Betreff
Antrag der SPD vom 02.09.2019;
Antrag zum Thema Kunstrasenplatz im Sickergrund
Vorlage
2019/217
Aktenzeichen
Ht
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Antrag der SPD vom 02.09.2019 (siehe Anlage 1)

Der Antrag geht auf die derzeitigen Diskussionen des EU-Parlamentes bezüglich Mikroplastik bei Kunstrasenplätzen, speziell für die Verfüllung (Infill), ein. Auslöser ist eine Studie des Frauenhofer-Institutes für Umwelt-, Sicherheit- und Energietechnik. Die EU erwägt die Verwendung von Mikroplastik als Granulat auf Kunstrasenplätzen ab 2022 zu verbieten.

 

 

  1. Info der Verwaltung

Der Kunstrasenplatz im Sportzentrum Sickergrund wurde am 30.06.2018 eingeweiht und steht seitdem der Öffentlichkeit sowie den Kitzinger Vereinen zur Verfügung. Der Platz wird durch die städtische Gärtnerei gepflegt. Bis dato wurden rd. 100 kg des Granulates (Infill) zur Nachverfüllung benötigt.

 

Der Kunstrasenplatz wurde nach den aktuellsten Richtlinien gebaut. Der Gesamtaufbau entspricht den Vorgaben der DIN EN 15330-1:2013 (Sportböden - Überwiegend für den Außenbereich hergestellte Kunststoffrasenflächen und Nadelfilze – Teil 1: Festlegungen für Kunststoffrasenflächen für Fußball, Hockey, Rugbytraining, Tennis und multifunktionale Kunststoffrasenflächen). Die Verfüllung erfolgte in der 1. Lage mit Quarzsand und in der 2. Lage mit Gummigranulat (SBR – Styrol-Butadien-Rubber). Für das SBR-Granulat liegt eine Eignungsprüfung gemäß E DIN 18035-7:2013-06, in der unter anderem auch Anforderungen an die Umweltverträglichkeit gestellt sind, vor.

 

Gemäß Antrag SPD:

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Ausgehend von der Studie des Frauenhofer-Instituts bezüglich gesundheitlicher Beeinträchtigungen aufgrund der Verwendung von Mikroplastik als Granulat auf Kunstrasenplätzen informiert die Verwaltung den Stadtrat, ob diese Art von Granulat auch auf dem Kitzinger Kunstrasenplatz verwendet wird.

 

3.    Falls dies der Fall ist, informiert die Verwaltung den Stadtrat darüber, ab wann der Einsatz von umweltfreundlichen Substituten (Sand, Kork, etc.) geplant ist.

 

4.    Das Rechts- und Ordnungsamt verfolgt die weiteren Vorhaben der EU bezüglich des Verbots von Kunststoff-Granulat auf Kunstrasenplätzen und informiert den Stadtrat zeitnah.

 

5.    Von der Verwaltung wird von der Firma, die den Kunstrasenplatz verlegt hat, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich des eingesetzten Granulats eingeholt und dem Stadtrat vorgelegt.

 

6.    Etwaige Maßnahmen, die aus den Punkten 1-4 resultieren, sind umgehend umzusetzen.