Betreff
Erlass einer Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Kitzingen (Musikschulgebührensatzung)
Vorlage
2019/065
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Es wird zunächst auf den Sachvortrag der Sitzungsvorlage 2019/015 zum Erlass der Musikschulsatzung verwiesen.

 

Neben der Satzung über die Benutzung der Musikschule ist getrennt davon gem. Art 2 Abs. 1 KAG eine gesonderte Musikschulgebührensatzung zu erlassen. Diese wurde seitens SG 30 zusammen mit der Musikschule erarbeitet und ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

Sie enthält inhaltlich die wesentlichen Regelungen der bisherigen Gebührenordnungen, in denen die Gebühren bislang durch die Musikschulleitung jeweils für ein Jahr festgelegt wurden (vgl. Anlage 2, Gebührenordnung für das Schuljahr 2018/2019). Die Gebühren wurden in den vergangenen Jahren jeweils um 2 % für jedes Schuljahr erhöht.

In der Musikschulsatzung werden die Gebühren ab dem Schuljahr 2019/2020 erneut um 2 % erhöht.

 

Eine weitere Darstellung der Satzungsinhalte erfolgt im mündlichen Sachvortrag in der Sitzung.

 

 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Kitzingen (Musikschulgebührensatzung).