Betreff
Bauleitplanung Gemeinde Buchbrunn; 2. Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan Sondergebiet "Solarplark am Laushügel"; Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2019/221
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

Die Gemeinde Buchbrunn hat in ihrer Sitzung am 28.03.2019  die Aufstellung einer 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Autobahn BAB A 7 zur Ausweisung von SO-Flächen Photovoltaik und die Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark am Laushügel“ beschlossen.

 

Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH, Burgkunstadt, beantragte bei der Gemeinde Buchbrunn die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark am Laushügel“ sowie die in diesem Zusammenhang erforderliche 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Auf den Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 626, 627, 638, 639 und 641, Gemarkung Buchbrunn, soll eine Fläche von 85.884 m² mit Photovoltaik-Modulen bebaut werden.

Die o.g. Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die hier überplante Fläche wird für eine bestimmte Zeit als Fläche für Photovoltaikanlagen ausgewiesen; nach Ablauf dieser Nutzung kann die Fläche wieder anderweitig genutzt werden (Landwirtschaft).

 

Das Planungsgebiet wird im Norden und Osten von landwirtschaftlichen Flächen, im Westen  durch die BAB 7 und im Süden durch die Abfahrt der BAB 7 auf die Bundessstraße 8 begrenzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungs- bzw. Flächennutzungsplanes  ist in den beiliegenden Lageplänen (siehe Anlage 1 und 2) ersichtlich.

 

Die öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 18.09.2019 bis 02.10.2019.

 

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 29.08.2019 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 02.10.2019 abzugeben.

Fristverlängerung bis zum 11.10.2019 wurde beantragt und gewährt.

 

Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um Stellungnahme gebeten:

SG 61 – Stadtplanung / Bauordnung

SG 23 – Liegenschaftsverwaltung

SG 63 -  Tiefbauverwaltung

 

Ergebnis hierzu:

Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder Anregungen zu der Änderung des Flächennutzungsplane bzw.  zu der Aufstellung des Bebauungsplanes genannt worden.

 

Fazit:

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken oder Anregungen zu der Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. zu der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Ergebnis der Gemeinde Buchbrunn c/o Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitteilen.

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Gemeinde Buchbrunn c/o Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitzuteilen.