hier: Information zum Aufgabenzuschnitt bzw. Stellenprofil mit Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Markenbildungsprozesses sowie des Corporate Design (CD) und Corporate Identity (CI)
Als Anlage 1 erhalten Sie eine
Präsentation angehängt mit einem Sachstandsbericht „ein Jahr Stabsstelle“, aus
dem die bisherigen Tätigkeiten und Schwerpunkte ersichtlich werden.
Als Anlage 2 ist die Vorlage
2018/251 samt seinerzeitige Anlagen und Auszug beigefügt, welche im Stadtrat am
16.10.2018 behandelt wurde.
Diese wurde damals in die
Fraktionen verwiesen und dort im 1. Quartal 2019 ohne abschließende Empfehlung
diskutiert.
Eine für den 09.04.2019
angedachte Diskussion im Stadtrat wurde auch aufgrund der Abwesenheit des
Hauptamtsleiters erneut vertagt.
Somit konnte die Frage nach dem
Erscheinungsbild, die Frage nach dem weiteren Vorgehen zur Marke und
insbesondere die finanzielle Ausstattung der Stabsstelle erneut nicht
festgelegt werden.
Die für die Arbeiten im Jahr
2019 benötigten Finanzmittel wurden im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung
außerplanmäßig bereitgestellt bzw. über bestehenden Haushaltsstellen
abgewickelt (u. a. Öffentlichkeitsarbeit).
In der Präsentation in Anlage 1
ist im weiteren Verlauf die Wichtigkeit des Markenentwicklungsprozesses und die
weiteren Schritte – auch im Hinblick eines neuen einheitlichen
Erscheinungsbildes – dargestellt.
Die Fragen auf der vorletzten
Seite der Präsentation sollen (teilweise) mit der vorliegenden Beschlussfassung
beantwortet werden und dienen als Grundlage für ein weiteres Vorgehen.
Die einzelnen Beschlüsse sind
in drei Bereiche aufgeteilt:
A.
Erscheinungsbild und Logo
Beim
Erscheinungsbild war ausweislich des Sitzungsauszuges vom 16.10.2018 der
wesentliche Diskussionspunkt das Logo, welches lt. Vorschlag im Markenhandbuch
für unterschiedliche städtische Belange und Bereiche mit unterschiedlichen
Icons verwendet werden kann. Darüber hinaus können weitere nicht städtische
Akteure, die deutlich zur positiven Darstellung von Kitzingen beitragen z. B.
STMV, Roxy oder Fastnachtmuseum, auch mit eigenen Icons das Erscheinungsbild
übernehmen.
In
der Diskussion wurde insbesondere das kritisiert und auf ein einheitliches Logo
für die Stadt verwiesen.
Die
Verwaltung ist der Auffassung, dass ein modernes und geradliniges
Erscheinungsbild erforderlich ist. Hinsichtlich der Verwendung des Logo schlagen
wir nun eine einheitliche Verwendung des Falterturms vor. Außenstellen und
Kultureinrichtungen (z. B. Musikschule) können ihr eigenes Icon verwenden.
Außerdem sollen die externen Akteure das Erscheinungsbild mit eigenem Icon
übernehmen können.
Auf
die Anlage 3 mit den wesentlichen Gestaltungselementen wird verwiesen – dies
ist die alte Formatvorlage, weshalb sich dort das städtische Logo noch mit der
Brücke befindet. Auf der letzten Seite der Anlage drei sind die dann
vorgeschlagenen Logo abgebildet.
Bei
einer Umstellung z. B. der städtischen Korrespondenz würden zunächst die
Alt-Bestände aufgebraucht werden. Eine Umsetzung dessen soll sukzessive
erfolgen. Deshalb ist es noch nicht möglich, mit welchen Kosten in den
einzelnen Bereichen tatsächlich zu rechnen ist. Beim Feststehen der Änderung
des Erscheinungsbildes würde die Verwaltung bis zu den Haushaltsberatungen eine
Priorisierung mit Kostenaufwand vorlegen, damit die entsprechenden Kosten eingestellt
werden könnten.
B.
Marke
Das
ursprüngliche Markenmanual von Prof. Vossen aus dem Jahr 2014 enthielt folgende
Positionierungsempfehlungen:
è Die Grüne Stadt am Fluss
è Das gute Leben.
Im
Rahmen der Erstellung des Ideen-Handbuch „Treibhaus der Ideen“ durch die drei
Kitzinger Agenturen wurde eine tiefere Betrachtung vorgenommen und im Ergebnis
festgestellt, dass
è Kitzingen, die bunte Stadt am Fluss mit grüner Kraft
ist.
Um
die Diskussionen zur Benennung des Markenkerns abzuschließen sollte einer der
vorgeschlagenen Texte beschlossen werden. Die Verwaltung schlägt vor
„Kitzingen, die grüne Stadt im Fluss“.
Kitzingen
kanns - als einer der wesentlichen
Bestandteile des Treibhaus der Ideen wird zukünftig in die neue Internetseite
integriert und vermittelt den emotionalen Part der Stadt.
C.
Budget
Die sich aktuell abzeichnenden Kostenrahmen muss noch mit der
Hauptverwaltung endgültig abgestimmt werden und werden bis 03.12.2019 als
Anlage 4 nachgereicht.
Vom
Sachvortrag 2019/283 sowie der Präsentation „ein Jahr Stabsstelle“ wird
Kenntnis genommen.
A. Erscheinungsbild und Logo
1.
Es besteht
Einverständnis mit der schrittweisen Überleitung vom bisherigen Logo/CD zum
neuen Erscheinungsbild – vergl. der
Auszug aus dem Markenhandbuch (Anlage 3 der Sitzungsvorlage).
2.
Bei der Umsetzung
des Logo ist für den gesamten
Verwaltungsbereich der Falterturm als Icon zu verwenden. Die
Außenstellen/Kulturelle Einrichtungen (z. B. Musikschule) können die für sie
angedachten Icons verwenden.
Nicht städtische Akteure, die deutlich zur positiven Darstellung der Stadt
beitragen, z. B. STMV, Roxy, Fastnachtsmuseum, dürfen mit eigenen Icon das
Erscheinungsbild übernehmen.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, ein abschließendes Benutzungshandbuch mit Darstellung aller
verwendbaren Icons vorzulegen.
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt, bis zu den Haushaltsberatungen zu ermitteln, mit welchen
Kosten bei der Umsetzung des neuen Erscheinungsbild (Austausch Korrespondenz
usw.) zu rechnen ist.
B. Marke
1.
Es besteht
Einverständnis mit der Markenpositionierung
„Kitzingen,
die grüne Stadt im Fluss“
alternativ
„Kitzingen,
die bunte, lebenswerte Stadt am Fluss mit grüner Kraft“.
C. Haushaltsmittel
Mit dem als Anlage 4 (wird bis 03.12.2019 nachgereicht) dargestellten Haushaltsrahmen besteht Einverständnis.