Betreff
Schülerbeförderung - Beförderung von Schülern ohne Beförderungsanspruch
Vorlage
2019/288
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.    Allgemeines

 

Gesetzlicher Beförderungsanspruch:

 

Grundsätzlich haben Schüler einen Beförderungsanspruch, wenn der zurückzulegende Schulweg zur Sprengelschule länger als 2 (bei Grundschülern) oder 3 (bei Mittelschulen bzw. weiterführenden Schulen) Kilometer beträgt (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SchBefV).

 

Eine Beförderung kann als notwendig anerkannt werden, wenn der zurückzulegende Schulweg besonders gefährlich oder besonders beschwerlich ist (§ 2 Abs. 2 Satz 2 SchBefV).

Eine besondere Gefährlichkeit des Schulweges wurde wie folgt definiert: „Ein Schulweg ist im Allgemeinen dann besonders gefährlich, wenn überwiegend eine verkehrsreiche Straße ohne Gehweg oder begehbaren Randstreifen benützt oder eine verkehrsreiche Straße ohne Sicherung durch Ampelanlagen, Zebrastreifen oder sonstige Verkehrsregelungen überquert werden muss.“ (Siehe hierzu Kommentar-Nr. 27 zu § 2 SchBefV aus Carl-Link-Verlag „Schulfinanzierung in Bayern).

 

Zuwendungsfähigkeit der Kosten der Schülerbeförderung:

 

Für die Schülerbeförderung, sofern sie nach dem Gesetz notwendig ist, erhält die Stadt vom Freistaat Bayern eine Zuweisung gem. Art. 10 A FAG von ca. 60 % der Beförderungskosten.

Gleichwohl kann eine Kommune eine Beförderung einrichten, wenn sie der Ansicht ist, sie sei aus deren Sicht notwendig (Gefährlichkeit des Schulweges – nicht zu verwechseln mit der besonderen Gefährlichkeit). Diese Beförderung ist dann allerdings nicht zuwendungsfähig und stellt eine freiwillige Leistung der Kommune dar.

 

2.    Gegenwärtige Situation / Beförderungsleistungen:

 

Derzeit werden Schüler aus den folgenden Stadtgebieten im freigestellten Schülerverkehr durch die Stadt Kitzingen befördert:

 

Grundschule Siedlung:

Stand: Sept. 2019

Mit Beförderungs-anspruch

Ohne Beförderungs-anspruch

Gesamt

Etwashausen                         

44

56

100

Hoheim

5

15

20

Sickershausen

0

34

34

Hohenfeld

28

0

28

Corlette Circle (besonders gefährlich)

7

0

7

Richthofen Circle (besonders gefährlich)

2

0

2

Marshall Heights

7

0

7

 

 

 

 

Mittelschule Siedlung:

Stand: Dez. 2019

 

 

 

Etwashausen 

0

35

35

Hoheim

0

5

5

Sickershausen

0

12

12

Hohenfeld

4

2

6

Corlette Circle (besonders gefährlich)

6

0

6

Richthofen Circle (besonders gefährlich)

1

0

1

Marshall Heights

2

0

2

           

 

 

 

Grundschule St. Hedwig:

Stand: Dez. 2019

 

 

 

Innopark

7

0

7

Feldrain

8

0

 

8

Marshall Heights

13

0

13

Kitzinger Kinder nach Sulzfeld

50

0

50

 

 

 

 

Gesamt:

184

159

343

 

Derzeit werden im freigestellten Schülerverkehr fast annähernd so viele Schüler befördert, die keinen Beförderungsanspruch haben, als Schüler, die einen gesetzlichen Beförderungsanspruch haben.

 

3.    Kosten:

 

Aufgrund der Vielzahl der Schüler ohne Beförderungsanspruch entstehen der Stadt zusätzliche Beförderungskosten, da größere und zusätzliche Busse eingesetzt werden müssen.

 

4.    Beschlusslage:

 

Für die Stadtteile Etwashausen, Hoheim und Sickershausen liegen Beschlüsse vor. Für den Stadtteil Hohenfeld liegt kein Beschluss vor.

 

 

5.    Zu fassende Beschlüsse:

 

Vor dem Hintergrund der EU-weiten Ausschreibung des freigestellten Schülerverkehrs ist aufgefallen, dass mehr als die Hälfte der derzeit beförderten Schüler keinen gesetzlichen Beförderungsanspruch haben. Für die EU-weite Ausschreibung des freigestellten Schülerverkehrs muss festgelegt werden, welche Schüler von der Stadt Kitzingen befördert werden sollen. Je nach zu befördernder Schülerzahl, muss ein entsprechend großer oder kleiner Bus eingesetzt bzw. entsprechende Linien gefahren werden.

 

Für die Stadtteile Etwashausen, Hoheim, Sickershausen und Hohenfeld ist daher zu entscheiden, ob auch Grund- und Mittelschüler ohne gesetzlichen Beförderungsanspruch als freiwillige Leistung der Stadt Kitzingen auch weiterhin befördert werden sollen.

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2019/288 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Schülerbeförderung wird ab dem Schuljahr 2020/2021 nur noch für Schüler mit einem gesetzlichen Beförderungsanspruch geleistet.

Alternativ:

 

3.    Die Schülerbeförderung zur Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung wird ab dem Schuljahr 2020/2021 im bisherigen Umfang geleistet. Für Schüler, die keinen gesetzlichen Beförderungsanspruch haben, wird die Schülerbeförderung als freiwillige Leistung weitergeführt für

 

a.    Etwashäuser Grundschüler

 

b.    Etwashäuser Mittelschüler

 

c.    Hoheimer Grundschüler

 

d.    Hoheimer Mittelschüler

 

e.    Sickershäuser Grundschüler

 

f.     Sickershäuser Mittelschüler

 

g.    Hohenfelder Mittelschüler