Zu den Gründen für die Einziehung wird auf die Stellungnahme im Sachvortrag zur Beschlussvorlage vom 06.09.2018 verwiesen (siehe Anlage 3).
Da die 3 genannten öffentlichen Feld- und Waldwege im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Etwashausen gewidmet und so Bestandteil des Flurbereinigungsplans wurden, war hier § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zu beachten. d.h. es musste zuerst eine Änderungssatzung zum Flurbereinigungsplan beschlossen werden, um das Einziehungsverfahren weiter betreiben zu können. In dieser Änderungssatzung wurden die Flurstücke aus dem Flurbereinigungsplan herausgenommen (Stadtratsbeschluss vom 17.10.2019).
Die Änderungssatzung wurde durch das Landratsamt Kitzingen genehmigt. Die öffentliche Auslegung der Satzung ist erfolgt.
Das Einziehungsverfahren kann weiterlaufen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Teilflächen der öffentlichen Feld- und Waldwege, Fl.Nrn. 5248/2, 5268/1, 5264/3 im Gewerbegebiet „Schwarzacher Straße Ost“ sind gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.