Nachrüstung von Gemeinschafts-Duschen in der Egerländer Straße 22, 24, 26
1. Ausgangssituation:
Der Stadtrat
hat am 17.04.2018 beschlossen, alle Wohnungen im Notwohngebiet mit Warmwasser
auszustatten (Anlage 1, Sitzungsvorlage 2018/099 vom 17.4.2018). Im Gebäude
Tannenbergstraße 37 hat mittlerweile jede Wohneinheit Zugriff auf eine
Nasszelle mit Warmwasser.
In den
Wohnblöcken Egerländer Straße 22, 24 und 26 befinden sich, nach einer Bestandsaufnahme,
ca. 20 Nasszellen, die nicht über einen Warmwasseranschluss verfügen. (Anlage
2, Übersichtsplan)
Eine
Nachrüstung der fehlenden Wohnungen mit jeweils einem Gas- oder
Elektrodurchlauferhitzer pro Wohnung verbietet sich laut zweiter Aussage der
Licht-, Kraft- und Wasserwerke GmbH wegen der fehlenden Anschlusswerte bzw.
Leitungsdurchmessern. Die Tiefbaukosten für einen neuen Stromanschluss liegen
laut Schätzung der Licht-, Kraft- und Wasserwerke bei ca. 150.000,00 €. Somit
waren Alternativen zur Versorgung der Wohnungen zu suchen.
Daraufhin wurden verschiedene Möglichkeiten
erarbeitet, diskutiert und der AG Soziale Stadt vorgestellt.
2. Empfehlung:
Innerhalb der AG Soziale Stadt
wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten konträr diskutiert, im Ergebnis
empfiehlt die AG mehrheitlich die „Gemeinschaftsduschen pro Wohnblock“.
Dabei handelt es sich um die Versorgung
der Wohnblöcke mit jeweils einer Gemeinschaftsdusche (m/w) pro Block. Hier
würden drei leere Wohnungen in Anspruch genommen werden und rein als
Duschwohnungen fungieren. Die Verwaltung sieht hierfür derzeit folgende leer
stehenden Wohnungen vor (siehe Anlage 3):
in dem Wohnblock Egerländer 22,
EG, 1. Tür,
in der Egerländer 24, 1. OG, 2.
Tür,
in der Egerländer 26, 1.OG, 4.
Tür.
Es müsste jedes Bad sanitärtechnisch
hergerichtet werden und vandalismussichere Armaturen erhalten. Außerdem erfolgt
eine bauliche Änderung durch Schaffung von Durchbrüchen und Einziehen neuer
Wände im Trockenbau. Bauliche Anpassungen zur Sicherung der Privatsphäre sind
zu prüfen und umzusetzen.
Vorteil:
·
kostengünstige
Alternative zur Warmwassererzeugung zur Körperwäsche, Kostenschätzung liegt bei
ca. 19.500 € pro Bad, also insgesamt rd. 58.500,- €. Die Kostenschätzungen
wurden durch die Verwaltung unter Zuhilfenahme von Großhandelspreisen und
Erfahrungswerten erstellt.
·
Umbauaufwand
nur für eine Wohnung pro Gebäude
·
technisch
machbar ohne Aufrüstung des Stromnetzes
Nachteil:
·
Benutzung
erfolgt über Schlüsselausgabe und –rücknahme durch den Hausmeister mit
entsprechender zeitlicher Bindung an die Hausmeistersprechstunden, die auch
telefonisch vereinbart werden können.
·
Gefahr
von Vandalismusschäden, erhöhter Bauunterhalt
·
keine
Beaufsichtigung hinsichtlich der Benutzung möglich.
·
pro
Gebäude wird eine Wohnung zweckentfremdet und steht nicht für Wohnraum zur
Verfügung.
·
Ab
Freitagmittag und über das Wochenende bzw. an Feiertagen stehen die Duschen
nicht zur Verfügung.
·
tägliche
Reinigung durch Fremdpersonal nötig, monatlich ist mit 950,- € netto oder ca.
1.130,- € brutto zu rechnen (hier liegt ein Angebot einer Reinigungsfirma vor,
die Reinigung mit eigenem Personal würde die Stadt rd. 2.170,- € (AG-Aufwand)
kosten).
Die AG Soziale
Stadt spricht folgende Empfehlung aus:
„Die AG „Soziale Stadt“ empfiehlt die
Versorgung der Wohnblöcke mit jeweils einer Gemeinschaftsdusche m/w pro Block“.
Diese Empfehlung
unterstützt die Verwaltung.
3. Haushaltsmittel:
Da auf HH-Stelle 4351.9453 im
Jahr 2019 300.000,00 € bereitgestellt werden, wird dieser Betrag für die
Umsetzung herangezogen. Die Realisierung aller drei Blöcke wird im II. Quartal
2019 abgeschlossen sein.
4. Alternative
Varianten:
4.1.: Versorgung jeder einzelnen Wohnung
(Nasszelle) mit einem Elektro-Boiler,
10l Fassungsvermögen, Leistungsaufnahme ca. 2 kW. Es wären ca. 20 Nasszellen
nachzurüsten.
Vorteil:
·
relativ
kostengünstige Möglichkeit der Warmwassererzeugung (rd. 40.000,00 € bei
geschätzten Kosten von 2.000,- € pro Anschluss inkl. Installation)
·
technisch
machbar, Leistungswerte von 18 kW pro Wohnblock können eingehalten werden (bei
einer hoch geschätzten Auslastung von 50 v. H.)
·
Warmwasser
wird im eigenen Wohnbereich, geschützt von Dritten, zur Verfügung gestellt.
Nachteil:
·
Umbau
in den einzelnen Wohnungen ist nötig, diese müssen mit Zustimmung der Mieter
betreten werden,
·
zwar
hat damit jede Wohneinheit Zugang zu Warmwasser, aber nur mit kleinen Mengen,
die i. d. R. nicht zur Körperwäsche geeignet sind, da teilweise drei Parteien
auf eine Nasszelle zugreifen (Daher wurde dieses Konzept vom ZGM nicht
weiterverfolgt).
4.2.: Versorgung der Wohnblöcke mit einem zentralen Duschcontainer (getrennt
zwischen Mann und Frau mit versetzten Eingängen). Der Container hat eine
zentrale, frostsichere Anschlussbox. Nach Rücksprache mit der LKW sind die
vorhandenen Leistungen nicht ausreichend, insbesondere kann der Container nicht
von einer bestehenden Leitung aus einem der Wohnblöcke versorgt werden. Hier
wäre ein neuer Versorgungsstrang von der nächsten 20 kV-Leitung zu ziehen
(siehe hierzu Eingangsbemerkung, Punkt 1).
Vorteil:
·
kein Umbauaufwand
in den Gebäuden
·
Container
kann bei Ende der Benutzung im Notwohngebiet an anderer Stelle weiterbenutzt
werden.
Nachteil:
·
rel.
teuer (vorliegende Kostenschätzung lt. Vorschlag von Stadtrat Steinruck liegt
bei mind. 117.000,00 € zuzüglich Tiefbaukosten, ca. 150.000,- €, für den oben
genannten Anschluss).
·
Ab
Freitagmittag und über das Wochenende bzw. an Feiertagen stehen die Duschen
nicht zur Verfügung (Öffnungszeiten nur während der Anwesenheitszeiten des
Hausmeisters).
·
Gefahr
von Vandalismusschäden, erhöhter Bauunterhalt (steht im Außenbereich).
·
nur
geringe Beaufsichtigung hinsichtlich der Benutzung möglich.
·
tägliche
Reinigung durch Fremdpersonal nötig, monatlich ist mit rd. 1.000,- € zu rechnen
(ein Angebot einer Reinigungsfirma liegt der Verwaltung vor).
·
gestörte
Privatsphäre (Umkleidemöglichkeiten sind nicht gegeben)
4.3.: Die Betreuung der Dusche im
Wegweiser ist nicht die Aufgabe des Hausmeisters. Es ist lediglich möglich für
einen abgeschlossenen, separierten Duschraum die Schlüssel zeitweilig
auszugeben.
Die
Räumlichkeiten des Wegweisers sind nicht dafür ausgerichtet. Die
Aufenthaltsräume bilden mit dem Duschraum eine Einheit. Es gibt keine
Abgeschlossenheit.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtratsbeschluss Nr. 2018/099 vom 17.4.2018 wird in Nr. 2 aufgehoben.
3. In den Wohnblöcken Egerländer Straße 22, 24 und 26 wird jeweils eine frei stehende Wohnung zu einer Gemeinschaftsdusche gemäß Empfehlung der AG Soziale Stadt umgebaut.
4. Haushaltsmittel stehen auf der HH-Stelle 4351.9453 bereit.