Betreff
Höchstspannungsleitung Brunsbüttel - Großgartach (Vorhaben Nr. 3 BBPlG), Abschnitt E (Arnstein - Großgartach); Bundesfachplanung: Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 9 NABEG
Vorlage
2019/126
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

 

Die Vorhabenträger Tennet TSO GmbH und TransnetBW GmbH planen den Neubau einer Gleichstromverbindung zwischen den Netzverknüpfungspunkten Brunsbüttel und Großgartach, als Erdkabel. Es handelt sich dabei um das Vorhaben 3 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG), für das die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanungsverfahren durchführt.

 

Am 28.04.2017 haben die o.g. Vorhabenträger einen Antrag auf Durchführung des Bundesfachplanungsverfahrens gemäß § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) für den Abschnitt E (Arnstein – Großgartach)– bei der Bundesnetzagentur gestellt. Ziel der Bundesfachplanung ist die Festlegung eines raum- und umweltverträglichen Trassenkorridors, innerhalb dessen im darauffolgenden Planfeststellungsverfahren der konkrete Verlauf der Leitungstrasse bestimmt wird.

Nach der Beteiligungsphase wird ein Erörterungstermin stattfinden, in dem die vorgebrachten Einwendungen thematisiert werden. Erst danach wird über den Verlauf des Trassenkorridors entschieden.

 

Vorschlagsstraßenkorridor:

Der von den o.g. Vorhabenträgern vorgeschlagene Trassenkorridor verläuft in dem Abschnitt E in südwestlicher Richtung westlich an Arnstein vorbei. Zwischen Zellingen und Thüngersheim wird der Main gequert. Die Stadt Würzburg wird westlich in einem Abstand von rund fünfzehn Kilometern umfahren. Südwestlich von Würzburg trifft der Korridor auf die A 81 und verläuft auf einer Länge von zehn Kilometern bis Tauberbischofsheim parallel zur Autobahn. Auch anschließend folgt der Verlauf – teils in gewisser Distanz, teils gebündelt – der Autobahn.  Nordöstlich Möckmühl verläuft der Vorschlagsstraßenkorridor abseits der Autobahn weiter in südwestlicher Richtung und passiert Möckmühl nördlich und westlich. Bei Oedheim wechselt der Verlauf in südlicher Richtung und weiter in westliche Richtung bis Kochendorf. Dort greift der Vorschlag der Vorhabenträger, den Vorschlag des Landes Baden-Württemberg auf, die Salzbergwerke der Südwestdeutschen Salzwerke AG mit einem untertägigen Verlauf zu nutzen. Gegenstand des Vorschlags ist, den untertägigen Verlauf bis kurz vor den Netzverknüpfungspunkt Großgartach zu führen.

 

Alternativer Trassenverlauf:

Für den Abschnitt E liegen verschiedene groß- und kleinräumige Alternativen vor. Östlich Werneck verläuft eine großräumige Alternative über längere Distanz gen Süden und umgeht damit Würzburg östlich. Nach der Querung der A 3 östlich des Autobahnkreuzes Biebelried und der A 7 verschwenkt der Korridor bei Erlach in westlicher Richtung und kreuzt darauf den Main südlich Sommerhausen. Der angrenzende Ochsenfurter Gau wird mit einer Variante in südwestlicher Richtung westlich Giebelstadt gequert, die andere Variante folgt dem Verlauf in westlicher Richtung, teilt sich kurz hinter der Landesgrenze noch einmal kleinräumig auf und trifft an der A 81 auf den Vorschlagskorridor.

Bei dieser Variante wäre das Stadtgebiet Kitzingen mit wenigen Quadratmetern im Bereich der BAB-Anschlussstelle „Kitzingen“ betroffen.

 

Die geplanten Trassenkorridore sowie die vorgeschlagenen Alternativen sind auf den beiliegenden Lageplänen (Anlagen 1 und 2) ersichtlich.

 

Die öffentliche Auslegung der Trassenkorridore erfolgt in der Zeit vom 04.04.2019 bis zum 03.06.2019.

 

 

 

 

Die Stadt Kitzingen  wurde mit Schreiben vom  27.03.2019 gemäß § 9 NABEG von der Bundesnetzagentur aufgefordert, ihre Stellungnahme zu den von den Vorhabenträgern vorgelegten Unterlagen bis zum 03.06.2019 abzugeben.

 

Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um Stellungnahme  gebeten:

SG 61 – Stadtplanung / Bauordnung

SG 23 – Liegenschaftsverwaltung

SG 63 – Tiefbauverwaltung

 

 

 

Ergebnis hierzu:

Seitens der beteiligten  Fachstellen sind keine Bedenken oder Anregungen zu den geplanten Trassenkorridoren genannt worden.

 

 

Fazit:

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken gegen die geplanten Trassenkorridore.

Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Ergebnis der Bundesnetzagentur in Bonn mitteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauauschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Bundesfachplanungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt,  das Beschlussergebnis der Bundesnetzagentur in Bonn mitzuteilen.