Betreff
Antrag der KIK-Fraktion den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der zukünftigen Verfahrensweise zur Erarbeitung der städtischen Haushalte entsprechend den nachfolgenden Erläuterungen bis Ende April 2012 zu beraten und zu beschließen
Vorlage
109/2012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Stellungnahme der KIK-Fraktion laut Antrag vom 18.03.2012:

 

Die Kommunale Initiative Kitzingen beantragt den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der zukünftigen Verfahrensweise zur Erarbeitung der städtischen Haushalte entsprechend den nachfolgenden Erläuterungen bis Ende April 2012 zu beraten und zu beschließen.

Das Stadtratsgremium ist sich mehrheitlich einig, dass für die Aufstellung der städtischen Haushalte eine neue Systematik gefunden werden muss, um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten. Wie bereits während der Haushaltsberatungen 2012 mündlich vorge-tragen, bietet folgendes schrittweise Verfahren einen praktikablen Weg, ohne Zeitdruck und ohne Einschränkung der politischen Willensbildung der Stadtratsfraktionen eine klar strukturierte und systematische Aufstellung der städtischen Haushalte zu ermöglichen.

1.      Nach der Verabschiedung des Haushaltes 2012 wird das Stadtratsgremium aufge­fordert für die Beratungen zum Haushalt 2013 im Vorfeld entsprechende Anträge zu formulieren und bis zum Stichtag 30.5.2012 einzureichen

2.      Diese Anträge werden seitens der Verwaltung gebündelt, finanz- und umsetzungs­technisch kommentiert und bis zum 20.Juli dem Gremium zur Beschlussfassung vor-gelegt. Daraus entsteht ein Maßnahmenkatalog.

3.      Bis 30.September hat die Verwaltung dann Gelegenheit, die für die Einstellung in den Haushalt notwendigen Prüfungen durchzuführen, entsprechend der KommHV die Kosten zu ermitteln, Pläne zu erstellen und die Zuschussfragen zu klären.

4.      Ab 15.Oktober befasst sich das Stadtratsgremium mit den im Juli beschlossenen Maßnahmen unter Einbeziehung der nun vorliegenden Unterlagen der Stadtverwal-tung, um eine Prioritätenliste festzulegen.

5.      Diese beschlossene Prioritätenliste bildet die Basis für die Erstellung des Haushalts-planes, inkl. mittelfristiger Finanzplanung.

6.      Die Verabschiedung des Haushaltes erfolgt dann im Dezember, spätestens Anfang Januar. Somit stehen der Verwaltung nach Erlangung der Rechtskraft volle 12 Mona-te zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zur Verfügung.

7.      Bei Anfall unabwendlicher Maßnahmen, die während des Haushaltsjahres erwach-sen, muss die Prioritätenliste kurzfristig den aktuellen Erfordernissen durch Be-schluss des Stadtrates angepasst werden.

8.      Bei Aufnahme der jeweiligen Maßnahme in den Haushaltsplan ist ein Projektverant-wortlicher und dessen Stellvertreter zu benennen. Über den Fortgang und die Ent-wicklung der einzelnen Maßnahmen ist dem Stadtrat im vierteljährlichen Turnus Bericht zu erstatten.

9.      Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Eventuell nach dem fixierten Termin ein­gehende Anträge bleiben unberücksichtigt.

 

Durch die einvernehmliche Festlegung eines systematischen Ablaufes für den Prozess der Haushaltsaufstellung können zukünftig viele Irritationen unter den Fraktionen sowie zwischen dem Stadtratsgremium und der Stadtverwaltung vermieden und transparente Handlungsvorgänge erreicht werden.

 

Wir bitten daher die Damen und Herren des Stadtrates - im Sinne eines reibungslosen und erfolgreichen Ablaufs der Haushaltsaufstellungen - diesen Antrag zu diskutieren und als zukünftig verbindlichen Handlungsrahmen zu beschließen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Grundsätzlich stimmt die Finanzverwaltung dem vorgeschlagenen Ablauf der Haushalts-planung zu.

 

Wir empfehlen jedoch folgende A bänderungen:

 

1.      Nach der Verabschiedung des Haushaltes 2012 wird das Stadtratsgremium aufge­fordert für die Beratungen zum Haushalt 2013 im Vorfeld Anträge zum Vermögenshaushalt mit einem voraussichtlichen Investitionsvolumen von mehr als 50.000 Euro zu formulieren und bis zum Stichtag 30.5.2012 einzureichen.

2.      Diese Anträge werden seitens der Verwaltung gebündelt, finanz- und umsetzungs­technisch kommentiert und bis zum 20.Juli dem Gremium zur Beschlussfassung vor-gelegt. Daraus entsteht ein Maßnahmenkatalog.

3.      Bis 30.September ermittelt die Verwaltung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufnahme in den Haushaltsplan/Finanzplan.

4.      Ab Oktober befasst sich das Stadtratsgremium mit den im Juli beschlossenen Maßnahmen unter Einbeziehung der nun vorliegenden Unterlagen der Stadtver-waltung, um eine Prioritätenliste zu beschließen.

5.      Diese beschlossene Prioritätenliste bildet die Basis für die Erstellung des Haushalts-planes, inkl. mittelfristiger Finanzplanung.

6.      Die Verabschiedung des Haushaltes erfolgt nach Fertigstellung des Haushaltsent-wurfs durch die Verwaltung (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)

 

 

 

 

 

 

7.      Dringende und unabweisbare Maßnahmen, die während des Haushaltsjahres anfallen, müssen im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung umgesetzt werden. Die Prioritätenliste ist dann den aktuellen Erfordernissen entsprechend durch Beschluss des Stadtrates anzupassen.

8.      Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Anträge, die nach dem 30.05. des laufenden Jahres eingehen, werden im Rahmen der Geschäftsordnung behandelt.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag der KIK-Fraktion:

 

Die Kommunale Initiative Kitzingen beantragt den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der zukünftigen Verfahrensweise zur Erarbeitung der städtischen Haushalte entsprechend den nachfolgenden Erläuterungen zu beraten und zu beschließen.

 

Alternativ:

 

Dem Vorschlag des Verfahrens der Verwaltung wird zugestimmt.