Betreff
Roxy Kino;
Antrag der Roxy Kitzingen e. G. auf Gewährung eines einmaligen außerordentlichen Zuschusses
Vorlage
2018/307
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Genossenschaft Roxy Kitzingen e. G. beantragte mit Schreiben vom 22.10.2018 einen einmaligen außerordentlichen Zuschuss in Höhe von 95.000 €, um die für die Wiedereröffnung des Roxy Kinos notwendigen brandschutzrechtlichen und baulichen Maßnahmen durchführen zu können.

 

Aus rechtlicher Sicht besteht die Möglichkeit einer Beteiligung der Kommune an einer Genossenschaft wie der Roxy Kitzingen e. G. Die Gewährung eines Zuschusses an eine Genossenschaft ist ebenso möglich.

 

Die Prüfung der beihilferechtlichen Belange hat ergeben, dass es sich bei dem beantragten Zuschuss um eine Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV handelt. Der Zuschuss stellt eine Beihilfe für kulturelle Zwecke dar, so dass die Beihilfe als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen wird und keiner Notifizierung bedarf.

 

Die Kosten der notwendigen baulichen Maßnahmen belaufen sich gemäß Kostenberechnung des Architekturbüros Hertel vom 23.08.2018 auf insgesamt 140.380 €. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen können zum Teil durch Fördergelder des Landes und des Bundes finanziert werden. Die Finanzierungslücke zwischen den Kosten der baulichen Maßnahmen und der sonstigen Förderung soll durch den Zuschuss der Stadt Kitzingen in Höhe von 95.000 € geschlossen werden. Bei einer größeren Finanzierungslücke sind die Mehrausgaben von der Roxy Kitzingen e. G. zu tragen. Geringere Kosten sowie Mehreinnahmen gegenüber den in der Finanzplanung vom 27.11.2018 dargelegten Beträgen beispielsweise durch weitere Fördergelder und Spenden führen zu einer Minderung des Zuschusses der Stadt Kitzingen in gleicher Höhe.

 

Die Ausgaben für die Erneuerung der Vorführtechnik werden durch das vorhandene Eigenkapital (Genossenschaftsanteile) sowie durch Spenden finanziert.

 

Nach interner Abstimmung hat die Stadt Kitzingen bereits einen für Veranstaltungen benötigten Beamer für den Kinosaal Roxy 2 beschafft. Dieser wird dem Roxy Kino als Leihgabe überlassen. Die Kosten für den Beamer belaufen sich auf 7.210 €.

 

In der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 05.11.2018 wurde als Zuschussbedingung vereinbart, dass die Roxy Kitzingen e. G. der Stadt Kitzingen ermöglicht, das Kino für bis zu fünf Veranstaltungen jährlich kostenfrei zu nutzen. Seitens der Roxy Kitzingen e. G. wurde dieser Forderung zugestimmt, die Nutzungsdauer jedoch auf vier Stunden pro Veranstaltung begrenzt sowie eine Reinigungsgebühr in Höhe von 30 € pro Veranstaltung gefordert.

Nach Meinung der Verwaltung sollte hinsichtlich der Zuschusshöhe von 95.000 € der Stadt Kitzingen die Nutzung des Kinos ohne zeitliche Beschränkung und ohne zusätzliche Kosten ermöglicht werden (vgl. Nr. 11 der Zuschussvereinbarung).

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Genossenschaft Roxy Kitzingen e. G. wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 95.000 € gewährt, um die Durchführung der für die Wiedereröffnung des Roxy Kinos notwendigen brandschutzrechtlichen und baulichen Maßnahmen zu ermöglichen.

 

3.    Der beiliegenden Zuschussvereinbarung zwischen der Roxy Kitzingen e. G. und der Stadt Kitzingen wird zugestimmt. Herr Oberbürgermeister Müller bzw. sein Vertreter wird ermächtigt, die Zuschussvereinbarung zu unterzeichnen.

 

Unwesentliche Änderungen der Zuschussvereinbarung bleiben vorbehalten.