Betreff
Einziehung von Teilflächen der öffentlichen Feld- und Waldwege, Fl.Nrn. 5248/2, 5268/1, 5264/3, Gewerbegebiet "Schwarzacher Straße Ost"
Vorlage
2020/003
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Der Einleitung des Einziehungsverfahrens für die Teilflächen der öffentlichen Feld- und Waldwege Fl.Nrn. 5264/3, 5248/2 und 5268/1 im Gewerbegebiet „Schwarzacher Straße Ost“ (siehe beiliegender Lageplan – Anlage 1) wurde mit Beschluss des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 20.09.2018 zugestimmt (siehe Anlage 2).

Zu den Gründen für die Einziehung wird auf die Stellungnahme im Sachvortrag zur Beschlussvorlage vom 06.09.2018 verwiesen (siehe Anlage 3).

 

  1. Die Absicht der Einziehung für die Teilflächen der öffentlichen Feld- und Waldwege  Fl.Nrn. 5264/3, 5248/2 und 5268/1, Gewerbegebiet „Schwarzacher Straße Ost“ wurde vom 8.10.2018 – 12.01.2019 ortsüblich bekanntgemacht.  Hiergegen wurden keine Einwendungen vorgebracht.

 

Da die 3 genannten öffentlichen Feld- und Waldwege im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Etwashausen gewidmet und so Bestandteil des Flurbereinigungsplans wurden, war hier § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zu beachten. d.h. es musste zuerst eine Änderungssatzung zum Flurbereinigungsplan beschlossen werden, um das Einziehungsverfahren weiter betreiben zu können. In dieser Änderungssatzung wurden die Flurstücke aus dem Flurbereinigungsplan herausgenommen (Stadtratsbeschluss vom 17.10.2019).

 

Die Änderungssatzung wurde durch das Landratsamt Kitzingen genehmigt. Die öffentliche Auslegung der Satzung ist erfolgt.

Das Einziehungsverfahren kann weiterlaufen.

 

 

  1. Die Teilflächen  der öffentlichen Feld- und Waldwege Fl.Nrn. 5264/3, 5248/2 und 5268/1 im Gewerbegebiet „Schwarzacher Straße Ost“ werden gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen.

 

 

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Teilflächen der öffentlichen Feld- und Waldwege, Fl.Nrn. 5248/2, 5268/1, 5264/3 im Gewerbegebiet „Schwarzacher Straße Ost“ sind gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.