Betreff
Klärwerk Kitzingen - Blockheizkraftwerk 1 (BHKW 1);
hier: Vergabe Maschinentechnik gem. VOB/A
Vorlage
2019/203
Aktenzeichen
SG 63
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1. Ausgangslage

 

 

1.1 Handlungskonzept

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 08.11.2012 dem Handlungskonzept für Unterhalt und Entwicklung des Klärwerkes Kitzingen vom 31.03.2012 zugestimmt. Im Rahmen dieses Handlungskonzeptes ist für das Jahr 2019 der Ersatz des Gasmotors aus dem Jahr 1990, der am Ende der Lebenserwartung ist, durch eine neue BHKW-Anlage vorgesehen.

 

 

1.2 Blockheizkraftwerk  (BHKW)

Im Jahr 2014 wurden bereits 2 der 3 Gasmotoren auf dem Klärwerk Kitzingen durch 2 neue BHKW-Anlagen (BHKW 2 u. BHKW 3) ersetzt. Nachdem mit der Räumersanierung, die im Mai 2019 fertiggestellt wurde, die verfahrenstechnischen Maßnahmen im Rahmen des Hand-lungskonzeptes umgesetzt sind, soll 2019 der noch für den Notstrombetrieb erforderliche Gasmotor 1 durch eine neue BHKW-Anlage (BHKW 1) ersetzt werden. Lt. der wasserrechtlichen Genehmigung des Klärwerkes Kitzingen sind die BHKW-Anlagen als Notstromanlage auszulegen. Das heißt, dass bei Ausfall einer BHKW-Anlage die Strom-versorgung des Klärwerkes mit den beiden anderen BHKW-Anlagen gewährleistet werden muss. Bei Inbetriebnahme der BHKW-Anlage bis 2020 gibt es wie für die beiden vorhandenen BHKW-Anlagen Bonuszahlen in Höhe von ca. 200.000 € nach dem KWK-Gesetz (Kraft-Wärme-Kopplung) für die ersten 30.000 Vollbenutzungsstunden.

 

 

 

2. Vergabe der Maschinentechnik

 

Das Stadtbauamt schlägt vor, die Lieferung und Montage des Blockheizkraftwerkes auf dem Klärwerk Kitzingen an die Fa. IET ENERGY,Chromstraße 2, A-9500 Villach, mit einer Auf-tragssumme von

 

280.360,43 € brutto

 

gemäß Angebot vom 05.06.2019 zu vergeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Auftrag für die Lieferung und Montage eines Blockheizkraftwerkes auf dem Klärwerk Kitzingen wird an die Fa. IET Energy, Chromstraße2, A 9500 Villach, mit einer Auftragssumme von 280.360,43 € brutto gemäß Angebot vom 05.06.2019 vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgt erst nach Bestätigung der Förderung nach dem KWK-Gesetz durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Oberbürgermeister bzw. sein Vertreter wird ermächtigt, das entsprechende Auftragsschreiben zu unterzeichnen.