hedwig-Schule ohnehin einen Beförderungsanspruch, sodass bei der Beförderung in die Grundschule Siedlung hier keine oder kaum zusätzliche Beförderungskosten entstehen. Es müssen nur die Buslinien angepasst werden.

 

Nach den derzeit der Schulleiterin der St. Hedwig-Schule vorliegenden Schüler- und Jahrgangslisten sind ab dem kommenden Schuljahr insgesamt 11 Kinder von der Sprengeländerung betroffen. Das Schulamt und die Grundschulleitungen empfehlen, die neue Regelung zunächst nur für die künftigen Erst- bis Drittklässler anzuwenden. D. h., dass die derzeitigen Drittklässler das wichtige 4. Schuljahr noch in der bisherigen Schule ableisten sollen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dieser Empfehlung zu folgen und der vorgeschlagenen Sprengeländerung zuzustimmen, um das Sprengeländerungsverfahren einleiten zu können.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, das Gebiet der ehem. Marshall Heights (Marshall-Heights-Ring, Levi-Strauss-Straße) ab dem Schuljahr 2019/2020 dem Schulsprengel der Grundschule Siedlung zuzuordnen.