1.
Allgemeines
Gesetzlicher Beförderungsanspruch:
Grundsätzlich haben Schüler
einen Beförderungsanspruch, wenn der zurückzulegende Schulweg zur
Sprengelschule länger als 2 (bei Grundschülern) oder 3 (bei Mittelschulen bzw.
weiterführenden Schulen) Kilometer beträgt (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SchBefV).
Eine Beförderung kann als
notwendig anerkannt werden, wenn der zurückzulegende Schulweg besonders
gefährlich oder besonders beschwerlich ist (§ 2 Abs. 2 Satz 2
SchBefV).
Eine besondere Gefährlichkeit
des Schulweges wurde wie folgt definiert: „Ein Schulweg ist im Allgemeinen dann
besonders gefährlich, wenn überwiegend eine verkehrsreiche Straße ohne Gehweg
oder begehbaren Randstreifen benützt oder eine verkehrsreiche Straße ohne Sicherung
durch Ampelanlagen, Zebrastreifen oder sonstige Verkehrsregelungen überquert
werden muss.“ (Siehe hierzu Kommentar-Nr. 27 zu § 2 SchBefV aus
Carl-Link-Verlag „Schulfinanzierung in Bayern).
Zuwendungsfähigkeit der
Kosten der Schülerbeförderung:
Für die Schülerbeförderung,
sofern sie nach dem Gesetz notwendig ist, erhält die Stadt vom Freistaat Bayern
eine Zuweisung gem. Art. 10 A FAG von ca. 60 % der Beförderungskosten.
Gleichwohl kann eine Kommune eine Beförderung einrichten, wenn sie der Ansicht ist, sie sei aus deren Sicht notwendig (Gefährlichkeit des Schulweges – nicht zu verwechseln mit der besonderen Gefährlichkeit). Diese Beförderung ist dann allerdings nicht zuwendungsfähig und stellt eine freiwillige Leistung der Kommune dar.
2. Gegenwärtige Situation / Beförderungsleistungen:
Derzeit werden Schüler aus den folgenden Stadtgebieten im freigestellten Schülerverkehr durch die Stadt Kitzingen befördert:
Grundschule
Siedlung: Stand: Sept. 2019 |
Mit
Beförderungs-anspruch |
Ohne
Beförderungs-anspruch |
Gesamt |
Etwashausen |
44 |
56 |
100 |
Hoheim |
5 |
15 |
20 |
Sickershausen |
0 |
34 |
34 |
Hohenfeld |
28 |
0 |
28 |
Corlette Circle (besonders gefährlich) |
7 |
0 |
7 |
Richthofen Circle (besonders gefährlich) |
2 |
0 |
2 |
Marshall Heights |
7 |
0 |
7 |
|
|
|
|
Mittelschule
Siedlung: Stand: Dez. 2019 |
|
|
|
Etwashausen |
0 |
35 |
35 |
Hoheim |
0 |
5 |
5 |
Sickershausen |
0 |
12 |
12 |
Hohenfeld |
4 |
2 |
6 |
Corlette Circle (besonders gefährlich) |
6 |
0 |
6 |
Richthofen Circle (besonders gefährlich) |
1 |
0 |
1 |
Marshall Heights |
2 |
0 |
2 |
|
|
|
|
Grundschule St.
Hedwig: Stand: Dez. 2019 |
|
|
|
Innopark |
7 |
0 |
7 |
Feldrain |
8 |
0 |
8 |
Marshall Heights |
13 |
0 |
13 |
Kitzinger Kinder nach Sulzfeld |
50 |
0 |
50 |
|
|
|
|
Gesamt: |
184 |
159 |
343 |
Derzeit werden im
freigestellten Schülerverkehr fast annähernd so viele Schüler befördert,
die keinen Beförderungsanspruch haben, als Schüler, die einen
gesetzlichen Beförderungsanspruch haben.
3. Kosten:
Aufgrund der Vielzahl der Schüler ohne Beförderungsanspruch entstehen der Stadt zusätzliche Beförderungskosten, da größere und zusätzliche Busse eingesetzt werden müssen.
4. Beschlusslage:
Für die Stadtteile Etwashausen, Hoheim und Sickershausen liegen Beschlüsse vor. Für den Stadtteil Hohenfeld liegt kein Beschluss vor.
5. Zu fassende Beschlüsse:
Vor dem Hintergrund der EU-weiten Ausschreibung des freigestellten Schülerverkehrs ist aufgefallen, dass mehr als die Hälfte der derzeit beförderten Schüler keinen gesetzlichen Beförderungsanspruch haben. Für die EU-weite Ausschreibung des freigestellten Schülerverkehrs muss festgelegt werden, welche Schüler von der Stadt Kitzingen befördert werden sollen. Je nach zu befördernder Schülerzahl, muss ein entsprechend großer oder kleiner Bus eingesetzt bzw. entsprechende Linien gefahren werden.
Für die Stadtteile Etwashausen, Hoheim, Sickershausen und Hohenfeld ist daher zu entscheiden, ob auch Grund- und Mittelschüler ohne gesetzlichen Beförderungsanspruch als freiwillige Leistung der Stadt Kitzingen auch weiterhin befördert werden sollen.
1. Vom Sachvortrag Nr. 2019/288 wird Kenntnis genommen.
2. Die Schülerbeförderung wird ab dem Schuljahr 2020/2021
nur noch für Schüler mit einem gesetzlichen Beförderungsanspruch geleistet.
Alternativ:
3. Die Schülerbeförderung zur Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung wird ab dem Schuljahr 2020/2021 im bisherigen Umfang geleistet. Für Schüler, die keinen gesetzlichen Beförderungsanspruch haben, wird die Schülerbeförderung als freiwillige Leistung weitergeführt für
a. Etwashäuser Grundschüler
b. Etwashäuser Mittelschüler
c. Hoheimer Grundschüler
d. Hoheimer Mittelschüler
e. Sickershäuser Grundschüler
f. Sickershäuser Mittelschüler
g. Hohenfelder Mittelschüler