a) Mit Stadtratsbeschluss vom 26.07.2018 wurde die Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich beschlossen (u.a. Ausweisung der gewerblichen Flächen als Erweiterungsfläche für ein dort bereits ansässiges Transportunternehmen).
b) Mit Kaufvertrag vom 23. Dezember 2019 wurden aus den Grundstücken Fl.Nrn. 5273/1 und 5264/3 Flächen an das Transportunternehmen verkauft.
Bei der Fl.Nr. 5264/3 handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Fläche (Widmung als öffentlicher Feld- und Waldweg), aus dem eine Teilfläche verkauft wurde (siehe Anlage 1 – Lageplan – rot markierter Bereich).
Somit ist diese Teilfläche aus Gründen des öffentlichen Wohls (Verkauf an einen privaten Investor) einzuziehen.
c) Das Einziehungsverfahren nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG ist einzuleiten.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Für eine Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 5264/3 im Gewerbegebiet „Schwarzacher Straße Ost“ ist gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG das Einziehungsverfahren einzuleiten.