Betreff
Vollzug Baugesetzbuch; 4. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Rödelsee; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2019/006
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

 

Der Gemeinderat Rödelsee hat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 26.11.2018 im Bereich des Bebauungsplanes „Schlossgrund“ gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

Inhalt der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Anpassung des Änderungsbereiches an den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan „Schlossgrund“ und der damit verbundenen folgenden Änderung der bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes:

-       Festsetzung einer Fläche für „Dorfgebiet“ (MD) anstelle der bisherigen Nutzung „Mischgebiet“ (MI) auf den Fl.Nrn. 797 (Teilfläche), 798 (Teilfläche), 799 (Teilfläche), 800 (Teilfläche) und 802

-       Festsetzung einer Fläche für „Dorfgebiet“ (MD) anstelle der bisherigen Nutzung „Grünflächen“ auf den Fl.Nrn. 797 (Teilfläche), 798 (Teilfläche), 799 (Teilfläche)

-       Festsetzung einer „Fläche für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses“ anstelle der bisherigen Nutzung „Mischgebiet“ (MI) auf der Fl.Nr. 800 (Teilfläche)

-       Teilumverlegung der Fernwasserleitung im Bereich der Fl.Nr. 794, 795/1, 797, 798 und 799

-       Festsetzung einer „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ anstelle der bisherigen Nutzung „Fläche für die Landwirtschaft“ auf der Fl.Nr. 192, Gemarkung Fröhstockheim.

 

(Übersichtslageplan – siehe beiliegender Lageplan – Anlage 1)

(Umgriff des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes  – siehe beiliegender Lageplan – Anlage 2)

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes erfolgt in der Zeit vom 10.12.2018 bis 10.01.2019.

 

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 06.12.2018 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 10.01.2019 abzugeben.

Eine Fristverlängerung bis zum 25.01.2019 wurde beantragt, aber seitens der Gemeinde Rödelsee nicht für notwendig erachtet. Begründet wurde dies damit, dass bereits bei der ersten bzw. frühzeitigen Auslegung von Seiten der Stadt Kitzingen keine Einwände gegen die Planung bestanden und sich an der Planung keine Änderung ergaben.

 

Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um Stellungnahme gebeten:

SG 61 -  Stadtplanung / Bauordnung

SG 23 -   Liegenschaftsverwaltung

SG 63 – Tiefbauverwaltung

 

Ergebnis hierzu:

 

Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder Anregungen zu dem Entwurf des Flächennutzungsplanes (4. Änderung) genannt worden.

 

Fazit:

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken gegen die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Ergebnis der Gemeinde Rödelsee mitteilen.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Gemeinde Rödelsee mitzuteilen.