Betreff
Bestellung von Frau Sabine Schreiber zur Standesbeamtin
Vorlage
2019/205
Aktenzeichen
32-1102
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Entsprechend der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes kann die Stadt Kitzingen Standesbeamte in der erforderlichen Anzahl durch Verwaltungsakt bestellen.

 

Zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin darf nur bestellt werden, wer

 

  1. Zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,
  2. Als Beamter oder Beamtin der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg teilgenommen hat,
  3. An einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
  4. Mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.

 

 

Die Nachbesetzung der Stelle im Standesamt wurde erforderlich, da die bisherige Standesbeamtin Frau Anita Borst zum 01.04.2019 in die Altersteilzeit gewechselt ist.

Der Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 30.04.2019 beschlossen, Frau Sabine Schreiber als Nachfolgerin von Frau Anita Borst einzustellen. Einstellungszeitpunkt von Frau Schreiber ist der 01.10.2019. Die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II wurde lt. Prüfungszeugnis vom 26.02.1999 mit Erfolg bestanden. Frau Schreiber hat eine 26-jährige Berufserfahrung im Bereich Personenstandswesen vorzuweisen, sodass sie die gesetzlich geforderte Qualifikation (Besuch des Einführungslehrgangs und die notwendige Mindest-Beschäftigungszeit im Standesamt von drei Monaten) bei weitem erfüllt.

Zudem ist Frau Schreiber für ein Wochenseminar bei der Fachakademie der Standesbeamten in Bad Salzschlirf vom 21. - 25. Oktober 2019 angemeldet.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird

 

Frau S a b i n e   S c h r e i b e r

 

zum 01.10.2019 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Kitzingen bestellt.

 

Nach § 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) umfasst der Aufgabenbereich alle Beurkundungen und Beglaubigungen für Zwecke des Personenstandswesens. Gleiches gilt für die Ausstellung von Personenstandsurkunden und sonstigen öffentlichen Urkunden.

 

Nach § 3 AVPStG kann die Bestellung jederzeit schriftlich widerrufen werden und erlischt spätestens, wenn die Standesbeamtin aus dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zu ihrem Dienstherrn ausscheidet.