Stellungnahme der KIK-Fraktion laut Antrag vom 18.03.2012:
Die
Kommunale Initiative Kitzingen beantragt den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf
der zukünftigen Verfahrensweise zur Erarbeitung der städtischen Haushalte
entsprechend den nachfolgenden Erläuterungen bis Ende April 2012 zu beraten und
zu beschließen.
Das Stadtratsgremium ist
sich mehrheitlich einig, dass für die Aufstellung der städtischen Haushalte
eine neue Systematik gefunden werden muss, um einen geordneten Ablauf zu
gewährleisten. Wie bereits während der Haushaltsberatungen 2012 mündlich
vorge-tragen, bietet folgendes schrittweise Verfahren einen praktikablen Weg,
ohne Zeitdruck und ohne Einschränkung der politischen Willensbildung der
Stadtratsfraktionen eine klar strukturierte und systematische Aufstellung der
städtischen Haushalte zu ermöglichen.
1.
Nach der Verabschiedung des Haushaltes 2012 wird das
Stadtratsgremium aufgefordert für die Beratungen zum Haushalt 2013 im Vorfeld
entsprechende Anträge zu formulieren und bis zum Stichtag 30.5.2012
einzureichen
2.
Diese Anträge werden seitens der Verwaltung gebündelt, finanz- und
umsetzungstechnisch kommentiert und bis zum 20.Juli dem Gremium zur
Beschlussfassung vor-gelegt. Daraus entsteht ein Maßnahmenkatalog.
3.
Bis 30.September hat die Verwaltung dann Gelegenheit, die für die
Einstellung in den Haushalt notwendigen Prüfungen durchzuführen, entsprechend
der KommHV die Kosten zu ermitteln, Pläne zu erstellen und die Zuschussfragen
zu klären.
4.
Ab 15.Oktober befasst sich das Stadtratsgremium mit den im Juli
beschlossenen Maßnahmen unter Einbeziehung der nun vorliegenden Unterlagen der
Stadtverwal-tung, um eine Prioritätenliste festzulegen.
5.
Diese beschlossene Prioritätenliste bildet die Basis für die
Erstellung des Haushalts-planes, inkl. mittelfristiger Finanzplanung.
6.
Die Verabschiedung des Haushaltes erfolgt dann im Dezember,
spätestens Anfang Januar. Somit stehen der Verwaltung nach Erlangung der
Rechtskraft volle 12 Mona-te zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zur
Verfügung.
7.
Bei Anfall unabwendlicher Maßnahmen, die während des Haushaltsjahres
erwach-sen, muss die Prioritätenliste kurzfristig den aktuellen Erfordernissen
durch Be-schluss des Stadtrates angepasst werden.
8.
Bei Aufnahme der jeweiligen Maßnahme in den Haushaltsplan ist ein
Projektverant-wortlicher und dessen Stellvertreter zu benennen. Über den
Fortgang und die Ent-wicklung der einzelnen Maßnahmen ist dem Stadtrat im
vierteljährlichen Turnus Bericht zu erstatten.
9.
Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Eventuell nach dem
fixierten Termin eingehende Anträge bleiben unberücksichtigt.
Durch die einvernehmliche
Festlegung eines systematischen Ablaufes für den Prozess der
Haushaltsaufstellung können zukünftig viele Irritationen unter den Fraktionen
sowie zwischen dem Stadtratsgremium und der Stadtverwaltung vermieden und transparente
Handlungsvorgänge erreicht werden.
Wir bitten daher die Damen und Herren des
Stadtrates - im Sinne eines reibungslosen und erfolgreichen Ablaufs der
Haushaltsaufstellungen - diesen Antrag zu diskutieren und als zukünftig
verbindlichen Handlungsrahmen zu beschließen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Grundsätzlich stimmt die Finanzverwaltung dem vorgeschlagenen Ablauf der Haushalts-planung zu.
Wir empfehlen jedoch folgende A bänderungen:
1.
Nach der Verabschiedung des Haushaltes 2012 wird das
Stadtratsgremium aufgefordert für die Beratungen zum Haushalt 2013 im Vorfeld
Anträge zum Vermögenshaushalt mit einem voraussichtlichen Investitionsvolumen
von mehr als 50.000 Euro zu formulieren und bis zum Stichtag 30.5.2012
einzureichen.
2.
Diese Anträge werden seitens der Verwaltung gebündelt, finanz- und
umsetzungstechnisch kommentiert und bis zum 20.Juli dem Gremium zur
Beschlussfassung vor-gelegt. Daraus entsteht ein Maßnahmenkatalog.
3.
Bis 30.September ermittelt die Verwaltung die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen zur Aufnahme in den Haushaltsplan/Finanzplan.
4.
Ab Oktober befasst sich das Stadtratsgremium mit den im Juli
beschlossenen Maßnahmen unter Einbeziehung der nun vorliegenden Unterlagen der
Stadtver-waltung, um eine Prioritätenliste zu beschließen.
5.
Diese beschlossene Prioritätenliste bildet die Basis für die
Erstellung des Haushalts-planes, inkl. mittelfristiger Finanzplanung.
6.
Die Verabschiedung des Haushaltes erfolgt nach Fertigstellung des
Haushaltsent-wurfs durch die Verwaltung (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)
7.
Dringende und unabweisbare Maßnahmen, die während des
Haushaltsjahres anfallen, müssen im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung
umgesetzt werden. Die Prioritätenliste ist dann den aktuellen Erfordernissen
entsprechend durch Beschluss des Stadtrates anzupassen.
8.
Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Anträge, die nach dem
30.05. des laufenden Jahres eingehen, werden im Rahmen der Geschäftsordnung
behandelt.
Beschlussvorschlag der KIK-Fraktion:
Die Kommunale Initiative Kitzingen beantragt den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der zukünftigen Verfahrensweise zur Erarbeitung der städtischen Haushalte entsprechend den nachfolgenden Erläuterungen zu beraten und zu beschließen.
Alternativ:
Dem Vorschlag des Verfahrens der Verwaltung wird zugestimmt.